Autor Thema: Höhergruppierung abwarten?  (Read 8001 times)

Stanni89

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Höhergruppierung abwarten?
« am: 07.05.2024 07:13 »
Hallo Schwarmintelligenz,

bei mir steht die Höhergruppierung an, nachdem ich nun alle in der Ausschreibung geforderten Fähigkeiten erworben habe. Ich bin derzeit in Entgeltgruppe 11 in Erfahrungsstufe 2 (seit einem Jahr, noch ein Jahr)  eingruppiert. Wenn ich es richtig recherchiert habe, bedeutet eine Höhergruppierung, dass die Laufzeit der Erfahrungsstufe von vorn beginnt. Sollte ich noch ein Jahr warten, damit ich erst in die Gruppe 12 komme, wenn ich bereits Erfahrungsstufe 3 im Sack habe? Oder denkt ihr, das könnte mir auf die Füße fallen? Hat jemand ähnliche Entscheidungen treffen müssen?

Ich danke euch im Voraus, Grüße

Tagelöhner

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #1 am: 07.05.2024 07:17 »
Rechne dir doch mit Excel aus, ob dich ein Verlust der bislang durchlaufenen Stufenlaufzeit (in Stufe 2 sehr überschaubar) bis zum Erreichen der Stufe 6 tatsächlich deutlich schlechter stellt. Falls ja, kannst Du ja versuchen mit deiner Dienststelle zu vereinbaren, dass erst alle zur Höhergruppierung führenden Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden, wenn die Stufe 3 erreicht wurde.

Ich würde eher zur sofortigen Höhergruppierung raten (vor allem wenn es sich erst um die Stufe 2 handelt), denn was man einmal hat, das hat man. Was wenn sich deine Dienststelle dann doch noch anders entscheidet (z.B. aufgrund von Sparzwängen) und es nie mehr zur Höhergruppierung kommt. Dann geht der Optimierungswahn nach hinten los.
« Last Edit: 07.05.2024 07:24 von Tagelöhner »

Stanni89

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #2 am: 07.05.2024 10:43 »
Das sind tatsächlich auch meine Bedenken und der Grund dafür, dass ich die Frage überhaupt gestellt habe. Es ist so, dass eigentlich der Aufstieg in die EG 12 erst nach vollen 3 Jahren vorgesehen ist. Es ist quasi ein Angebot meiner Leitung, dass ich schon nach 2 Jahren die 12 bekommen kann. Tatsächlich würde ich da allerdings, so befürchte ich, schlechter bei wegkommen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #3 am: 07.05.2024 12:24 »
Da die Tarifautomatik das von selbst regelt und solltest du mal kundtun, auf welcher Basis die HG erfolgen soll.
Übertragung von neuen Aufgaben?
Oder aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person?

Stanni89

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #4 am: 07.05.2024 14:59 »
Ich habe eine Stelle bekommen, die Sachverständigentätigkeiten beinhaltet. Ich habe nun die erforderliche SV-Ausbildung absolviert und demnach steht mir jetzt die HG zu. Meine Tätigkeiten haben sich nicht geändert, ich kann jetzt lediglich allein unterschreiben.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #5 am: 07.05.2024 16:07 »
wenn man wegen fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger eingruppiert ist und diese Voraussetzung erlangt, dann ist man automatisch und umgehend höhergruppiert.
Da kann niemand was vorsehen oder entscheiden.

Umlauf

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #6 am: 07.05.2024 20:02 »
Meine Dienststelle ist dankbar für Hinweise auf das mögliche verpassen von Stufensteigerungen.
Aber 50% der aktuellen Stufenlaufzeit, dass ist schon ein sehr großer Brocken. Selbst wenn es dir mündlich zugesagt wird. Bei der langen Zeit hätte ich persönlich arge Bauchschmerzen.

Stanni89

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #7 am: 08.05.2024 06:42 »
wenn man wegen fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger eingruppiert ist und diese Voraussetzung erlangt, dann ist man automatisch und umgehend höhergruppiert.
Da kann niemand was vorsehen oder entscheiden.

Automatisch wird es bei meiner Stelle nach 3 Jahren UND erlangter Qualifikation erhöht. Mein Leiter kann es jedoch früher realisieren lassen, sofern ich das wünsche.

Stanni89

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #8 am: 08.05.2024 06:44 »
Meine Dienststelle ist dankbar für Hinweise auf das mögliche verpassen von Stufensteigerungen.
Aber 50% der aktuellen Stufenlaufzeit, dass ist schon ein sehr großer Brocken. Selbst wenn es dir mündlich zugesagt wird. Bei der langen Zeit hätte ich persönlich arge Bauchschmerzen.

Das habe ich nicht ganz verstanden

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #9 am: 08.05.2024 07:31 »
wenn man wegen fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger eingruppiert ist und diese Voraussetzung erlangt, dann ist man automatisch und umgehend höhergruppiert.
Da kann niemand was vorsehen oder entscheiden.

