Autor Thema: Regelbeförderung Bundesbeamte  (Read 2814 times)

bundesbeamter19

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Regelbeförderung Bundesbeamte
« am: 05.05.2024 10:45 »
Eine Bundesbehörde hat angekündigt, aufgrund der Haushaltslage Regelbeförderungen um 3 Monate zu verzögern.

Bei den betroffenen Beamten bestehen nun Bedenken, dass die Regelbeförderungen anschließend noch weitere Monate verzögert werden.

Es wurde daher angeregt, die Übergabe der Urkunden (Ernennungen) bereits zum ursprünglichen Zeitpunkt durchzuführen, nur eben mit späterer Wirkung.

Beispiel:

ursprünglich:
Regelbeförderung mit Wirkung zum 1. August 2023, dazu Urkundenübergabe (Ernennung) am 1. Juli

verzögert:
Regelbeförderung mit Wirkung zum 1. November, dazu Urkundenübergabe am 1. Juli


Kennt sich jemand diesbezüglich aus und weiß, ob dies beamtenrechtlich zulässig wäre?

Gut wäre noch die Angabe der Gesetzesgrundlage nach der dies möglich ist.

Vielen Dank.

shorets

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #1 am: 05.05.2024 10:58 »
Nach dem Bundesbeamtengesetz BBG § 12 Abs. 2 ist Urkundenübergabe=Ernennung und ab dem Tag an ist es auch gültig. Allerdings steht in dem Absatz auch, dass die Urkunde konkret einen späteren Zeitpunkt bestimmen kann, ab dem die Ernennung gültig ist. Also kann das verzögert werden, so wie ich das sehe, aber das muss klar in der Urkunde selbst stehen.

bundesbeamter19

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #2 am: 05.05.2024 11:21 »
Die Urkunde meiner ersten Beförderung habe ich knapp einen Monat vorher bekommen. Auf ihr stand dann mit Wirkung zum xx.xx.2021.

Also könnte man der Amtleitung vorschlagen, die Urkunden auch zum usprünglich geplanten Zeitpunkt (z.B. 01.08.2024) zu übergeben. Auf der Urkunde müsste dann halt stehen: Mit Wirkung zum xxx (z.B. 01.11.2014).

Eine Übergabe 3 oder 4 Monate vorher, sollte also kein Problem darstellen?

Neuling2016

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #3 am: 05.05.2024 12:30 »
Die Urkunde meiner ersten Beförderung habe ich knapp einen Monat vorher bekommen. Auf ihr stand dann mit Wirkung zum xx.xx.2021.

Also könnte man der Amtleitung vorschlagen, die Urkunden auch zum usprünglich geplanten Zeitpunkt (z.B. 01.08.2024) zu übergeben. Auf der Urkunde müsste dann halt stehen: Mit Wirkung zum xxx (z.B. 01.11.2014).

Eine Übergabe 3 oder 4 Monate vorher, sollte also kein Problem darstellen?

..wird beim Bund jedoch nur im äußersten Einzelfall so gehandhabt.

Knecht

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #4 am: 05.05.2024 13:00 »
Die Urkunde meiner ersten Beförderung habe ich knapp einen Monat vorher bekommen. Auf ihr stand dann mit Wirkung zum xx.xx.2021.

Also könnte man der Amtleitung vorschlagen, die Urkunden auch zum usprünglich geplanten Zeitpunkt (z.B. 01.08.2024) zu übergeben. Auf der Urkunde müsste dann halt stehen: Mit Wirkung zum xxx (z.B. 01.11.2014).

Eine Übergabe 3 oder 4 Monate vorher, sollte also kein Problem darstellen?

..wird beim Bund jedoch nur im äußersten Einzelfall so gehandhabt.

Verstehe den Sinn auch nicht. Wie soll das ernsthaft den Haushalt retten?

