Autor Thema: Beförderung - Standzeiten  (Read 632 times)

Verbeamteter

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Beförderung - Standzeiten
« am: 08.05.2024 01:29 »
.. auch wenn die Standzeiten bei der Beförderung nicht mehr die Bedeutung wie früher haben, spielen sie ja immer noch in der Beförderungspraxis eine große Rolle (und sind laut BVG unter bestimmten Voraussetzungen auch zulässig).

Mich würden Eure Erfahrungen dazu interessieren.
Gibt es verbindliche Standzeiten, z.B. in Personalentwicklungskonzepten?
Oder "ungeschriebene" Mindestgrenzen?

In meiner Behörde z.B. wird grundsätzlich nicht im ersten Jahr nach der Ernennung BaP/BaL befördert, sondern erst danach. Außerdem ist es nicht möglich in einem Beurteilungszeitraum (3 Jahre) zwei Mal befördert zu werden, die betroffenen Beamten werden gar nicht in die Auswahl einbezogen
(z.B. Regelbeurteilung 05/2021, Beförderung A9/A10 07/2021, Beförderungsrunde 01/2024 A 10/A11: Ranking ohne Beamte, die noch keine Regelbeurteilung A 10 haben), faktisch also Standzeiten von bis zu drei Jahren.

Wie läuft das bei Euch?

clarion

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Antw:Beförderung - Standzeiten
« Antwort #1 am: 08.05.2024 06:05 »
Die Standzeiten sind in der Laufbahnverordnung verbindlich festgelegt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung.  Wenn keine Stelle da ist, dann kann auch der tollste Hecht im Teich nicht befördert werden.

Verbeamteter

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Antw:Beförderung - Standzeiten
« Antwort #2 am: 08.05.2024 08:01 »
Die Standzeiten sind in der Laufbahnverordnung verbindlich festgelegt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung.  Wenn keine Stelle da ist, dann kann auch der tollste Hecht im Teich nicht befördert werden.

Nein, in der BundeslaufbahnVO gibt es vor Beförderungen keine Mindest-Standzeiten außer der Jahresfrist.


Organisator

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Antw:Beförderung - Standzeiten
« Antwort #3 am: 08.05.2024 08:15 »
Die Standzeiten sind in der Laufbahnverordnung verbindlich festgelegt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung.  Wenn keine Stelle da ist, dann kann auch der tollste Hecht im Teich nicht befördert werden.

Nein, in der BundeslaufbahnVO gibt es vor Beförderungen keine Mindest-Standzeiten außer der Jahresfrist.

Genau - und alles andere regelt jede Behörde individuell.