Autor Thema: Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel  (Read 903 times)

Heno

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Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel
« am: 13.05.2024 09:05 »
Moin an die Experten hier im Forum,

ich habe vor knapp einem Jahr die Arbeitsstelle innerhalb des Amtes gewechselt – beides sind/waren Sachbearbeiterstellen. Vorher war ich befristet in der E8 (Stufe 3), nun bin ich unbefristet in der E9a beschäftigt. Soweit so gut. Allerdings wurde mir erklärt, dass ich, obwohl ich weiterhin als Sachbearbeiter arbeite, meine Stufenlaufzeit von Neuem beginnen muss. Die Begründung lautet, dass die vorherige Stelle befristet war, die neue jedoch nicht.

Für mich ist das kein Beinbruch, aber es bedeutet den Verlust von gut 3 Jahren Stufenlaufzeit. Ist das korrekt, oder kann ich auf die Übernahme meiner vorherigen Stufe bestehen?

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel
« Antwort #1 am: 13.05.2024 09:19 »
Hat es einen gänzlich neuen AV gegeben
oder hast du Stunden/Urlaub von deinem befristeten zu deinem Unbefristete AV übernommen?

Heno

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Antw:Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel
« Antwort #2 am: 13.05.2024 09:43 »
Ich habe für die neue Stelle einen Vertrag bekommen, jedoch wurde mein Eintrittsdatum vom Vorvertrag übernommen. Der Urlaub und Überstunden sind auch bestehen geblieben.
Ich hatte bei der neuen Stelle eine Einarbeitungsphase in der ich vorübergehend nur eine Zulage auf die E9a hatte.

Nun habe ich fest die E9a, daher ist es jetzt es aufgefallen.
Auf Nachfrage gab es dann die beschriebene Antwort.


McOldie

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Antw:Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel
« Antwort #3 am: 13.05.2024 09:53 »
siehe § 17 Abs. 4 TVöD:
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel
« Antwort #4 am: 13.05.2024 09:57 »
Und der Tag der Höhergruppierung dürfte hier der Tag der vorübergehende Übertragung der Tätigkeit sein.
Wenn ich mich nicht täusche, dann gilt im TVöD doch, dass man wenn man vorübergehende eine höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt, man die Zulage bekommt und wenn dann die Tätigkeit dauerhaft übertragen wird, dass man dann so gestellt wird, als ob man diese Tätigkeit gleich übertragen bekommen hätte (im TV-L ist das nicht so, meine ich)

Heno

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Antw:Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel
« Antwort #5 am: 13.05.2024 10:13 »
Danke schon mal an euch für die Hinweise.
Also wenn ich das richtig im § 17 gelesen habe müsste es mindestens die E9a Stufe 2 sein, die Laufzeit läuft dann aber ab dem Tag der Übertragung der höherwertigen Aufgaben oder?
Da wollte man mir auch verkaufen das die Laufzeit erst jetzt beginnt, obwohl ich die Aufgaben seit Anfang der neuen Stelle übernommen habe, nur halt mit Zulage.

Bastel

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Antw:Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel
« Antwort #6 am: 13.05.2024 10:45 »
siehe § 17 Abs. 4 TVöD:
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.

Ich glaube man hat ihn in die 9a Stufe 1 gesteckt? Das wäre dann nicht richtig oder?

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit nach Stellenwechsel
« Antwort #7 am: 13.05.2024 12:29 »
Danke schon mal an euch für die Hinweise.
Also wenn ich das richtig im § 17 gelesen habe müsste es mindestens die E9a Stufe 2 sein, die Laufzeit läuft dann aber ab dem Tag der Übertragung der höherwertigen Aufgaben oder?
Da wollte man mir auch verkaufen das die Laufzeit erst jetzt beginnt, obwohl ich die Aufgaben seit Anfang der neuen Stelle übernommen habe, nur halt mit Zulage.
In welcher EG und Stufe warst du zum Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung?


Protokollerklärung zu den Absätzen 4, 4a und 4a.1:
1
Ist Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit
übertragen worden, und wird ihnen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen, werden sie hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt.