.. auch wenn die Standzeiten bei der Beförderung nicht mehr die Bedeutung wie früher haben, spielen sie ja immer noch in der Beförderungspraxis eine große Rolle (und sind laut BVG unter bestimmten Voraussetzungen auch zulässig).
Mich würden Eure Erfahrungen dazu interessieren.
Gibt es verbindliche Standzeiten, z.B. in Personalentwicklungskonzepten?
Oder "ungeschriebene" Mindestgrenzen?
In meiner Behörde z.B. wird grundsätzlich nicht im ersten Jahr nach der Ernennung BaP/BaL befördert, sondern erst danach. Außerdem ist es nicht möglich in einem Beurteilungszeitraum (3 Jahre) zwei Mal befördert zu werden, die betroffenen Beamten werden gar nicht in die Auswahl einbezogen
(z.B. Regelbeurteilung 05/2021, Beförderung A9/A10 07/2021, Beförderungsrunde 01/2024 A 10/A11: Ranking ohne Beamte, die noch keine Regelbeurteilung A 10 haben), faktisch also Standzeiten von bis zu drei Jahren.
Wie läuft das bei Euch?