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Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
MoinMoin:
--- Zitat von: Interessiert am 10.05.2024 12:34 ---Gibt es noch eine weitere Möglichkeit einer Zulage außerhalb des 16.5?
Sie müsste unbefristet sein und an die Tariferhöhungen angepasst und bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden.
--- End quote ---
Nein, es gibt keine weitere tarifliche Zulage im TV-L
Ja, der Arbeitgeber kann natürlich die eine außertarifliche Zulage bezahlen.
Oder einen AT Vertrag mit dir machen, wenn er will.
Sofern er befugt ist AT/ÜT Vereinbarungen zu treffen.
--- Zitat ---Bist Du vom TVöD zum TV-L gewechselt? Gab es im Nachhinein noch Überraschungen, an die Du vorher nicht gedacht hast?
--- End quote ---
Nein, bin von der pW zum TV-L hin und her gewechselt. Und kenne TVöD <-> TV-L Wechsler in meinem Umfeld.
Nein, ich habe nie eine Überraschung erleben müssen.
Außer vielleicht beim Wechsel zu meinem jetzigen Job: da hätte ich nicht erwartet, ein solch engagiertes und zusätzlich auch noch lustige Team vorzufinden, obwohl es doch viele Beamten sind mit denen ich zu tun habe. ;D
btw: bei einem Wechsel von tvöd eg13s6 zu tv-l eg14s6 müsste die vka 2025 4% Lohnerhöhung machen, damit du schlechter gestellt bist.
Interessiert:
Die Atmosphäre ist sehr wichtig. Stimmt. Das weiß man aber erst hinterher. ;D 8)
Es wäre weniger Erhöhung erforderlich, um schlechter gestellt zu sein. Es sind die Jahresbruttogehälter zu vergleichen. Da fällt bei ihm noch mehr weg, was zu bedenken wäre. Das minimale Plus schmilzt langsam weg. Es sind m.E. auch beide EG14 miteinander zu vergleichen, da es auch im TVöD noch eine Weiterentwicklung auf EG14 geben könnte, die würde im TV-L dann wegfallen. Damit würde die Differenz in den folgenden Jahren leider immer größer. Es bleibt schwierig. Mal abwarten, ob er noch ein Gespräch bekommt.
Ich danke euch erstmal…
MoinMoin:
--- Zitat von: Interessiert am 10.05.2024 14:17 ---Die Atmosphäre ist sehr wichtig. Stimmt. Das weiß man aber erst hinterher. ;D 8)
Es wäre weniger Erhöhung erforderlich, um schlechter gestellt zu sein. Es sind die Jahresbruttogehälter zu vergleichen. Da fällt bei ihm noch mehr weg, was zu bedenken wäre. Das minimale Plus schmilzt langsam weg. Es sind m.E. auch beide EG14 miteinander zu vergleichen, da es auch im TVöD noch eine Weiterentwicklung auf EG14 geben könnte, die würde im TV-L dann wegfallen. Damit würde die Differenz in den folgenden Jahren leider immer größer. Es bleibt schwierig. Mal abwarten, ob er noch ein Gespräch bekommt.
Ich danke euch erstmal…
--- End quote ---
TVöD Kommune hat keinen 16.5 (ohne dem wäre mein Gehalt auch "mau") ist da dann nur das einzige Argument für tvl oder Bund
Interessiert:
Das heißt, Du erhältst eine Zulage gem. 16.5 TV-L?
Den 16.5 hat der TVöD nicht. Dafür soweit ich weiß, aber:
- Arbeitgeberrichtlinien der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften
- „Arbeitsmarktzulage“, die eine Zulage von bis zu 20% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe möglich macht.
Die Arbeitsmarktzulage ist dem 16.5 ähnlich.
MoinMoin:
Ja, ich bekommen die 16.5 Zulage.
Bin Informatiker.
Die von dir genannten Zulage sind außertarifliche Zulagen.
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