Autor Thema: unentgeltliche Verpflegung beim Trennungsgeld  (Read 618 times)

ExAnwärter

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Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja wer aus und kann mir mit folgenden Sachverhalt helfen :D:

Im Rahmen einer mehrmonatigen, dienstlichen Maßnahme habe ich Anspruch auf Trennungsgeld (mit Verbleib am Dienstort).  An meinen derzeitigen Dienstort gibt es eine Standortküche mit entsprechender Möglichkeit zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Frühstück + Mittag). Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung gibt es nicht. Die Kosten der Verpflegung entsprechen den aktuellen Sachbezugswert (2,58 € Frühstück, 4,91 € Mittag [inkl. Steuer]).

Bei meiner Trennungsgeldabrechnung wurde mir nun jeweils der entsprechende Anteil des Frühstücks und Mittag vom vollen Tagegeld abgezogen (16,40 € pro Arbeitstag), obwohl ich an dieser Verpflegung nicht teilnehme und diese mir ja gar nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird? (Nicht falsch verstehen: 4,91 € ist im Vergleich zu  normalen Kantinen natürlich "geschenkt" - aber halt nicht umsonst und auch nicht unterhalb des Sachbezugwerts).

Ist das so korrekt bzw. wo kann man das nachlesen?

Haushaltshilfe

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Antw:unentgeltliche Verpflegung beim Trennungsgeld
« Antwort #1 am: 07.05.2024 10:15 »
Ich würde einfach mal beim Besolder anrufen und nachfragen auf welcher Grundlage das basiert.

Hans1W

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Antw:unentgeltliche Verpflegung beim Trennungsgeld
« Antwort #2 am: 07.05.2024 11:07 »
Wenn es bereitgestellt wurde(Verpfelgung am Ort vorhanden), du hast es aber nicht genutzt ist es deine Entscheidung. Wenn du normal Dienst tuts, hast du ja auch dein Mittagessen zu finzieren. Das Tagegeld ist dafür gedacht die Mehrkosten zu mindern, weil du nicht günstig in die Kantie/Truppenküche etc  verpflegen kannst, sondern in einem privaten Betrieb was kaufen musst(der Teurer ist).

Casa

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Antw:unentgeltliche Verpflegung beim Trennungsgeld
« Antwort #3 am: 07.05.2024 15:53 »
Die Berechnung ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zitat
Kürzung des Trennungsgeldes beim auswärtigen Verbleiben

Sollte Ihnen am neuen Dienstort von Amts wegen unentgeltlich Unterkunft und / oder Verpflegung zur Verfügung gestellt werden, wird Ihr Trennungsgeldanspruch gekürzt.

Der pauschale Tagegeldanspruch wird für jede amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeit um prozentuale Anteile (Frühstück 20%, Mittagessen 40%, Abendessen 40%) gekürzt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)