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Mündliche Zusage
TV-Ler:
--- Zitat von: Casa am 23.05.2024 15:48 ---Bspw. AV läuft am 31.04.2024 aus und der AN...
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Schwierig 8)
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Casa am 23.05.2024 15:48 ---
--- Zitat ---Da kann man drüber streiten, ob ein Arbeitsplatzangebot und deren Zusage grundsätzlich nicht schon ein AV darstellt.
Wann würde denn deiner Meinung nach ein mündlicher AV geschlossen werden, erst mit Arbeitsantritt?
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Wenn sich die Vertragsparteien mündlich auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags einigen, i. E. also übereinstimmendes Angebot und Annahme vorliegen. Für den Vertragsschluss darf es keine Vorbehalte geben.
Angebot: Du kannst nächste Woche bei mir als Elektriker anfangen.
Annahme: Okay.
Kein Angebot: Du kannst nächste Woche bei mir als Elektriker anfangen, aber wir schließen erst noch einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Ohne Angebot, keine Annahme möglich.
Sagt der AN dennoch "okay ich arbeite bei dir" stellt diese Aussage ein Angebot dar, dass der AG für einen Vertragsschluss annehmen müsste. Der AG sagt aber, "erst schriftlicher Arbeitsvertrag."
Das tatsächliche Arbeiten ohne eine Einigung stellt einen konkludenten Vertragsschluss dar. Bspw. AV läuft am 31.04.2024 aus und der AN erscheint am 01.05. 8 Uhr zur Arbeit und arbeitet weiter wie bisher (was vom Vorgesetzten geduldet wird). 10 Uhr fällt dann auf, der Vertrag des AN ist ausgelaufen. Pech für den AG, denn es liegt ein neuer Arbeitsvertrag vor.
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Nette Zusammenfassung. Was zutrifft, geht m.E. aus dem SV nicht eindeutig hervor.
KlammeKassen:
--- Zitat von: TV-Ler am 23.05.2024 16:42 ---
--- Zitat von: Casa am 23.05.2024 15:48 ---Bspw. AV läuft am 31.04.2024 aus und der AN...
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Schwierig 8)
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Meiner läuft nächstes Jahr am 30.02. aus :D
FearOfTheDuck:
Ihr seid doch alles Echsenmenschen! ;D
Casa:
--- Zitat ---Nette Zusammenfassung. Was zutrifft, geht m.E. aus dem SV nicht eindeutig hervor.
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Aus den Umständen lässt sich ein sehr wahrscheinliches Szenario feststellen.
--- Zitat ---Es wurde noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben, jedoch per Mail zugesagt und entsprechende Unterlagen zur Vertragsanfertigung schon eingereicht.
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Er hat also eine Zusage "du hast dich im Auswahlverfahren durchgesetzt" bekommen und ihm wurde mitgeteilt, reiche Unterlagen ein, wir fertigen einen schriftlichen Vertrag.
Dazu kommt, im öD wird praktisch immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen.
Ich wüsste nicht welche Zweifel hier an einem gewollten schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.
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