Automatisch wird es bei meiner Stelle nach 3 Jahren UND erlangter Qualifikation erhöht. Mein Leiter kann es jedoch früher realisieren lassen, sofern ich das wünsche.
Kannst du mir sage wo in der Entgeltordnung dies so tariflich festgelegt ist?
In welchem Bereich der Entgeltordnung bist du? 22.1 Ingenieure? Und da wird auf die  langjähriger praktischer Erfahrung abgestellt?
Soll dass heißen, dass dir nach 3 Jahren andere höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, die du vorher nicht ausgeübt hast? Stellen die darauf ab, dass die Tätigkeit dann besondere Schwierigkeit und Bedeutung erlangst weil du alleine Unterschreibst?

Klingt für mich alles nicht ganz tarifkonform.
Aber wenn sie mogeln wollen und das zu deinen Gunsten, dann ist es ja ok.
Also es lohnt sich auf die stufe 3 zu warten, dadurch verlierst du jetzt zwar ein Jahr lan 150€ hast dann aber 1Jahr 550 mehr und bist dann jeweils 1 Jahr früher im Stufenansteig.

Ekko

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #10 am: 08.05.2024 07:42 »
Die Frage ist wichtig und wird häufig unterschätzt.

Mir ist das ganze vor Jahren bei einem alten AG genau so passiert. Neuer Posten, höhere EG (12) und noch mitten in Stufe 2. Man hatte freundlicher Weise schnell gemerkt, dass der Aufgabenbereich sehr viel größer geworden ist und die 11 nicht angemessen war.

Es gab dabei signifikante Fehler der Personalabteilung, die ich nicht detaillierter beschreiben muss, aber ich wurde dann eben mittendrin von 11-2 in 12-2 höhergruppiert mit dem damit einhergehendem Neustart der Stufenlaufzeit. Ich hatte schlichtweg keine Ahnung vom TVL zu Beginn.

Ich habe mir damals eine Excel erstellt. Darin wurden mehrere Wege verglichen, z.B. noch länger in der 11 bleiben, erst zur Stufe 3 in die 12 höhergruppiert, mittendrin in die 12, usw.. Berechnet habe ich die Summen bis zu dem Jahr, an dem jede Variante die 12-6 erreicht hat, weil ab dann das Entgelt in allen Varianten stetig gleich bleibt.

Ergebnis für das Höhergruppieren mitten in der Stufe 2 (grob, weil nur in Erinnerung): Ein Brutto-Nachteil von ca. 10.000€. Und zwar im besten Fall. Das ging je nach Variante hoch bis 23.000.

Die Diskussionen mit der Personalabteilungen im Anschluss und bei Vorlegen der Berechnungen waren letzten Endes die Kündigungsgründe meinerseits. Die E12 hat seit dem nicht wirklich einen Vorsprung vor der E11 erlangt, was die Entlohnung angeht.

Daher: Entweder die Personalabteilung rechnet dir deine bisherige Zeit in der Stufe 2 an oder du beharrst auf der gleichzeitigen Höhergruppierung mit der Stufenerhöhung. Das bisschen was du in der 12 zusätzlich bekommst verlierst du durch das 1 Jahr verpasste Stufenlaufzeit.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #11 am: 08.05.2024 08:02 »
Und wenn es eine HG durch Tätigkeitsänderung ist, dann hat man es selbst in der Hand, wann man HG wird!
Denn eine HG geht nur einvernehmlich.

Stanni89

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #12 am: 08.05.2024 08:04 »
Die Frage ist wichtig und wird häufig unterschätzt.

Mir ist das ganze vor Jahren bei einem alten AG genau so passiert. Neuer Posten, höhere EG (12) und noch mitten in Stufe 2. Man hatte freundlicher Weise schnell gemerkt, dass der Aufgabenbereich sehr viel größer geworden ist und die 11 nicht angemessen war.

Es gab dabei signifikante Fehler der Personalabteilung, die ich nicht detaillierter beschreiben muss, aber ich wurde dann eben mittendrin von 11-2 in 12-2 höhergruppiert mit dem damit einhergehendem Neustart der Stufenlaufzeit. Ich hatte schlichtweg keine Ahnung vom TVL zu Beginn.

Ich habe mir damals eine Excel erstellt. Darin wurden mehrere Wege verglichen, z.B. noch länger in der 11 bleiben, erst zur Stufe 3 in die 12 höhergruppiert, mittendrin in die 12, usw.. Berechnet habe ich die Summen bis zu dem Jahr, an dem jede Variante die 12-6 erreicht hat, weil ab dann das Entgelt in allen Varianten stetig gleich bleibt.

