Autor Thema: Stufenlaufzeit  (Read 719 times)

double B

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Stufenlaufzeit
« am: 07.05.2024 13:24 »
Ich habe am 01.04.2019 meinen Dienst beim Land M-V begonnen und wurde der Stufe 3 zugewiesen.
Dann wurde ich zum 01.01.2020 von der EG 9a in die EG S 8b übergeleitet. Soweit, so gut!!
Da sich nun mit der Überleitung die Stufenlaufzeiten verkürzt haben, stelle ich mir nun die Frage, welches Datum für die nächste Stufe entscheidend ist.
Ist es mein Einstellungsdatum, der 01.04.2019, somit Stufe 4 nach 4 Jahren und 4 Monaten, gezählt ab dem Datum 01.01.2020 (Gültigkeit neuer Tarifvertrag)? So hat auch meine Behörde entschieden!
Oder müsste es nicht vielmehr der 01.01.2020, also der Beginn des Tarifvertrages sein, dann hätte man mir auch zum 01.01.2024 bereits die Stufe 4 anrechnen müssen.
Werden die Stufen somit grundsätzlich immer am Datum des Eintrittes in die Verwaltung bemessen?

abcdachs

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 12.05.2024 19:57 »
Also ich kenne das so, dass man bei neuer Stufe in der Stufenlaufzeit zurückfällt. Also hast du zum 01.01.2020 wieder mit Stufe 3 angefangen, nach drei Jahren (2023) wärst du dann für Stufe 4 qualifiziert. Ich hab aber gerade in einem anderen Beitrag gelesen, dass Stufe 4 nicht zwingend gezahlt werden muss und man in Stufe 4 bei entsprechender Leistung eingegliedert wird(?)

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 12.05.2024 20:38 »
Den Leistungsgedanken beim Stufenaufstieg kann man getrost ausblenden. Diese Baustelle macht sich kaum ein AG auf. I.d.R. wird hier der reine Zeitablauf als Kriterium genommen.