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Regelbeförderung Bundesbeamte

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Bastel:
Um welche Behörde geht es hier?

amy1987:
Zulässig wäre es, aber die Behörde wird einen Teufel tun, die Urkunde vorzeitig zu übergeben.

Damit würde sie sich ja selbst den Spielraum nehmen (aus welchen Gründen auch immer) die Beförderung nochmal zu verschieben oder komplett zu unterlassen. Also nur Nachteile für die Behörde.

Bastel:

--- Zitat von: amy1987 am 06.05.2024 16:18 ---Zulässig wäre es, aber die Behörde wird einen Teufel tun, die Urkunde vorzeitig zu übergeben.

Damit würde sie sich ja selbst den Spielraum nehmen (aus welchen Gründen auch immer) die Beförderung nochmal zu verschieben oder komplett zu unterlassen. Also nur Nachteile für die Behörde.

--- End quote ---

Schon einmal daran gedacht, dass man zufriedene Beamte möchte? Auch Beamte können wechseln oder sich aus dem Dienst entlassen lassen, wenn der Dienstherr meint, er könnte Sklaventreiber spielen.

amy1987:

--- Zitat von: Bastel am 06.05.2024 16:19 ---
--- Zitat von: amy1987 am 06.05.2024 16:18 ---Zulässig wäre es, aber die Behörde wird einen Teufel tun, die Urkunde vorzeitig zu übergeben.

Damit würde sie sich ja selbst den Spielraum nehmen (aus welchen Gründen auch immer) die Beförderung nochmal zu verschieben oder komplett zu unterlassen. Also nur Nachteile für die Behörde.

--- End quote ---

Schon einmal daran gedacht, dass man zufriedene Beamte möchte? Auch Beamte können wechseln oder sich aus dem Dienst entlassen lassen, wenn der Dienstherr meint, er könnte Sklaventreiber spielen.

--- End quote ---

Wenn einem die Karotte "baldige Beförderung" vor der Nase hängt, wird wohl kaum ein Beamter mal spontan die Behörde wechseln. Und von der leeren Drohung, das Beamtenverhältnis an den Nagel zu hängen, lässt sich eine Behördenleitung nicht ins Boxhorn jagen. Das ziehen am Ende so wenige durch, das es sich nicht lohnt, eine gesamte Verwaltungspraxis danach auszurichten. Ich habe schon in mehreren Bundesbehörden im Personalbereich gearbeitet und kann dir sagen, es gibt ganz viele verschiedene Gründe und Motivationen für personalwirtschaftliches Handeln und Planungen, aber einfach nur "damit die Beamten glücklicher sind" kommt darin nicht vor.

Organisator:

--- Zitat von: amy1987 am 06.05.2024 17:15 ---
--- Zitat von: Bastel am 06.05.2024 16:19 ---
--- Zitat von: amy1987 am 06.05.2024 16:18 ---Zulässig wäre es, aber die Behörde wird einen Teufel tun, die Urkunde vorzeitig zu übergeben.

Damit würde sie sich ja selbst den Spielraum nehmen (aus welchen Gründen auch immer) die Beförderung nochmal zu verschieben oder komplett zu unterlassen. Also nur Nachteile für die Behörde.

--- End quote ---

Schon einmal daran gedacht, dass man zufriedene Beamte möchte? Auch Beamte können wechseln oder sich aus dem Dienst entlassen lassen, wenn der Dienstherr meint, er könnte Sklaventreiber spielen.

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Wenn einem die Karotte "baldige Beförderung" vor der Nase hängt, wird wohl kaum ein Beamter mal spontan die Behörde wechseln. Und von der leeren Drohung, das Beamtenverhältnis an den Nagel zu hängen, lässt sich eine Behördenleitung nicht ins Boxhorn jagen. Das ziehen am Ende so wenige durch, das es sich nicht lohnt, eine gesamte Verwaltungspraxis danach auszurichten. Ich habe schon in mehreren Bundesbehörden im Personalbereich gearbeitet und kann dir sagen, es gibt ganz viele verschiedene Gründe und Motivationen für personalwirtschaftliches Handeln und Planungen, aber einfach nur "damit die Beamten glücklicher sind" kommt darin nicht vor.

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Wenn Mitarbeiterzufriedenheit nicht (auch) eine handlungsleitende Maxime des Personalbereichs ist, dann läuft da wohl was falsch. Auch wenn manche Forumsteilnehmer ein Beschäftigungsverhältnis nur als Tauschgeschäft "Arbeit gegen Geld" sehen, gehören zur erfolgreichen Führung einer Organisation auch zufriedene Mitarbeiter.

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