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Elternzeit / Urlaubsanspruch

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Dnjl:

--- Zitat von: TV-Ler am 06.05.2024 10:30 ---
Wenn euer Kind also am 01.04. geboren wurde, beginnt deine Elternzeit am 02.04., der April ist somit kein voller Monat und entsprechend kann hier nicht gekürzt werden.

Das ist die gesetzliche Grundlage.

--- End quote ---

Genau nach dieser Grundlage hat Öffi gefragt und diese wurde ihm nicht genannt. Wieso geht ihr davon aus, dass die Elternzeit am 02. des Monats beginnt und nicht, wie von Öffi beantragt, bereits am Tag der Geburt am 01.?

Es wäre nachvollziehbar, den Antrag auf den 02.04. zu ändern und den Feiertag auszusparen, aber dann gibt es rumrechnerei beim Elterngeld, da dieses nur für volle Lebensmonate des Kindes ausgelegt ist.
Was mit dem Elterngeld passiert, wenn man nur 29/30 und 01/31 des Monats Elterngeld beantragt, müsste man am besten mit der zuständigen Elterngeldstelle klären.

TV-Ler:

--- Zitat von: Dnjl am 07.05.2024 09:32 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 06.05.2024 10:30 ---
Wenn euer Kind also am 01.04. geboren wurde, beginnt deine Elternzeit am 02.04., der April ist somit kein voller Monat und entsprechend kann hier nicht gekürzt werden.

Das ist die gesetzliche Grundlage.

--- End quote ---

Genau nach dieser Grundlage hat Öffi gefragt und diese wurde ihm nicht genannt.

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Nonsens:

--- Zitat von: IrisT am 05.05.2024 11:28 ---Alles nachzulesen im BEEG § 17

--- End quote ---

Dnjl:
Die Aussage, dass der Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat gekürzt wird, steht mMn gar nicht zur Diskussion. Ist ja alles in BEEG § 17 verständlich erläutert.
Ich hab das so verstanden, dass Öffi eine Grundlage für den "im Internet gelesenen besonderen Fall mit dem Feiertag" sucht. Er hat den Antrag ab dem 01.04. gestellt und erwarte nun allerdings, dass die Elternzeit ab dem 02.04. startet, damit kein Erholungsurlaub abgezogen wird.

An Öffis stelle würde ich einmal mit der Elterngeldstelle abklären, was mit dem Elterngeld passiert, wenn man keine vollen Lebensmonate des Kindes beantragt und den Antrag für Elterngeld dann ab dem 02.04. stellen / korrigieren lassen.

Landesdiener:
Es ist doch ganz einfach und da muss auch nichts mit der Elterngeldstelle geklärt werden. Elterngeld gibt es nur für volle Lebensmonate, was in diesem Fall (Geburt am Monatsersten) mit Kalendermonaten gleichzusetzen ist. Daher sollte die Elternzeit auch entsprechend beantragt werden, da es sonst schlichtweg nichts gibt bzw. erst ab dem zweiten Lebensmonat.

Urlaub ist auch klar. Streichung für volle Kalendermonate. Da es hier mit den Lebensmonaten zusammenfällt, wird 1/12 pro Monat gestrichen. Bei zwei Vätermonaten macht das im Extremfall fünf Urlaubstage Unterschied Es ist doch ganz einfach und da muss auch nichts mit der Elterngeldstelle geklärt werden. Elterngeld gibt es nur für volle Lebensmonate, was in diesem Fall (Geburt am Monatsersten) mit Kalendermonaten gleichzusetzen ist. Daher sollte die Elternzeit auch entsprechend beantragt werden, da es sonst schlichtweg nichts gibt bzw. erst ab dem zweiten Lebensmonat.

Urlaub ist auch klar. Streichung für volle Kalendermonate. Da es hier mit den Lebensmonaten zusammenfällt, wird 1/12 pro Monat gestrichen. Bei zwei Vatermonaten macht das im Extremfall fünf Urlaubstage Unterschied (zwei einzelne Monate im gleichen Kalenderjahr).

Fazit: Kinder nicht am Monatsersten bekommen  ;D.

Fazit: Kinder nicht am Monatsersten bekommen  ;D

Dnjl:
Wenn es gar nicht anders geht, dann ist eine Rücksprache mit der Elterngeldstelle auch nicht nötig. Hatte auf dem Familienportal einen Hinweis gelesen, dass man bei so einem Fall einfach die Elterngeldstelle fragen soll. Dann war das einfach eine falsche Info. Oder ich hab sie falsch verstanden.

Ich seh auch grad, Elternzeit und Elterngeld müssen nicht unbedingt gleichzeitig genommen werden. Man darf bei Bezug von Elterngeld maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Somit wäre ein Elterngeldbezug für den ersten Lebensmonat möglich, während die Elternzeit ab dem 02.04. startet.

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