Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenanpassung nach Einstellung
FearOfTheDuck:
Führst du denn nahezu die gleichen Aufgaben aus wie beim alten AG? Wenn nicht ist die Anerkennung der eB sehr schwer zu erreichen. Hast du weniger als Stufe 3 bekommen, hat der AG anscheinend keine oder nicht genug eB erkannt.
Bekamst du Stufe 3, so wäre alles darüber "kann" und ist im Nachhinein kaum zu verhandeln.
oedmeister1976:
Danke für eure zahlreichen Antworten.
Glücklicherweise habe ich zumindest die Stufe 3 erhalten, was aber von der Stufenlaufzeit weniger ist, als das was ich bei meinem alten Arbeitgeber im öD hatte.
Also wäre meine einzige Möglichkeit wie @MoinMoin gesagt hat, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch vorzulegen um ggf. eine Zulage auszuhandeln? Andere Möglichkeiten wie eine Stufenlaufzeitverkürzung o.Ä. wären nicht möglich? Ich fände es echt schade, wenn man wirklich dazu gezwungen wird sich wo anders zu bewerben, obwohl man bei sich (bis aufs montäre) super zufrieden ist.
MoinMoin:
Eine Stufenlaufzeitverkürzung bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung ist theoretisch möglich, wird aber oftmals nicht gemacht da, es keine Leistungsbewertung gibt.
Gefühlt sind da auch die PRs gerne dagegen, weil man dann ja Butter bei die Fische geben müsste.
Da ist 16.5 einfacher begründbar und umsetzbar, insbesondere, wenn der Begünstigte nicht mehr performt, die Zulage wieder gestrichen werden kann.
Und ja, die Top Personaler im öD sind halt so ängstlich bzw. so wenig proaktiv was Personalmanagment angeht, so dass sie Nachweise haben wollen.
Da reicht es nicht, dass ein Vorgesetzter / Referatsleiter oder Abteilungsleiter diese Wechselwilligkeit bescheinigt.
FearOfTheDuck:
Da du Stufe 3 bereits bekommen hast, kannst du einen Haken an deine Gedanken zur einschlägigen Berufserfahrung machen. Das Maximum wäre da bereits erreicht.
Du könntest schauen, ob der AG außertariflich bezahlen darf und will. Aber da sehe ich auch den 16.5. "gängiger".
troubleshooting:
--- Zitat von: oedmeister1976 am 12.05.2024 12:02 ---Also wäre meine einzige Möglichkeit wie @MoinMoin gesagt hat, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch vorzulegen um ggf. eine Zulage auszuhandeln? Andere Möglichkeiten wie eine Stufenlaufzeitverkürzung o.Ä. wären nicht möglich? Ich fände es echt schade, wenn man wirklich dazu gezwungen wird sich wo anders zu bewerben, obwohl man bei sich (bis aufs montäre) super zufrieden ist.
--- End quote ---
Allein eine Einladung zum Gespräche reicht vielen AG nicht. Mein Ex-AG zB wollte immer eine konkrete Jobzusage und dann sollte noch eine Vergleichbarkeit (Tätigkeiten+Entgelt) hergestellt werden. Ist völliger Blödsinn, denn wer sich erst die Mühe macht, mit Bewerbung und Vorstellungsgespräch inkl. Vorbereitung dessen, der stößt den "neuen" AG dann auch nicht vor den Kopf, vonwegen: War nur um meinen Noch-AG unter Druck zu setzen.
Grundsätzlich wirst du aber, ums Bewerben -mit oder ohne Jobwechsel- nicht drum herum kommen, wenn du aus der starren Tabelle raus willst.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version