Bereitschaftsdienst ist bei mir Schlafen auf der Notliege um einsatzbereit beim Not-OP im OP ein Stockwerk tiefer zu sein = Überstunden, falls nicht in die Arbeitszeit integriert.
Ist mit der Zeit der Bereitschaft die sogenannte Rufbereitschaft gemeint,also nur zur Verfügung stehen, aber ansonsten außerhalb des Arbeitsortes frei über seine Zeit bestimmen zu können, handelt es sich auch nach EuGH-Vorgaben nicht um Arbeitszeit.
Ich versuche jetzt erst Mal zu verstehen, was da letztlich vorliegt. Da gibt es aber sicherlich Spezialisten, die das eher beurteilen können.