Autor Thema: Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?  (Read 2056 times)

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Ist ein Wechsel vom TVöD mit EG13/6 zum TV-L mit EG14/6 sinnvoll und ratsam?

Wenn man die künftige Tariferhöhung des TV-L im Februar 2025 in EG14/6 zu Grunde legt, holt die EG 13/6 des TVöD diese vermutlich bei künftigen Tariferhöhungen (ab 2025) schnell wieder ein. Geschweige denn vom Vergleich beider EG14/6. Der Unterschied ist noch gravierender. Von finanzieller Gleichstellung oder gar Verbesserung weit entfernt.

So ein Ausgleich im TV-L ist m. E. nur mit einer unbefristeten Zulage zu EG14/6 zu erreichen. Diese müsste mit den Tariferhöhungen angepasst und bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden. Ansonsten würde sie sich über die Jahre aufzehren.

Fragen:
1. Hat jemand mit einem Wechsel von TVöD zu TV-L Erfahrung? Welche?
2. Welche Möglichkeiten gibt es für einen finanziellen Ausgleich?
3. Könnte der §16 (5) TV-L hier angewendet werden?
4. Wie könnte man argumentieren?
5. Wie gehen AG´s damit um?
6. Was gibt es bei einem Wechsel noch zu bedenken?
7. Oder ist es gar nicht ratsam den TVöD zu verlassen?

Ich freue mich über Hinweise. Danke.
« Last Edit: 09.05.2024 18:14 von Interessiert »

MoinMoin

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #1 am: 10.05.2024 07:30 »
1. Ja, ohne verhandeln aus seiner eigenen Position heraus macht kein Wechsel Sinn.
2. förderliche Zeiten, 16.5
3. ja, kann er immer wenn er will, Argumente sind leicht konstruiert, wenn er will.
4. ich komme sonst nicht.
5. nein, ja, müssen mal schauen
6. erst verhandeln, dann schriftlich im Vertrag fixieren, dann unterschreiben
7. es ist immer ratsam die Arbeit anzunehmen, die das beste Preis-Leistungsverhältnis hat.

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #2 am: 10.05.2024 12:34 »
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Ich dachte schon, es gibt gar keine Reaktion.   ;)

1.
Ein Verhandeln der Gehaltsfrage wurde bisher nicht ermöglicht. Es wird hinaus gezögert. Der Bewerber wurde aber mehrfach intensiv geprüft. Eine EG höher wird gewährt und die Stufe 6 (Förderliche Zeiten) wird übernommen. Das ist alles. Das rechnet sich aber nicht.

2.
16.5 sagt etwas über die Gewinnung und Bindung von Fachkräften zur Deckung der Personaldecke. Die Stelle ist lange unbesetzt. Mehrfach ausgeschrieben. Sie finden niemanden. Das müsste Begründung genug sein. Die Zulage wäre schon erheblich. Das würde nicht ins Gehaltsgefüge passen.

Gibt es noch eine weitere Möglichkeit einer Zulage außerhalb des 16.5?
Sie müsste unbefristet sein und an die Tariferhöhungen angepasst und bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden.

3.
Das sehe ich auch so. Wenn etwas gewollt ist, geht einiges. Es sind „Kann-Bestimmungen“. Sie müssen „wollen“, dann gibt es auch eine Begründung.

4.
Das ist so. Eine deutliche Verschlechterung in Kauf nehmen, geht nicht. Egal wie interessant die Stelle ist.

5.
Ich muss schmunzeln. Genauso.

6.
Das ist klar. Ohne Verhandeln, schriftlichem und geprüftem Vertrag geht es nicht.

7.
Das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen. Das Geld mitzubringen wäre dumm.

Bist Du vom TVöD zum TV-L gewechselt? Gab es im Nachhinein noch Überraschungen, an die Du vorher nicht gedacht hast?

Danke für weitere Tipps.  8)

Faunus

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #3 am: 10.05.2024 13:12 »

Ich muss schmunzeln. Genauso.

6.
Das ist klar. Ohne Verhandeln, schriftlichem und geprüftem Vertrag geht es nicht.



Das Schmunzeln wird Dir u.U. spätestens bei 6. vergehen, weil eine "beliebte Taktik" oder "gelebte Praxis" bei dem einen oder anderen AG im ÖD das Unterzeichnen des Vertrages 1-6 Wochen nach Arbeitsbeginn an der neuen Stelle erfolgt, weil "aus-der-Nase-Zieh-Begründung".

Unglücklicherweise kann sich keiner mehr - außer Dir - an das Gesagte erinnern oder war garnicht befugt diese Zusagen zu machen oder "aus-der-Nase-Zieh-Begründung". Was auch immer.

Könnte mit dem Schwund an "Nachwuchskräften" allerdings besser für den AN werden.

