Es ist doch ganz einfach und da muss auch nichts mit der Elterngeldstelle geklärt werden. Eltern
geld gibt es nur für
volle Lebensmonate, was in diesem Fall (Geburt am Monatsersten) mit Kalendermonaten gleichzusetzen ist. Daher sollte die Elternzeit auch entsprechend beantragt werden, da es sonst schlichtweg nichts gibt bzw. erst ab dem zweiten Lebensmonat.
Urlaub ist auch klar. Streichung für volle Kalendermonate. Da es hier mit den Lebensmonaten zusammenfällt, wird 1/12 pro Monat gestrichen. Bei zwei Vätermonaten macht das im Extremfall fünf Urlaubstage Unterschied Es ist doch ganz einfach und da muss auch nichts mit der Elterngeldstelle geklärt werden. Eltern
geld gibt es nur für
volle Lebensmonate, was in diesem Fall (Geburt am Monatsersten) mit Kalendermonaten gleichzusetzen ist. Daher sollte die Elternzeit auch entsprechend beantragt werden, da es sonst schlichtweg nichts gibt bzw. erst ab dem zweiten Lebensmonat.
Urlaub ist auch klar. Streichung für volle Kalendermonate. Da es hier mit den Lebensmonaten zusammenfällt, wird 1/12 pro Monat gestrichen. Bei zwei Vatermonaten macht das im Extremfall fünf Urlaubstage Unterschied (zwei einzelne Monate im gleichen Kalenderjahr).
Fazit: Kinder nicht am Monatsersten bekommen
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Fazit: Kinder nicht am Monatsersten bekommen