Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja wer aus und kann mir mit folgenden Sachverhalt helfen
:
Im Rahmen einer mehrmonatigen, dienstlichen Maßnahme habe ich Anspruch auf Trennungsgeld (mit Verbleib am Dienstort). An meinen derzeitigen Dienstort gibt es eine Standortküche mit entsprechender Möglichkeit zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Frühstück + Mittag). Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung gibt es nicht. Die Kosten der Verpflegung entsprechen den aktuellen Sachbezugswert (2,58 € Frühstück, 4,91 € Mittag [inkl. Steuer]).
Bei meiner Trennungsgeldabrechnung wurde mir nun jeweils der entsprechende Anteil des Frühstücks und Mittag vom vollen Tagegeld abgezogen (16,40 € pro Arbeitstag), obwohl ich an dieser Verpflegung nicht teilnehme und diese mir ja gar nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird? (Nicht falsch verstehen: 4,91 € ist im Vergleich zu normalen Kantinen natürlich "geschenkt" - aber halt nicht umsonst und auch nicht unterhalb des Sachbezugwerts).
Ist das so korrekt bzw. wo kann man das nachlesen?