Autor Thema: Entgeldstufe nach Pause  (Read 2093 times)

Anna01

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Entgeldstufe nach Pause
« am: 12.05.2024 16:32 »
Liebes Forum,

beim letzten Jobwechsel habe ich mir für Wohnungssuche und Umzug 8 Wochen zwischen letztem und neuem Job freigehalten und der neue Arbeitgeber wollte mich daraufhin von Entgeldstufe 6 zurück auf 3 einstellen.
Ich habe leider keine gesetzlichen Texte zu diesen Regeln gefunden, daher meine Frage: Wieviel Tage oder Wochen Pause in der Beschäftigung bei TV-L und TVöD darf man haben, damit das als unschädlich angesehen werden kann?
Und gibt es sonst noch Möglichkeiten, so etwas als unschädlich zu erklären? Die Personalerin meinte, wenn es z.B. nur einen einzigen in frage kommenden Bewerber auf eine Stelle gab, kann man das als Grund nehmen.

Vielen Dank!

MoinMoin

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Antw:Entgeldstufe nach Pause
« Antwort #1 am: 12.05.2024 17:29 »

Die von dir gesuchten Regelungen zur Entgeltstufe finden sich im Tarifvertrag unter §16

Anspruch besteht bei einem Wechsel des AGs nur auf die Stufe 3, sofern einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Er stuft also nichts zurück.

Der Arbeitgeber kann bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Das ist das was die Personalerin meinte.
Das muss aber vor Vertragsunterzeichnung schriftlich fixiert sein, denn danach ist der personalbedarf schon gedeckt.  8)

Alternative:
(2a) Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und 4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜLänder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen; Absatz 2 Satz 4 bleibt unberührt.

Ob hier ein unmittelbarer Anschluss darüber kann man nachdenken. Manche sehen 6 Monate als unschädlich an.
Aber auch das ist eine kann Regelung, die man vorher verhandeln muss.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3426-beruecksichtigung-bereits-erworbener-stufen_idesk_PI13994_HI1796695.html

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20211014.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D4&ved=2ahUKEwjNlaGztYiGAxU3QvEDHRN-DksQFnoECBAQAQ&usg=AOvVaw1my6r30LHPI0pkhIxXaWMp

https://www.mf.niedersachsen.de/download/74730/TV-L_16_und_17_-_Stand_25.01.2013.pdf&ved=2ahUKEwjNlaGztYiGAxU3QvEDHRN-DksQFnoECBIQAQ&usg=AOvVaw32hSfnuxZsGuSosBD0zTMQ

FearOfTheDuck

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Antw:Entgeldstufe nach Pause
« Antwort #2 am: 12.05.2024 21:08 »
Der Hinweis auf die kann-Regelung ist entscheidend.

Es sind eben zwei verschiedene AG, ohne einschlägige Berufserfahrung besteht sogar lediglich Anspruch auf Stufe 1.  So gesehen ist die unterschiedliche Stufe zwar ärgerlich, aber kein ungewöhnlicher Vorgang, bzw. ohne Verhandlung eher die Regel.

MoinMoin

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Antw:Entgeldstufe nach Pause
« Antwort #3 am: 12.05.2024 21:22 »
Und fast niemand muss derzeitig einen Vertrag unterschreiben, der nicht die Bedingungen erfüllt, die man haben möchte.

Anna01

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Antw:Entgeldstufe nach Pause
« Antwort #4 am: 28.05.2024 19:14 »
Vielen Dank für die Antworten, das hat mir für die Zukunft sehr geholfen.

Bisher ist mit den Personalabteilungen immer alles gut für mich ausgegangen, daher war mir die Gefahr nicht so bewusst, aber nun, da ich die Stufe 6 endlich erklommen hab, werde ich vorsichtiger sein.
Meist erhalte ich solche Entscheidungen erst kurz vor Jobbeginn wegen dünner Personaldecke in den Personalabteilungen, ab jetzt werde ich dann nicht mehr rechtzeitig kündigen, sondern erst, wenn alles vorliegt.

Dem öffentlichen Dienst entgeht durch diese Regeln aber doch erfahrenes Personal, denn Leute, die ein paar Jahre in der Industrie gearbeitet haben, werden ja nicht ohne Not zur Stufe 3 zurückkehren wollen.

ElBarto

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Antw:Entgeldstufe nach Pause
« Antwort #5 am: 31.05.2024 10:08 »
Vielleicht vergleichbar: Es gibt es in der Art bei Mutterschutz und Elternzeit.

Die Elternzeit zählt nicht zur Wartezeit für die Erfahrungsstufe ist aber erstmal unschädlich. Dauert das aber zulange z.B. 3 Jahre dann kann einen der Arbeitgeber zurückstufen.

Bei 8 Wochen würde ich also die Unterbrechung nicht als gültiges Argument ansehen.

Es bleibt aber natürlich bei den anderen Regelungen die genannt wurden.

BewerberTvoD

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Antw:Entgeldstufe nach Pause
« Antwort #6 am: 31.05.2024 19:05 »
Dem öffentlichen Dienst entgeht durch diese Regeln aber doch erfahrenes Personal, denn Leute, die ein paar Jahre in der Industrie gearbeitet haben, werden ja nicht ohne Not zur Stufe 3 zurückkehren wollen.
Müssen sie auch nicht. Wenigstens Bewerber aus der Industrie dürften schlau genug sein ihr Gehalt zu verhandeln bevor sie wechseln.