Autor Thema: Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle  (Read 1710 times)

Shakelford

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Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle
« am: 12.05.2024 20:11 »
Hallo,

ich benötige mal das Schwarmwissen des Forums.

Zu Monatsbeginn habe ich auf mein Konto gesehen und festgestellt, dass ungefähr 1650 Euro (Netto) fehlten. (Genaue Abrechnung ist angefordert.) Ich habe natürlich bei der Personalstelle angerufen und das prüfen lassen. Ergebnis war erst, das die betriebliche Rentenversicherung eine Rückforderung eingeholt hat, mittlerweile steht jedoch fest, dass die übergeordnete Verwaltung unserer Gehaltsstelle (die leider auch nicht vor Ort liegt), festgestellt hat das ein Abrechnungsfehler ihrerseits vorliegt.
Kurzgefasst wurde ein Wechseln von der betrieblichen Rentenversicherung vom Tarif „Extra“ zur „Klassik“ zwar im Juli 2022 vollzogen, nur hat man leider versäumt, die Beiträge richtig abzubuchen. Ich war sogar bei beiden Versicherungen gemeldet. Es wurden weder mein Gehalt noch die Einzahlungen von „Extra“ zu „Klassik“ geändert, bzw angepasst. Das ist jetzt wohl aufgefallen. Gemurmelt wurde irgendwas von Urlaubsvertretung und wir wären wohl nicht die einzigen Betroffenen.
Fakt ist aber, dass zu Beginn des Monats ohne irgendeine Rücksprache mit uns der Fehlbetrag einfach vom Lohn abgezogen wurde. Weitere Forderungen sind nicht offen, es fehlt aber das Geld.
Natürlich muss der Fehlbetrag von uns geleistet werden. Ich hätte mir aber gewünscht, dass man auf uns zugekommen wäre und eine Ratenzahlung vereinbart hätte. Ich hatte jetzt nach einem Abschlag gefragt, und man gewährte uns einen in Höhe von 700€. (Von der Gehaltsstelle hieß es, dass das das Maximum wäre.) Mehr würde angeblich nicht gehen. Die Anfrage, ob uns auch weiterer Abschläge in Höhe von 500€, darauf 300€ usw. gewährt werden (also quasi eine 200€ Ratenzahlung), ist noch offen.

Ich habe nun folgende Frage:
Woher kommt, dass diese 700€ eine „Obergrenze“ sind? Ist das willkürlich bestimmt oder irgendwo festgehalten?
Gibt es die Möglichkeit irgendwo eine richtige Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn alle Stricke reißen, würde wir es über einen Kredit teilfinanzieren müssen. Ich sehe jedoch nicht ein, die Zinsen zu zahlen. Dummerweise sind wir nicht Rechtsschutzversichert, weil ja allein einen Anwalt einzuschalten die Kosten der Raten frisst.


clarion

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Antw:Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle
« Antwort #1 am: 12.05.2024 22:33 »
Für die Zukunft würde ich doch empfehlen immer zwei, drei Monatsgehälter auf einem sofort verfügbaren Tagesgeldkonto zu haben. Irgendetwas kann doch immer sein, das Auto wird zu Schrott gefahren, die Waschmaschine geht kaputt, man braucht ein oder zwei Zahnkronen etc. und pp.

Mich wundert schon, dass auch im ÖD Beschäftigte durch außerplanmäßige Ausgaben so ins Schleudern kommen, dass über einen Kredit nachgedacht wird.

Albeles

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Antw:Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle
« Antwort #2 am: 12.05.2024 23:51 »
Wer sagt, daß Du das Geld bezahlen musst?
Das Kalenderjahr 2022 ist schon lange abgeschlossen, sowie das Jahr 23 auch. Da würde ich mich erstmal schlau machen, ob das Dir überhaupt angelastet werden kann. Und ob  Paragraph 37 auch zum Tragen kommen könnte.
Zudem gibt es einen Pfändungsfreibetrag der eingehalten werden muss. Due können nicht einfach soviel einbehalten wie sie wollen.

TV-Ler

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Antw:Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle
« Antwort #3 am: 13.05.2024 09:03 »
Kurzgefasst wurde ein Wechseln von der betrieblichen Rentenversicherung vom Tarif „Extra“ zur „Klassik“ zwar im Juli 2022 vollzogen, nur hat man leider versäumt, die Beiträge richtig abzubuchen. Ich war sogar bei beiden Versicherungen gemeldet. Es wurden weder mein Gehalt noch die Einzahlungen von „Extra“ zu „Klassik“ geändert, bzw angepasst.
Frage: Was soll das für ein "Wechsel" gewesen sein?
"Klassik" und "Extra" hört sich nach VBL an und "Klassik" ist eine Pflichtversicherung, "Extra" eine freiwillige (Zusatz)Versicherung, die man abschließt oder eben nicht.
Ein "Wechsel" kann also nicht stattgefunden haben. Allenfalls hast du im Juli 2022 eine freiwillige Zusatzversicherung im Tarif "Extra" abgeschlossen (neben der ohnehin zwangsweise weiterlaufenden "Klassik"-Versicherung) und dein AG hat versäumt, die dafür fälligen Beiträge abzuziehen.
Ist das der Sachverhalt?