Julianx1

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #5 am: 05.05.2024 13:41 »
Leider Gottes sind das die üblichen und angeblichen Konsolidierungsmittel, die Behörden immer wieder heranziehen. Der Sinn ist ganz einfach. Man spart ein paar Monate die höhere Besoldung. Macht man die je nach Größe der Behörde konsequent, kommt schon etwas dabei rum. Die Zeichen, die man in der Personalentwicklung setzt sind jedoch fatal. Macht man das Spiel zu lang und zu oft vergrault man junge aufstrebendes Personal. Sie werden sich bei anderen Behörden umsehen. Im Tarifrecht hat man dem ein Riegel vorgeschoben. Da greift sofort der Anspruch der Tarifautomatik. Beamte hingegen können sich nur bedingt wehren. Nämlich dann wenn sie das höherwertige Amt zu lang wahrnehmen. Dies funktioniert jedoch nur wenn der Dienstposten konkret bewertet wurde. Unterm Strich ist mal wieder eine falsche Konsolidierung. Sie lernen es trotz Massen an unbesetzter Stellen immer noch nicht. Arroganz pur

BalBund

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #6 am: 05.05.2024 14:20 »
"Sie" haben keine andere Wahl. "Sie" müssen die Minderung im Ressort erbringen, ohne dass dabei auch nur eine einzige staatliche Pflichtaufgabe nicht vollständig bedient wird.  Soweit die Vorgabe.

Die Einsparungen können dann in den Sach- oder Personalmitteln gesucht werden, erstere sind meistens schon bis zum gehtnichtmehr ausgereizt. Bleiben also nur noch die Personalmittel, also entweder Besetzungsstopp oder Beförderungsstopp. Beides keine erfreulichen Aussichten, also hofft man überwiegend darauf, dass das Stammpersonal schon nicht abhauen wird wegen 12 ähm 6 ähm 3 Monaten. Die Rechnung geht überwiegend auf, deswegen wird das wieder und wieder so gehandhabt.

Ansonsten zur Eingangsfrage: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beförderung, wenn alle aussetzen müssen, dann ist da so. Keine befriedigende Antwort, ich weiß.

Knecht

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #7 am: 05.05.2024 15:03 »
"Sie" machen doch den ganzen Murks und am Ende müssen es komischerweise immer die Gleichen ausbaden. Ich verstehe nicht, wie hier überhaupt noch was funktioniert. Es ist nur noch zum schämen.

Nanum

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #8 am: 05.05.2024 18:32 »
Hi,


Macht doch nichts die Motivation ist eh durch andere Faktoren schon nicht mehr unbedingt hoch.


Stichwort verfassungswidrige Besoldung.


Neues PE Konzept lässt auf sich warten und erste "Leaks" davon deuten auch keine Verbesserungen an.


Ausbeutung der Jungbeamten und die, die jetzt älter und endlich mal "dran" sind sitzen sich breit.


Oberamtsfuzzi

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #9 am: 06.05.2024 09:37 »
Kennt sich jemand diesbezüglich aus und weiß, ob dies beamtenrechtlich zulässig wäre?

Gut wäre noch die Angabe der Gesetzesgrundlage nach der dies möglich ist.
Es ist alles erlaubt was nicht verboten ist. Beamte haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung. Was es nicht gibt kann man auch nicht nachlesen. Ein Richter würde schreiben: "Der Beamte wird nicht in seinen Rechten verletzt". Ebenso hat ein Dienstherr keinen Rechtsanspruch darauf, wie lange die Toilettenpausen sind, wie hoch die Qualität der geleisteten Arbeit ist... Hast du mal ausgerechnet um wieviel Prozent die Arbeitsleistung in diesen drei Monaten sinken müsste?

Bastel

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #10 am: 06.05.2024 10:06 »
Um welche Behörde geht es hier?

amy1987

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #11 am: 06.05.2024 16:18 »
Zulässig wäre es, aber die Behörde wird einen Teufel tun, die Urkunde vorzeitig zu übergeben.

Damit würde sie sich ja selbst den Spielraum nehmen (aus welchen Gründen auch immer) die Beförderung nochmal zu verschieben oder komplett zu unterlassen. Also nur Nachteile für die Behörde.

