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Vorübergehend 70% Beihilfe EZ

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Tota:

--- Zitat von: BewerberTvoD am 07.05.2024 09:53 ---Hallo Forum
Ich habe gelesen,  dass man während der Elternzeit 70% beihilfeberechtigt ist. Jetzt hätte ich ein paar Fragen hierzu:
Habe ich das korrekt verstanden,  dass das auch bei nur 1 Kind gilt und auch für einzelne Monate?
Wie geht man vor?
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Beihilfe 70% von Dienstherrn bestätigen lassen?
Das ganze an die PKV schicken mit bitte der vorübergehenden Vertragsanpassung?
Gibt es da Fristen oder Fallstricke?
Danke schon mal an alle.

--- End quote ---

Das ist völlig unproblematisch. Man bekommt von der Beihilfe eine Bestätigung und schickt die der PKV.

Das alles geht 6 Monate rückwirkend!

Die 6 Monate sind insbesondere wichtig wenn man später wieder auf 50 % aufstocken muss. Nach 6 Monaten würde es nämlich eine Risikoprüfung geben!

BewerberTvoD:
Mich verunsichert die Geschichte von Tota ein wenig, da ich auch einen 20% und 30% Baustein habe.
Wenn ich dann mittelfristig draufzahlen wegen dem neuen höheren Eintrittsalters im 20% Baustein wäre es wohl schlauer gleich bei 50% zu bleiben.

Tota:
Ich denke allerdings nicht, dass man etwas daran ändern könnte!

Außer nicht in Elternzeit zu gehen, das ist ja auch nicht Sinn der Sache!

Wenn man länger in Elternzeit geht ist es auch unproblematisch, weil wenn man sich monatelang die 20% Beitrag spart ist man schon lange im Plus. Nur bei kurzer Elternzeit armortisiert sich die Ersparnis leider relativ schnell wieder!

Am Ende würde ich mir aber ehrlich gesagt keinen Kopf darum machen! Man wird weder arm noch reich, egal ob man dann ein höheres Eintrittsalter bekommt. In der Pension fällt ja der 20% Tarif eh weg…und bei zwei und mehr Kindern hat man z.B. in Bayern ebenfalls 70 % Beihilfe!

Eigentlich ist es also irgendwie egal, den etwas über einen  Euro Mehrbeitrag wie in meinem
Fall ist ja jetzt keine Dramatik! Dennoch war ich verwundert, dass es so ist! War mir nicht bewusst! Und mich wunderte auch, dass darüber vorher niemand gesprochen hat anscheinend darüber!

Kurzum: keine Sorge, einfach machen!

Casa:

--- Zitat ---Wieso ist die Aussage nicht nachvollziehbar? Die gepostete Rechtssprechung von dir bestätigt ja genau das was ich erlebt habe! Ich war ein Monat in Elternzeit und habe dadurch bei der Rückkehr aus der Elternzeit ein neues Eintrittsalter bekommen. Die Ersparnis ist halt auf lange Sicht gesehen dahin!

Du bestätigst ja, dass das so richtig ist!

Ich finde es halt ungünstig auf lange Sicht mehr als nötig zu zahlen, auf die Beihilfeanpassung während der Elternzeit kann man halt nicht verzichten. Hätte ich aber unter den Voraussetzungen gerne gemacht!
--- End quote ---

Ich sagte, ohne weiteres nicht nachvollziehbar.

Das Weitere erwähnte ich anschließend.



--- Zitat ---Mich verunsichert die Geschichte von Tota ein wenig, da ich auch einen 20% und 30% Baustein habe.
Wenn ich dann mittelfristig draufzahlen wegen dem neuen höheren Eintrittsalters im 20% Baustein wäre es wohl schlauer gleich bei 50% zu bleiben.
--- End quote ---

Dafür sparst du bspw. 12 Monate Beiträge inkl. der Altersrückstellungen.





iceradio:
Bei mir (Barmenia) läuft es anders. Hier wurde im Monat der Elternzeit eine Anwartschaft auf den 20%-Tarifanteil berechnet (ohne meine Bitte danach, mir war die Problematik vollkommen unbekannt).

Statt etwa 100€ für die 20% habe ich in der Elternzeit etwa 15€ für die Anwartschaft bezahlt. Aber danach halt auch wieder die 100€ ohne Neueinstufung.

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