Ergebnis für das Höhergruppieren mitten in der Stufe 2 (grob, weil nur in Erinnerung): Ein Brutto-Nachteil von ca. 10.000€. Und zwar im besten Fall. Das ging je nach Variante hoch bis 23.000.

Die Diskussionen mit der Personalabteilungen im Anschluss und bei Vorlegen der Berechnungen waren letzten Endes die Kündigungsgründe meinerseits. Die E12 hat seit dem nicht wirklich einen Vorsprung vor der E11 erlangt, was die Entlohnung angeht.

Daher: Entweder die Personalabteilung rechnet dir deine bisherige Zeit in der Stufe 2 an oder du beharrst auf der gleichzeitigen Höhergruppierung mit der Stufenerhöhung. Das bisschen was du in der 12 zusätzlich bekommst verlierst du durch das 1 Jahr verpasste Stufenlaufzeit.

Danke für diese Schilderung. Sie bestärkt mich in meiner derzeitigen Sicht auf die Dinge. Früher die höhere Erfahrungsstufe zu erlangen, zahlt sich definitiv aus. Schade, dass der öffentliche Dienst wegen solcher finanzieller "Kleinigkeiten" Leute gehen lässt. Es ist einfach alles zu starr.

wenn man wegen fehlender Voraussetzung in der Person eine EG niedriger eingruppiert ist und diese Voraussetzung erlangt, dann ist man automatisch und umgehend höhergruppiert.
Da kann niemand was vorsehen oder entscheiden.

Automatisch wird es bei meiner Stelle nach 3 Jahren UND erlangter Qualifikation erhöht. Mein Leiter kann es jedoch früher realisieren lassen, sofern ich das wünsche.
Kannst du mir sage wo in der Entgeltordnung dies so tariflich festgelegt ist?
In welchem Bereich der Entgeltordnung bist du? 22.1 Ingenieure? Und da wird auf die  langjähriger praktischer Erfahrung abgestellt?
Soll dass heißen, dass dir nach 3 Jahren andere höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, die du vorher nicht ausgeübt hast? Stellen die darauf ab, dass die Tätigkeit dann besondere Schwierigkeit und Bedeutung erlangst weil du alleine Unterschreibst?

Klingt für mich alles nicht ganz tarifkonform.
Aber wenn sie mogeln wollen und das zu deinen Gunsten, dann ist es ja ok.
Also es lohnt sich auf die stufe 3 zu warten, dadurch verlierst du jetzt zwar ein Jahr lan 150€ hast dann aber 1Jahr 550 mehr und bist dann jeweils 1 Jahr früher im Stufenansteig.

Wo das im Tarifvertrag verankert ist, kann ich nicht sagen. Meine Stelle (Ingenieur, SV) war so ausgeschrieben. Entweder man bringt bereits 3 Jahre Berufserfahrung in gutachterlicher Tätigkeit mit oder man beißt in den sauren Apfel und macht die Ausbildung noch intern. Nach Erreichen dieser Voraussetzungen kommt man in die EG 12. Meine Tätigkeiten haben sich nicht geändert aber meine Gutachten werden jetzt nicht mehr von einem anderen SV mit unterzeichnet. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, werde ich nun geladen.
Und ja-die Erfahrungsstufe abzuwarten scheint sich monetär auf jeden Fall auszuzahlen (buchstäblich).

Danke für eure Antworten.

MoinMoin

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« Antwort #13 am: 08.05.2024 08:10 »
Danke für diese Schilderung. Sie bestärkt mich in meiner derzeitigen Sicht auf die Dinge. Früher die höhere Erfahrungsstufe zu erlangen, zahlt sich definitiv aus. Schade, dass der öffentliche Dienst wegen solcher finanzieller "Kleinigkeiten" Leute gehen lässt. Es ist einfach alles zu starr.
Ekkos Problem wäre locker tariflich mit der Zulage nach 16.5 heilbar gewesen.
Es sind halt in der Tat zu starre Personaler/Haushälter die es verhindern.


Ekko

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Antw:Höhergruppierung abwarten?
« Antwort #14 am: 08.05.2024 08:25 »
Danke für diese Schilderung. Sie bestärkt mich in meiner derzeitigen Sicht auf die Dinge. Früher die höhere Erfahrungsstufe zu erlangen, zahlt sich definitiv aus. Schade, dass der öffentliche Dienst wegen solcher finanzieller "Kleinigkeiten" Leute gehen lässt. Es ist einfach alles zu starr.
Ekkos Problem wäre locker tariflich mit der Zulage nach 16.5 heilbar gewesen.
Es sind halt in der Tat zu starre Personaler/Haushälter die es verhindern.

Heute weiß ich das. Damals wurde mir das zu bunt. Aus Fehlern lernt man und arbeitet sich eben durch den TVL. Natürlich kenne ich den nicht auswendig, aber schon jetzt deutlich besser als die meisten Personaler, mit denen ich zu tun habe. Aber man kann andere ja davor bewahren.