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Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle

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Shakelford:
Hallo,

ich benötige mal das Schwarmwissen des Forums.

Zu Monatsbeginn habe ich auf mein Konto gesehen und festgestellt, dass ungefähr 1650 Euro (Netto) fehlten. (Genaue Abrechnung ist angefordert.) Ich habe natürlich bei der Personalstelle angerufen und das prüfen lassen. Ergebnis war erst, das die betriebliche Rentenversicherung eine Rückforderung eingeholt hat, mittlerweile steht jedoch fest, dass die übergeordnete Verwaltung unserer Gehaltsstelle (die leider auch nicht vor Ort liegt), festgestellt hat das ein Abrechnungsfehler ihrerseits vorliegt.
Kurzgefasst wurde ein Wechseln von der betrieblichen Rentenversicherung vom Tarif „Extra“ zur „Klassik“ zwar im Juli 2022 vollzogen, nur hat man leider versäumt, die Beiträge richtig abzubuchen. Ich war sogar bei beiden Versicherungen gemeldet. Es wurden weder mein Gehalt noch die Einzahlungen von „Extra“ zu „Klassik“ geändert, bzw angepasst. Das ist jetzt wohl aufgefallen. Gemurmelt wurde irgendwas von Urlaubsvertretung und wir wären wohl nicht die einzigen Betroffenen.
Fakt ist aber, dass zu Beginn des Monats ohne irgendeine Rücksprache mit uns der Fehlbetrag einfach vom Lohn abgezogen wurde. Weitere Forderungen sind nicht offen, es fehlt aber das Geld.
Natürlich muss der Fehlbetrag von uns geleistet werden. Ich hätte mir aber gewünscht, dass man auf uns zugekommen wäre und eine Ratenzahlung vereinbart hätte. Ich hatte jetzt nach einem Abschlag gefragt, und man gewährte uns einen in Höhe von 700€. (Von der Gehaltsstelle hieß es, dass das das Maximum wäre.) Mehr würde angeblich nicht gehen. Die Anfrage, ob uns auch weiterer Abschläge in Höhe von 500€, darauf 300€ usw. gewährt werden (also quasi eine 200€ Ratenzahlung), ist noch offen.

Ich habe nun folgende Frage:
Woher kommt, dass diese 700€ eine „Obergrenze“ sind? Ist das willkürlich bestimmt oder irgendwo festgehalten?
Gibt es die Möglichkeit irgendwo eine richtige Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn alle Stricke reißen, würde wir es über einen Kredit teilfinanzieren müssen. Ich sehe jedoch nicht ein, die Zinsen zu zahlen. Dummerweise sind wir nicht Rechtsschutzversichert, weil ja allein einen Anwalt einzuschalten die Kosten der Raten frisst.

clarion:
Für die Zukunft würde ich doch empfehlen immer zwei, drei Monatsgehälter auf einem sofort verfügbaren Tagesgeldkonto zu haben. Irgendetwas kann doch immer sein, das Auto wird zu Schrott gefahren, die Waschmaschine geht kaputt, man braucht ein oder zwei Zahnkronen etc. und pp.

Mich wundert schon, dass auch im ÖD Beschäftigte durch außerplanmäßige Ausgaben so ins Schleudern kommen, dass über einen Kredit nachgedacht wird.

Albeles:
Wer sagt, daß Du das Geld bezahlen musst?
Das Kalenderjahr 2022 ist schon lange abgeschlossen, sowie das Jahr 23 auch. Da würde ich mich erstmal schlau machen, ob das Dir überhaupt angelastet werden kann. Und ob  Paragraph 37 auch zum Tragen kommen könnte.
Zudem gibt es einen Pfändungsfreibetrag der eingehalten werden muss. Due können nicht einfach soviel einbehalten wie sie wollen.

TV-Ler:

--- Zitat von: Shakelford am 12.05.2024 20:11 ---Kurzgefasst wurde ein Wechseln von der betrieblichen Rentenversicherung vom Tarif „Extra“ zur „Klassik“ zwar im Juli 2022 vollzogen, nur hat man leider versäumt, die Beiträge richtig abzubuchen. Ich war sogar bei beiden Versicherungen gemeldet. Es wurden weder mein Gehalt noch die Einzahlungen von „Extra“ zu „Klassik“ geändert, bzw angepasst.

--- End quote ---
Frage: Was soll das für ein "Wechsel" gewesen sein?
"Klassik" und "Extra" hört sich nach VBL an und "Klassik" ist eine Pflichtversicherung, "Extra" eine freiwillige (Zusatz)Versicherung, die man abschließt oder eben nicht.
Ein "Wechsel" kann also nicht stattgefunden haben. Allenfalls hast du im Juli 2022 eine freiwillige Zusatzversicherung im Tarif "Extra" abgeschlossen (neben der ohnehin zwangsweise weiterlaufenden "Klassik"-Versicherung) und dein AG hat versäumt, die dafür fälligen Beiträge abzuziehen.
Ist das der Sachverhalt?

Bastel:

--- Zitat von: clarion am 12.05.2024 22:33 ---Mich wundert schon, dass auch im ÖD Beschäftigte durch außerplanmäßige Ausgaben so ins Schleudern kommen, dass über einen Kredit nachgedacht wird.

--- End quote ---

Schau dir die EG Tabelle bzw. die Nettowerte einmal an, dann wundert dich nichts mehr. Es kann nicht jeder A13 sein ;)

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