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #4 am: 10.05.2024 13:18 »
Verstehe, was Du meinst.
Allerdings ist der Bewerber in Beschäftigung. Ohne Vertrag keine Kündigung und damit kein Arbeitsbeginn beim neuen AG.

MoinMoin

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #5 am: 10.05.2024 13:37 »
Gibt es noch eine weitere Möglichkeit einer Zulage außerhalb des 16.5?
Sie müsste unbefristet sein und an die Tariferhöhungen angepasst und bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden.
Nein, es gibt keine weitere tarifliche Zulage im TV-L
Ja, der Arbeitgeber kann natürlich die eine außertarifliche Zulage bezahlen.
Oder einen AT Vertrag mit dir machen, wenn er will.
Sofern er befugt ist AT/ÜT Vereinbarungen zu treffen.
Zitat
Bist Du vom TVöD zum TV-L gewechselt? Gab es im Nachhinein noch Überraschungen, an die Du vorher nicht gedacht hast?
Nein, bin von der pW zum TV-L hin und her gewechselt. Und kenne TVöD <-> TV-L Wechsler in meinem Umfeld.
Nein, ich habe nie eine Überraschung erleben müssen.
Außer vielleicht beim Wechsel zu meinem jetzigen Job: da hätte ich nicht erwartet, ein solch engagiertes und zusätzlich auch noch lustige Team vorzufinden, obwohl es doch viele Beamten sind mit denen ich zu tun habe.  ;D

btw: bei einem Wechsel von tvöd eg13s6 zu tv-l eg14s6 müsste die vka 2025 4% Lohnerhöhung machen, damit du schlechter gestellt bist.

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #6 am: 10.05.2024 14:17 »
Die Atmosphäre ist sehr wichtig. Stimmt. Das weiß man aber erst hinterher.  ;D 8)

Es wäre weniger Erhöhung erforderlich, um schlechter gestellt zu sein. Es sind die Jahresbruttogehälter zu vergleichen. Da fällt bei ihm noch mehr weg, was zu bedenken wäre. Das minimale Plus schmilzt langsam weg. Es sind m.E. auch beide EG14 miteinander zu vergleichen, da es auch im TVöD noch eine Weiterentwicklung auf EG14 geben könnte, die würde im TV-L dann wegfallen. Damit würde die Differenz in den folgenden Jahren leider immer größer. Es bleibt schwierig. Mal abwarten, ob er noch ein Gespräch bekommt.

Ich danke euch erstmal…

MoinMoin

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #7 am: 10.05.2024 15:09 »
Die Atmosphäre ist sehr wichtig. Stimmt. Das weiß man aber erst hinterher.  ;D 8)

Es wäre weniger Erhöhung erforderlich, um schlechter gestellt zu sein. Es sind die Jahresbruttogehälter zu vergleichen. Da fällt bei ihm noch mehr weg, was zu bedenken wäre. Das minimale Plus schmilzt langsam weg. Es sind m.E. auch beide EG14 miteinander zu vergleichen, da es auch im TVöD noch eine Weiterentwicklung auf EG14 geben könnte, die würde im TV-L dann wegfallen. Damit würde die Differenz in den folgenden Jahren leider immer größer. Es bleibt schwierig. Mal abwarten, ob er noch ein Gespräch bekommt.

Ich danke euch erstmal…
TVöD Kommune hat keinen 16.5 (ohne dem wäre mein Gehalt auch "mau") ist da dann nur das einzige Argument für tvl oder Bund

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #8 am: 10.05.2024 15:31 »
Das heißt, Du erhältst eine Zulage gem. 16.5 TV-L?

Den 16.5 hat der TVöD nicht. Dafür soweit ich weiß, aber:

-   Arbeitgeberrichtlinien der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften
-   „Arbeitsmarktzulage“, die eine Zulage von bis zu 20% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe möglich macht.

Die Arbeitsmarktzulage ist dem 16.5 ähnlich.

MoinMoin

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #9 am: 10.05.2024 15:56 »
Ja, ich bekommen die 16.5 Zulage.
Bin Informatiker.
Die von dir genannten Zulage sind außertarifliche Zulagen.

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #10 am: 11.05.2024 10:01 »
Das ist gut.
16.5 besagt bis zu 20 % der Stufe 2 der jeweiligen EG.
Bekommst Du die vollen 20 % Deiner EG?

MoinMoin

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #11 am: 11.05.2024 10:30 »
jipp

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #12 am: 11.05.2024 10:32 »
Gut gemacht.  8)
Du bist in EG13?

MoinMoin

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Antw:Arbeitgeberwechsel vom TVöD zum TV-L ratsam?
« Antwort #13 am: 11.05.2024 10:35 »
jipp

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« Antwort #14 am: 11.05.2024 11:06 »
So passt es.  8)