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Stufenanpassung nach Einstellung

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oedmeister1976:
Hallo,

ich habe bei einem Arbeitgeber der nach TV-L bezahlt angefangen und leider im Vorfeld meine Stufe nicht vernünftig verhandelt und mich mit der Aussage "Berufserfahrung kann nur bis Stufe 3 angerechnet werden" abspeisen lassen, da ich unbedingt den Job haben wollte.

Jetzt habe ich mich etwas in den TV-L eingelesen und gesehen, dass theoretisch förderliche Zeiten anerkannt werden können, vorallen Dingen in Mangelberufen. Ich besitzte knapp 10 Jahre Berufserfahrung in der IT.

Jetzt würde ich gerne nachträglich versuchen diesen Misstand zu beheben, auch wenn ich schon in anderen Beiträgen gelesen habe, dass dies nicht so einfach ist.

Nach § 37 TV-L kann man wohl ein halbes Jahr rückwirkend seine Ansprüche geltend machen.

Habt ihr eventuell mehr Ahnung und könnt mir sagen, ob eine nachträgliche Anpassung möglich ist bzw. auf welche tariflichen Grundlagen ich mich stützen könnte?

Vielen Dank

MoinMoin:
Förderliche Zeiten können nur bei Einstellung anerkannt werden.
Du hast auf die Anerkennung niemals einen Anspruch, es ist eine reine KANN Regelung.
Den §37 kannst du deswegen komplett knicken, denn du hast keinerlei Ansprüche!


Du kannst aber eine Zulage von plus 2 Stufen nach §16.5 einfordern.
Dazu wird in der Regel ein Nachweis deiner Wechselwilligkeit von den Personaler benötigt, damit die was zum Abheften haben und einem Rechnungshof etc. nachweisen können, dass die Zulage nötig war, um dich zu halten.
Einig müssen nur Einladungen zum Vorstellungsgespräch vorlegen.
Andere einen Nachweis, dass man eine Einstellungsangebot bekommen hat.
Es soll wohl auch verrückte Personaler geben, die einen Arbeitsvertrag sehen wollen.
Den würde ich allerdings komplett schwärzen, bis auf Einstellungsdatum und den eigenen Namen, bevor ich den aushändige, wegen Vertraulichkeit und so.  8)

oedmeister1976:
Vielen Dank für die Erklärung. Wäre es denn möglich zu versuchen einschlägige Berufserfahrung sich anerkennen zu lassen?

In folgendem Fall wurde einer Klärgerin Stufe 3 nachanerkannt in E11, weil diese zuvor Berufserfahrung in E10 gesammelt hat: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/anerkennung-von-berufserfahrung-bei-stufenzuordnung-nach-tv-l_150_593676.html

Interessant für mich ist folgende Passage: "...dass einschlägige Berufserfahrung i. S. v. § 16 Abs. 2 TV-L bei Aufbaufallgruppen auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangt werden kann."

Einen groß Teil meiner Berufserfahrung hatte ich in E9a gesammelt bis zur Höhergruppierung in E11 beim alten Arbeitgeber.

cyrix42:
Moin,

oben sprichst du von förderlicher Berufserfahrung. Diese kann anerkannt werden; dafür braucht es aber Personalgewinnungsbedarf. Den gibt es nicht, wenn du die Stelle schon inne hast.

In deinem zweiten Beitrag sprichst du von einschlägiger Berufserfahrung. Diese *ist* anzuerkennen und führt bei mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfharung in Stufe 3; aber auch nicht darüber hinaus.

MoinMoin:

--- Zitat von: oedmeister1976 am 11.05.2024 14:40 ---Vielen Dank für die Erklärung. Wäre es denn möglich zu versuchen einschlägige Berufserfahrung sich anerkennen zu lassen?

In folgendem Fall wurde einer Klärgerin Stufe 3 nachanerkannt in E11, weil diese zuvor Berufserfahrung in E10 gesammelt hat: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/anerkennung-von-berufserfahrung-bei-stufenzuordnung-nach-tv-l_150_593676.html

Interessant für mich ist folgende Passage: "...dass einschlägige Berufserfahrung i. S. v. § 16 Abs. 2 TV-L bei Aufbaufallgruppen auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangt werden kann."

Einen groß Teil meiner Berufserfahrung hatte ich in E9a gesammelt bis zur Höhergruppierung in E11 beim alten Arbeitgeber.

--- End quote ---
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du in Stufe 3 angefangen und das aufgrund deiner einschlägigen Berufserfahrung. Und das ist die Obergrenze, die angerechnet werden kann.

Oder hast du dich so verarschen lassen und bist in Stufe 1 eingestiegen?

Dann kann man in der Tat ein Gericht bemühen zu klären, ob du deine Berufserfahrung einschlägig war und damit anerkannt werden muss.

Kannst den Sachverhalt etwas präziser darstellen.
Also wielang in welche EG und Stufe bei welchem AG?

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