Moin an die Experten hier im Forum,
ich habe vor knapp einem Jahr die Arbeitsstelle innerhalb des Amtes gewechselt – beides sind/waren Sachbearbeiterstellen. Vorher war ich befristet in der E8 (Stufe 3), nun bin ich unbefristet in der E9a beschäftigt. Soweit so gut. Allerdings wurde mir erklärt, dass ich, obwohl ich weiterhin als Sachbearbeiter arbeite, meine Stufenlaufzeit von Neuem beginnen muss. Die Begründung lautet, dass die vorherige Stelle befristet war, die neue jedoch nicht.
Für mich ist das kein Beinbruch, aber es bedeutet den Verlust von gut 3 Jahren Stufenlaufzeit. Ist das korrekt, oder kann ich auf die Übernahme meiner vorherigen Stufe bestehen?