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Elternzeit / Urlaubsanspruch
Landesdiener:
--- Zitat von: Dnjl am 07.05.2024 15:05 ---Ich seh auch grad, Elternzeit und Elterngeld müssen nicht unbedingt gleichzeitig genommen werden. Man darf bei Bezug von Elterngeld maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Somit wäre ein Elterngeldbezug für den ersten Lebensmonat möglich, während die Elternzeit ab dem 02.04. startet.
--- End quote ---
Widerspruch! Selbstverständlich müssen Elternzeit und Elterngeld gleichzeitig genommen werden. Elterngeld gibt es, wie gesagt, nur für volle Lebensmonate in Elternzeit. Elterngeld setzt Elternzeit voraus! Umgekehrt kann man natürlich Elternzeit ohne Elterngeld nehmen.
Dnjl:
--- Zitat von: Landesdiener am 07.05.2024 16:00 ---Widerspruch!
--- End quote ---
Widerspruch abgelehnt :)
https://www.elterngeld.de/elterngeld-ohne-elternzeit/
Ich finde auch keine Voraussetzungen im BEEG.
Weitere Widersprüche bitte belegen.
Öffi2018:
Auf Elterngeld.de steht dazu folgendes:
Besonderheit bei Feiertagen am 1. eines Monats:
Wenn du deine Elternzeit am 2. eines Kalendermonats beginnst und der erste Tag des Kalendermonats ist ein arbeitsfreier Tag (z.B. Samstag, Sonntag) oder sogar einen Feiertag (z.B. der 1. Mai, Tag der Arbeit, wie im Beispiel 3), darf der Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden.
Ähnliches bei Haufe.de:
Berücksichtigung von Feiertagen
Monatserster ist Feiertag, Beginn der Elternzeit am 2. des Monats: Keine Kürzung des Urlaubs für diesen Monat.
:o
Dnjl:
--- Zitat von: Öffi2018 am 08.05.2024 06:52 ---Auf Elterngeld.de steht dazu folgendes:
Besonderheit bei Feiertagen am 1. eines Monats:
Wenn du deine Elternzeit am 2. eines Kalendermonats beginnst und der erste Tag des Kalendermonats ist ein arbeitsfreier Tag (z.B. Samstag, Sonntag) oder sogar einen Feiertag (z.B. der 1. Mai, Tag der Arbeit, wie im Beispiel 3), darf der Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden.
Ähnliches bei Haufe.de:
Berücksichtigung von Feiertagen
Monatserster ist Feiertag, Beginn der Elternzeit am 2. des Monats: Keine Kürzung des Urlaubs für diesen Monat.
:o
--- End quote ---
Könnte es sein, dass diese Erläuterungen zum 1. eines Monats als Sonderfall betrachtet werden, der evtl. schonmal Thema war?
Also z. B. Herr Müller geht ab dem 02.04. in Elternzeit. Der 01.04. ist ein Feiertag, daher geht die Diensstelle von einem vollen Kalendermonat Arbeitsausfall aus.
Spricht denn etwas dagegen, mit deiner Dienststelle zu klären, ob du die Elternzeit um einen Tag verschieben kannst? Wenn der erste Tag ein Feiertag war, ist der Startzeitpunkt der Elternzeit ohnehin zu deinen ungunsten gewählt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Dnjl am 08.05.2024 10:48 ---
Könnte es sein, dass diese Erläuterungen zum 1. eines Monats als Sonderfall betrachtet werden, der evtl. schonmal Thema war?
Also z. B. Herr Müller geht ab dem 02.04. in Elternzeit. Der 01.04. ist ein Feiertag, daher geht die Diensstelle von einem vollen Kalendermonat Arbeitsausfall aus.
--- End quote ---
Ja sowas habe ich schon erlebt.
am 2.Mai Job angetreten und plötzlich fehlten mir 2,5 Urlaubstage. 8)
War aber halt nur ein Eingabefehler...... und mit einer Email erledigt
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