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Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen

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LouiLoui93:
Guten Morgen an alle,

ich möchte gerne meine aktuellen Erfahrungen und Herausforderungen mit euch teilen und hoffe auf eure Unterstützung und Ratschläge.

Derzeit befinde ich mich in einer Dienststelle, in der ich in der Entgeltgruppe 9b (Masterabschluss ist vorhanden!) eingruppiert bin und mich hauptsächlich mit Fachbereichen wie GM beschäftige. Leider ist meine Dienststelle für einen anderen Bereich bekannt, weshalb es mir nicht möglich ist, übergreifende Tätigkeiten innerhalb meiner Behörde auszuüben.

In letzter Zeit habe ich mich mit meinem aktuellen Abschluss für eine Stelle im ehemaligen Höheren Dienst (Entgeltgruppe 13-15) außerhalb meiner aktuellen Dienststelle beworben, und zwar als stellvertretender Referent. Nachdem ich meine Bewerbungsunterlagen eingereicht hatte, wurde ich kurz darauf kontaktiert und nach meiner aktuellen Eingruppierung gefragt, was ich ehrlich beantwortet habe. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass eine Berücksichtigung für das laufende Bewerbungsverfahren nicht möglich sei, da ich mit meiner aktuellen Entgeltgruppe nicht die Möglichkeit habe, mich auf eine Stelle ab Entgeltgruppe 13 zu bewerben. Dies, obwohl ich die Qualifikation eines Masterabschlusses und die erforderliche Fachrichtung für diesen Bereich erfülle, wie auch in der Stellenausschreibung beschrieben wurde.

Ich frage mich nun, wie es sein kann, dass meine aktuelle Eingruppierung ein Ausschlusskriterium darstellt, obwohl ich die erforderlichen Qualifikationen für die ausgeschriebene Stelle besitze. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir rechtliche Hinweise geben?  :-\

In Anbetracht meiner aktuellen Situation sehe ich mich in einer Sackgasse, da ich keine Möglichkeiten habe, mich mit meinen aktuellen Qualifikationen und meiner derzeitigen Tätigkeit weiterzuentwickeln.

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge.  :)

Viele Grüße

troubleshooting:
Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

LouiLoui93:

--- Zitat von: troubleshooting am 13.05.2024 10:42 ---Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

--- End quote ---

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um eine interne Stelle "AG-intern", sondern vielmehr um eine offene ausgeschriebene Stelle bei einem anderen AG.
Der Personaler hat mir mitgeteilt, dass es nicht möglich wäre, mich für die Stelle bei ihnen mit der Entgeltgruppe 13 zu bewerben, obwohl ich die vorhandenen Qualifikationen erfülle, die in der Stellenausschreibung beschrieben wurden. Obwohl ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, die für die Stelle gefordert sind, und sogar die Kriterien für die Entgeltgruppe 13 erfülle, wird mir aufgrund meiner aktuellen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b diese Möglichkeit verwehrt.





troubleshooting:
Dann macht es tatsächlich keinen Sinn. Anders herum, ein externer Bewerber ist ja dann bisher gar nicht eingruppiert und wäre erst recht auszuschließen.

Steht denn irgendetwas in der Stellenbeschreibung, womit der Ausschluss begründet wird? Weil, es müsste ja etwas, wie geschrieben (bewerben können sich ...). Ohne eine solche Einschränkung sehe ich keine Begründung für den Ausschluss. Und, selbst mit ... siehe Eingangssatz.

Btw, du kannst natürlich den Ausschluss anfechten. Aber, ganz ehrlich: Die Stelle solltest du abhaken.

Sepp0rl:
Das ist DIE größten Lektionen in meinem bisherigem Leben. Ich habe einen Masterabschluss und den Fehler begangen zunächst eine Stelle in E11 anzunehmen.

Bei  externen Bewerbungen, darf ich mir das auch immer wieder anhören, dass ich ja bisher nur im gD gearbeitet habe und daher für E13+ nicht in Frage komme. Hinzu kommt, dass mein aktueller AG alles dafür tut, dass meine Stelle auch im gD bleibt, obwohl 60%+ im hD liegen. Ich werde mich nun komplett umorientieren und in den sauren Apfel beißen und versuchen fachfremd als Anfänger auf eine E13 Stelle zu kommen.

Spiele den Mist seit 8 Jahren nun mit und es reicht mir. Würde keine Familie + Kind im Spiel sein, wäre ich schon lange weg.

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