Bastel

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #12 am: 06.05.2024 16:19 »
Zulässig wäre es, aber die Behörde wird einen Teufel tun, die Urkunde vorzeitig zu übergeben.

Damit würde sie sich ja selbst den Spielraum nehmen (aus welchen Gründen auch immer) die Beförderung nochmal zu verschieben oder komplett zu unterlassen. Also nur Nachteile für die Behörde.

Schon einmal daran gedacht, dass man zufriedene Beamte möchte? Auch Beamte können wechseln oder sich aus dem Dienst entlassen lassen, wenn der Dienstherr meint, er könnte Sklaventreiber spielen.

amy1987

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #13 am: 06.05.2024 17:15 »
Zulässig wäre es, aber die Behörde wird einen Teufel tun, die Urkunde vorzeitig zu übergeben.

Damit würde sie sich ja selbst den Spielraum nehmen (aus welchen Gründen auch immer) die Beförderung nochmal zu verschieben oder komplett zu unterlassen. Also nur Nachteile für die Behörde.

Schon einmal daran gedacht, dass man zufriedene Beamte möchte? Auch Beamte können wechseln oder sich aus dem Dienst entlassen lassen, wenn der Dienstherr meint, er könnte Sklaventreiber spielen.

Wenn einem die Karotte "baldige Beförderung" vor der Nase hängt, wird wohl kaum ein Beamter mal spontan die Behörde wechseln. Und von der leeren Drohung, das Beamtenverhältnis an den Nagel zu hängen, lässt sich eine Behördenleitung nicht ins Boxhorn jagen. Das ziehen am Ende so wenige durch, das es sich nicht lohnt, eine gesamte Verwaltungspraxis danach auszurichten. Ich habe schon in mehreren Bundesbehörden im Personalbereich gearbeitet und kann dir sagen, es gibt ganz viele verschiedene Gründe und Motivationen für personalwirtschaftliches Handeln und Planungen, aber einfach nur "damit die Beamten glücklicher sind" kommt darin nicht vor.

Organisator

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Antw:Regelbeförderung Bundesbeamte
« Antwort #14 am: 06.05.2024 17:37 »
Zulässig wäre es, aber die Behörde wird einen Teufel tun, die Urkunde vorzeitig zu übergeben.

Damit würde sie sich ja selbst den Spielraum nehmen (aus welchen Gründen auch immer) die Beförderung nochmal zu verschieben oder komplett zu unterlassen. Also nur Nachteile für die Behörde.

Schon einmal daran gedacht, dass man zufriedene Beamte möchte? Auch Beamte können wechseln oder sich aus dem Dienst entlassen lassen, wenn der Dienstherr meint, er könnte Sklaventreiber spielen.

Wenn einem die Karotte "baldige Beförderung" vor der Nase hängt, wird wohl kaum ein Beamter mal spontan die Behörde wechseln. Und von der leeren Drohung, das Beamtenverhältnis an den Nagel zu hängen, lässt sich eine Behördenleitung nicht ins Boxhorn jagen. Das ziehen am Ende so wenige durch, das es sich nicht lohnt, eine gesamte Verwaltungspraxis danach auszurichten. Ich habe schon in mehreren Bundesbehörden im Personalbereich gearbeitet und kann dir sagen, es gibt ganz viele verschiedene Gründe und Motivationen für personalwirtschaftliches Handeln und Planungen, aber einfach nur "damit die Beamten glücklicher sind" kommt darin nicht vor.

Wenn Mitarbeiterzufriedenheit nicht (auch) eine handlungsleitende Maxime des Personalbereichs ist, dann läuft da wohl was falsch. Auch wenn manche Forumsteilnehmer ein Beschäftigungsverhältnis nur als Tauschgeschäft "Arbeit gegen Geld" sehen, gehören zur erfolgreichen Führung einer Organisation auch zufriedene Mitarbeiter.