Autor Thema: richtige Eingruppierung erst ab 1.1  (Read 1498 times)

oeduser

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
richtige Eingruppierung erst ab 1.1
« am: 07.05.2024 21:55 »
Hallo zusammen,
ich trete demnächst in einer kleinen Kommune eine Stelle an, welche mit der E5 ausgeschrieben ist.
Aktuell gibt es keine Stellenbeschreibung für diese Stelle, nur den Ausschreibungstext.
Meiner Meinung nach ist diese Stelle unterberwertet und wird deshalb neu bewertet und soll dann ab dem 1.1 so bezahlt werden. Da der aktuelle Haushalt (Stellenplan) nicht mehr her gibt, ist die höher Gruppierung angeblich nicht vor dem 1.1 möglich.

Kann ich ab dem 1.1 wenn die eventuelle Höhergruppierung vollzogen wurde, etwas rückwirkend fordern?

VG

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,991
Antw:richtige Eingruppierung erst ab 1.1
« Antwort #1 am: 07.05.2024 22:07 »
ja
Man ist tariflich entsprechend der Eingruppierung der auszuübenden Tätigkeiten zu bezahlen,
Haushalt oder Stellenpläne sind da ohne Relevanz.
Am Ende der Probezeit, das korrekte Entgelt einfordern.
Man bekommt nur 6M rückwirkend das Geld. wegen §37

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 499
Antw:richtige Eingruppierung erst ab 1.1
« Antwort #2 am: 08.05.2024 07:25 »
Immer sachte mit den jungen Pferden. Es ist durchaus möglich, dass erst zum 01.01. vollständig die Tätigkeiten und/oder notwendigen Zeitanteile der höhen Entgeltgruppe übertragen werden.

oeduser

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:richtige Eingruppierung erst ab 1.1
« Antwort #3 am: 12.05.2024 18:53 »
Okay, vielen Dank für eure Antworten!

Muss das irgendwo festgehalten werden, dass ich die notwendigen Zeitanteile erst später zugrsprochen bekomme?
Oder reicht es aus, wenn ich von Anfang an die kompletten Tätigkeiten schon selbstständig ausführe?

VG

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,623
Antw:richtige Eingruppierung erst ab 1.1
« Antwort #4 am: 12.05.2024 19:56 »
Was tu tust und getan hast, ist egal. TB sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Aufgaben müssen dir also wirksam (durch dazu befugtes Personal) übertragen werden.

Ob und wann dir der AG andere Aufgaben überträgt, obliegt seiner Organisationsfreiheit.

Worauf fußt eigentlich deine Meinung, dass mehr als EG 5 drin ist?