Bastel

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Antw:Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle
« Antwort #4 am: 13.05.2024 09:13 »
Mich wundert schon, dass auch im ÖD Beschäftigte durch außerplanmäßige Ausgaben so ins Schleudern kommen, dass über einen Kredit nachgedacht wird.

Schau dir die EG Tabelle bzw. die Nettowerte einmal an, dann wundert dich nichts mehr. Es kann nicht jeder A13 sein ;)

Shakelford

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Antw:Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle
« Antwort #5 am: 31.05.2024 12:59 »
Wer sagt, daß Du das Geld bezahlen musst?
Das Kalenderjahr 2022 ist schon lange abgeschlossen, sowie das Jahr 23 auch. Da würde ich mich erstmal schlau machen, ob das Dir überhaupt angelastet werden kann. Und ob  Paragraph 37 auch zum Tragen kommen könnte.
Zudem gibt es einen Pfändungsfreibetrag der eingehalten werden muss. Due können nicht einfach soviel einbehalten wie sie wollen.
Vielen Dank für den Input von Euch allen.
Besonderen Dank an Abeles mit der Erwähnung des §37. Ich habe in Zusammenarbeit mit meinem Personalrat einen Widerspruch eingelegt, zum einem wegen §37, zum anderen weil die Pfändungshöchstgrenze von Arbeitgebern mal eben um ein Vielfaches überzogen wurde.
Ich bat um eine neu Berechnung der Beiträge und zwar nur der letzten 6 Monate + Einhaltung der Pfändungshöchstgrenze bei 2  Kindern. Die Deadline von 14 Tagen war heute, doch bisjetzt kam keine Antwort von der Gehaltsstelle und ich habe am Montag den nächsten Termin mit dem Personalrat.

Frage: Was soll das für ein "Wechsel" gewesen sein?
"Klassik" und "Extra" hört sich nach VBL an und "Klassik" ist eine Pflichtversicherung, "Extra" eine freiwillige (Zusatz)Versicherung, die man abschließt oder eben nicht.
Ein "Wechsel" kann also nicht stattgefunden haben. Allenfalls hast du im Juli 2022 eine freiwillige Zusatzversicherung im Tarif "Extra" abgeschlossen (neben der ohnehin zwangsweise weiterlaufenden "Klassik"-Versicherung) und dein AG hat versäumt, die dafür fälligen Beiträge abzuziehen.
Ist das der Sachverhalt?
.
Also, mir wurde es bei Dienstantritt so erklärt, dass ich entweder "Klassik" oder "extra" wählen muss. Da ich nur zeitlich befristete Verträge bekomme, meist für 2-3 Jahre, fand ich "extra" deswegen besser. Wie es aussieht (nach aussage Gehaltsstelle) wird man nach 5 Jahren Dienstzeit automatisch in den Klassik-Tarif eingeschrieben. Das ist so auch Juli 2022 passiert, allerdings ohne die Differenz zwischen "extra" und "klassik" richtig abzurufen.

Gewerbler

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Antw:Lohneinbehaltung bei Fehler Gehaltsstelle
« Antwort #6 am: 03.06.2024 13:25 »
Also, mir wurde es bei Dienstantritt so erklärt, dass ich entweder "Klassik" oder "extra" wählen muss. Da ich nur zeitlich befristete Verträge bekomme, meist für 2-3 Jahre, fand ich "extra" deswegen besser. Wie es aussieht (nach aussage Gehaltsstelle) wird man nach 5 Jahren Dienstzeit automatisch in den Klassik-Tarif eingeschrieben. Das ist so auch Juli 2022 passiert, allerdings ohne die Differenz zwischen "extra" und "klassik" richtig abzurufen.

Das ist so in etwa richtig:
Zumindest im wissenschaftlichen Bereich (Uni etc.), wo man häufig kürzere Verträge hat, kann man (oder konnte es früher) wählen, ob man sich von der Pflichtversicherung (VBL "klassik") befreien lassen möchte. Hintergrund ist die Mindestdauer von 5 Jahren, damit die Anwartschaft gilt (wurde evtl. zwischenzeitlich abgeschafft, keine Ahnung). Die Alternative wäre es, sich später die Beiträge auszahlen zu lassen, falls man die 5 Jahre nicht erreichen sollte.
Alternativ konnte man dann die freiwillige Versicherung (VBL "extra") wählen bzw. der Arbeitgeber hat dann dort freiwillig einen kleinen Obulus einbezahlt.

Mit dem Monat, in dem ein Vertrag unterschrieben wird, der dann insgesamt zum Überschreiten der 5 Jahre führt (unabhängig davon, ob man den dann erfüllt) wurde man aber versicherungspflichtig und hat dann im Zweifelsfall wieder in der Pflichtversicherung bei 0 angefangen und die Werte aus der freiwilligen Versicherung standen dann zusätzlich da.

Da hat dann wohl jemand bei dem Wechsel Mist gebaut und nicht richtig geschaut, ob die freiwillige Versicherung zusätzlich weiterlaufen soll oder eben nicht. Hoffe, du kriegst das geklärt, aber scheinst ja auf einem guten Weg zu sein!