"Sie" haben keine andere Wahl. "Sie" müssen die Minderung im Ressort erbringen, ohne dass dabei auch nur eine einzige staatliche Pflichtaufgabe nicht vollständig bedient wird. Soweit die Vorgabe.
Die Einsparungen können dann in den Sach- oder Personalmitteln gesucht werden, erstere sind meistens schon bis zum gehtnichtmehr ausgereizt. Bleiben also nur noch die Personalmittel, also entweder Besetzungsstopp oder Beförderungsstopp. Beides keine erfreulichen Aussichten, also hofft man überwiegend darauf, dass das Stammpersonal schon nicht abhauen wird wegen 12 ähm 6 ähm 3 Monaten. Die Rechnung geht überwiegend auf, deswegen wird das wieder und wieder so gehandhabt.
Ansonsten zur Eingangsfrage: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beförderung, wenn alle aussetzen müssen, dann ist da so. Keine befriedigende Antwort, ich weiß.