Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle
Shakelford:
--- Zitat von: Albeles am 12.05.2024 23:51 ---Wer sagt, daß Du das Geld bezahlen musst?
Das Kalenderjahr 2022 ist schon lange abgeschlossen, sowie das Jahr 23 auch. Da würde ich mich erstmal schlau machen, ob das Dir überhaupt angelastet werden kann. Und ob Paragraph 37 auch zum Tragen kommen könnte.
Zudem gibt es einen Pfändungsfreibetrag der eingehalten werden muss. Due können nicht einfach soviel einbehalten wie sie wollen.
--- End quote ---
Vielen Dank für den Input von Euch allen.
Besonderen Dank an Abeles mit der Erwähnung des §37. Ich habe in Zusammenarbeit mit meinem Personalrat einen Widerspruch eingelegt, zum einem wegen §37, zum anderen weil die Pfändungshöchstgrenze von Arbeitgebern mal eben um ein Vielfaches überzogen wurde.
Ich bat um eine neu Berechnung der Beiträge und zwar nur der letzten 6 Monate + Einhaltung der Pfändungshöchstgrenze bei 2 Kindern. Die Deadline von 14 Tagen war heute, doch bisjetzt kam keine Antwort von der Gehaltsstelle und ich habe am Montag den nächsten Termin mit dem Personalrat.
--- Zitat von: TV-Ler am 13.05.2024 09:03 ---Frage: Was soll das für ein "Wechsel" gewesen sein?
"Klassik" und "Extra" hört sich nach VBL an und "Klassik" ist eine Pflichtversicherung, "Extra" eine freiwillige (Zusatz)Versicherung, die man abschließt oder eben nicht.
Ein "Wechsel" kann also nicht stattgefunden haben. Allenfalls hast du im Juli 2022 eine freiwillige Zusatzversicherung im Tarif "Extra" abgeschlossen (neben der ohnehin zwangsweise weiterlaufenden "Klassik"-Versicherung) und dein AG hat versäumt, die dafür fälligen Beiträge abzuziehen.
Ist das der Sachverhalt?
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Also, mir wurde es bei Dienstantritt so erklärt, dass ich entweder "Klassik" oder "extra" wählen muss. Da ich nur zeitlich befristete Verträge bekomme, meist für 2-3 Jahre, fand ich "extra" deswegen besser. Wie es aussieht (nach aussage Gehaltsstelle) wird man nach 5 Jahren Dienstzeit automatisch in den Klassik-Tarif eingeschrieben. Das ist so auch Juli 2022 passiert, allerdings ohne die Differenz zwischen "extra" und "klassik" richtig abzurufen.
Gewerbler:
--- Zitat von: Shakelford am 31.05.2024 12:59 ---Also, mir wurde es bei Dienstantritt so erklärt, dass ich entweder "Klassik" oder "extra" wählen muss. Da ich nur zeitlich befristete Verträge bekomme, meist für 2-3 Jahre, fand ich "extra" deswegen besser. Wie es aussieht (nach aussage Gehaltsstelle) wird man nach 5 Jahren Dienstzeit automatisch in den Klassik-Tarif eingeschrieben. Das ist so auch Juli 2022 passiert, allerdings ohne die Differenz zwischen "extra" und "klassik" richtig abzurufen.
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Das ist so in etwa richtig:
Zumindest im wissenschaftlichen Bereich (Uni etc.), wo man häufig kürzere Verträge hat, kann man (oder konnte es früher) wählen, ob man sich von der Pflichtversicherung (VBL "klassik") befreien lassen möchte. Hintergrund ist die Mindestdauer von 5 Jahren, damit die Anwartschaft gilt (wurde evtl. zwischenzeitlich abgeschafft, keine Ahnung). Die Alternative wäre es, sich später die Beiträge auszahlen zu lassen, falls man die 5 Jahre nicht erreichen sollte.
Alternativ konnte man dann die freiwillige Versicherung (VBL "extra") wählen bzw. der Arbeitgeber hat dann dort freiwillig einen kleinen Obulus einbezahlt.
Mit dem Monat, in dem ein Vertrag unterschrieben wird, der dann insgesamt zum Überschreiten der 5 Jahre führt (unabhängig davon, ob man den dann erfüllt) wurde man aber versicherungspflichtig und hat dann im Zweifelsfall wieder in der Pflichtversicherung bei 0 angefangen und die Werte aus der freiwilligen Versicherung standen dann zusätzlich da.
Da hat dann wohl jemand bei dem Wechsel Mist gebaut und nicht richtig geschaut, ob die freiwillige Versicherung zusätzlich weiterlaufen soll oder eben nicht. Hoffe, du kriegst das geklärt, aber scheinst ja auf einem guten Weg zu sein!
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