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Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen

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MoinMoin:

--- Zitat von: LouiLoui93 am 13.05.2024 11:08 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 13.05.2024 10:42 ---Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

--- End quote ---

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um eine interne Stelle "AG-intern", sondern vielmehr um eine offene ausgeschriebene Stelle bei einem anderen AG.
Der Personaler hat mir mitgeteilt, dass es nicht möglich wäre, mich für die Stelle bei ihnen mit der Entgeltgruppe 13 zu bewerben, obwohl ich die vorhandenen Qualifikationen erfülle, die in der Stellenausschreibung beschrieben wurden. Obwohl ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, die für die Stelle gefordert sind, und sogar die Kriterien für die Entgeltgruppe 13 erfülle, wird mir aufgrund meiner aktuellen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b diese Möglichkeit verwehrt.

--- End quote ---
Das klingt nach einen Beamten Personaler, der sich nicht über den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten klar ist.
1.) Es gibt kein gD hD oder vergleichbares im Tarifsystem.
2.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um sich auf eine 15er Stelle bewerben zu dürfen, dass sind höchsten Ausschlusskriterien, die der AG sich selber vorgibt.
3.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um eine 15er Stelle bekleiden und auszuüben dürfen.

Klare Fall von Beamten Kalk!

Du wirst verarscht!

Frage die mal, wo denn bitte es steht, dass sich jemand der einen Master hat, sich nicht auf einen Stelle bewerben darf wo Master gefordert wird?

Hanebüchender Beamten Scheiß!

Wenn du ein Geduldiger Mensch bist, dann schreibst du sie freundlich an, wo den der Grundgesetzliche oder Tarifrechtliche oder Arbeitsrechtliche Passus steht, der es ihnen nicht erlaubt die einzuladen!
Sollte sie diesen nicht nennen können, würdest du dich gezwungen sehen, einen Konkurrentenklage einzureichen, da du illegal erweise ausgeschlossen wurdest.
(Vielleicht garniert mit dem freundlichen Hinweis, dass es einen unterschied zwischen Beamtenrecht und Angestelltenrecht gibt.

Sepp0rl:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.05.2024 12:24 ---
--- Zitat von: LouiLoui93 am 13.05.2024 11:08 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 13.05.2024 10:42 ---Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

--- End quote ---

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um eine interne Stelle "AG-intern", sondern vielmehr um eine offene ausgeschriebene Stelle bei einem anderen AG.
Der Personaler hat mir mitgeteilt, dass es nicht möglich wäre, mich für die Stelle bei ihnen mit der Entgeltgruppe 13 zu bewerben, obwohl ich die vorhandenen Qualifikationen erfülle, die in der Stellenausschreibung beschrieben wurden. Obwohl ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, die für die Stelle gefordert sind, und sogar die Kriterien für die Entgeltgruppe 13 erfülle, wird mir aufgrund meiner aktuellen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b diese Möglichkeit verwehrt.

--- End quote ---
Das klingt nach einen Beamten Personaler, der sich nicht über den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten klar ist.
1.) Es gibt kein gD hD oder vergleichbares im Tarifsystem.
2.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um sich auf eine 15er Stelle bewerben zu dürfen, dass sind höchsten Ausschlusskriterien, die der AG sich selber vorgibt.
3.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um eine 15er Stelle bekleiden und auszuüben dürfen.

Klare Fall von Beamten Kalk!

Du wirst verarscht!

Frage die mal, wo denn bitte es steht, dass sich jemand der einen Master hat, sich nicht auf einen Stelle bewerben darf wo Master gefordert wird?

Hanebüchender Beamten Scheiß!

Wenn du ein Geduldiger Mensch bist, dann schreibst du sie freundlich an, wo den der Grundgesetzliche oder Tarifrechtliche oder Arbeitsrechtliche Passus steht, der es ihnen nicht erlaubt die einzuladen!
Sollte sie diesen nicht nennen können, würdest du dich gezwungen sehen, einen Konkurrentenklage einzureichen, da du illegal erweise ausgeschlossen wurdest.
(Vielleicht garniert mit dem freundlichen Hinweis, dass es einen unterschied zwischen Beamtenrecht und Angestelltenrecht gibt.

--- End quote ---

Es ist aber leider gelebte Realität und ich verstehe da die "Hilflosigkeit" vom TE. Bei uns wird ja auch Masterabsolventen mit BE E9c angeboten.

Evtl. wäre hier ein Gang zum RA angebracht?!

MoinMoin:

--- Zitat von: Sepp0rl am 13.05.2024 12:52 ---Es ist aber leider gelebte Realität und ich verstehe da die "Hilflosigkeit" vom TE. Bei uns wird ja auch Masterabsolventen mit BE E9c angeboten.

--- End quote ---
Wir bieten Masterabsolventen auch die EG3 an, denn tariflich ist der auszuübenden Tätigkeit es Wumpe was der Ausübende für ein Abschluss hat.
Also wenn da 9c Tätigkeiten sind und Masterabsolventen diese Tätigkeiten machen wollen, dann ist das nicht nur gelebte Realität sondern korrektes Anwenden des Tarifrechts.

Wenn aber jemand der Zugang zu dem Bewerbungsverfahren einer EG13 Stelle verwehrt wird, obwohl er alle geforderter Voraussetzungen erfüllt, nur weil er gerade als Pförtner arbeitet, dann ist das gelebter Grundrechtsbruch.
und darum

--- Zitat ---Evtl. wäre hier ein Gang zum RA angebracht?!

--- End quote ---
nicht evtl. sondern zwingend, damit diesen ahnungslosen Rechtsbrechern mal die Gesetze erklärt werden.

Albeles:
Das würde ich mir auch zeigen lassen, wo das im TV-L genau steht. Muss ja eine Textstelle irgendwo geben, die das belegt. Klingt wirklich nach vertausch von Beamtenrecht und Tarifrecht für Angestellte. Und mit dem freundlichen Hinweis, dass wenn eine Einladung nicht zu Stande kommt, der Rechtsweg beschritten wird.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob der AG überhaupt der Richtige ist  8)

MoinMoin:
Der AG ist vielleicht der Richtige, weil er sich nicht bewusst ist, dass der Personaler so ein Scheiß baut.

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