Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen
Eukalyptus:
1.) Zunächst, erneut zum Kern der Sache. Für einen Dienstposten A13-A15! will ich, will man keinen Berufstätigen auf dem Niveau des gehobenen Dienstes der nebenbei mal einen Master gemacht hat (und jetzt denkt, damit steht ihm der ganze hD offen). Das mag bei einer Stelle A13-14 noch angehen je nach Zuschnitt, denn das ist ja auch das typische Einstiegsamt für Masterabsolventen. Hier handelt es sich aber um eine A15 Stelle!
2.) Ist die jetzige Ausschreibung durch die Erwähnung dass sich auch Personen außerhalb des öD bewerben können, vielleicht nicht gerade ein Muster an Präzision. Dieser lakonische Satz ist aber so anforderungsleer (da könnte sich auch ein Straßenkehrer bewerben) dass für mich klar ist, dass die anderen Anforderungen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt oder vergleichbare Tarifbeschäftigte = E13+) auch für ihn äquivalent gelten. Falls der externe Bewerber bisher nicht nach TVöD o.ä. bezahlt wurde sondern nach IG Metalltarif, wird man die geforderte Entsprechung E13+ eben irgendwie anders bewerten müssen.
Fazit: Zu Recht keine Chance. Aber keine Sorge - es wird noch genügend andere Chancen geben.
clarion:
Sicherlich unglücklich formuliert. Aber aus dem Kontext ist schon zu erkennen, dass man Leute mit Berufserfahrung im höheren Dienst sucht bzw. Leute aus der PW mit vergleichbarer Berufserfahrung.
Ich schließe mich da Organisator an.
MoinMoin:
--- Zitat von: Eukalyptus am 23.05.2024 16:42 ---1.) Zunächst, erneut zum Kern der Sache. Für einen Dienstposten A13-A15! will ich, will man keinen Berufstätigen auf dem Niveau des gehobenen Dienstes der nebenbei mal einen Master gemacht hat (und jetzt denkt, damit steht ihm der ganze hD offen). Das mag bei einer Stelle A13-14 noch angehen je nach Zuschnitt, denn das ist ja auch das typische Einstiegsamt für Masterabsolventen. Hier handelt es sich aber um eine A15 Stelle!
2.) Ist die jetzige Ausschreibung durch die Erwähnung dass sich auch Personen außerhalb des öD bewerben können, vielleicht nicht gerade ein Muster an Präzision. Dieser lakonische Satz ist aber so anforderungsleer (da könnte sich auch ein Straßenkehrer bewerben) dass für mich klar ist, dass die anderen Anforderungen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt oder vergleichbare Tarifbeschäftigte = E13+) auch für ihn äquivalent gelten. Falls der externe Bewerber bisher nicht nach TVöD o.ä. bezahlt wurde sondern nach IG Metalltarif, wird man die geforderte Entsprechung E13+ eben irgendwie anders bewerten müssen.
Fazit: Zu Recht keine Chance. Aber keine Sorge - es wird noch genügend andere Chancen geben.
--- End quote ---
Aber zu Unrecht nicht ins Bewerberverfahren aufgenommen und zu Unrecht behauptet, dass man nicht berücksichtigt werden kann!
MoinMoin:
--- Zitat von: clarion am 23.05.2024 21:47 ---Sicherlich unglücklich formuliert. Aber aus dem Kontext ist schon zu erkennen, dass man Leute mit Berufserfahrung im höheren Dienst sucht bzw. Leute aus der PW mit vergleichbarer Berufserfahrung.
Ich schließe mich da Organisator an.
--- End quote ---
Ja weing Chancen den Job zubekommen, aber nur wenn die Ablehungsbegründung stimmt.
Und nicht genommen weil egx, ist halt illegal.
Eukalyptus:
--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2024 23:58 ---...
Aber zu Unrecht nicht ins Bewerberverfahren aufgenommen und zu Unrecht behauptet, dass man nicht berücksichtigt werden kann!
--- End quote ---
Wie ich glaubte (zweimal) hinreichend plausibel angemerkt zu haben, wurde LouiLoui auch formal zu Recht aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Wenn aus dem Sachzusammenhang deutlich wird dass Bewerber des öD sich nur ab einem bestimmten Tätigkeitsniveau (hier: A13/E13) bewerben können, so muss das auch für Bewerber außerhalb des öD gelten, nur dann eben äquivalent. Dass das Wörtchen "äquivalent" oder "entsprechend" hier nicht auftaucht, ist unsauber, aber vom Ergebnis her irrelevant (erneut: "Sachzusammenhang"). Und LouiLou ist im öffentlichen Dienst auf EG9, also trifft die Einschränkung ohnehin zu.
Was nun das Gedankenexperiment betrifft dass sich hier ein Bewerber aus dem gD bewirbt (der Bildungsvoraussetzungen erfüllt und auch schon mal auf dem Niveau des hD gearbeitet hat) würde ich mitgehen, dass dieser nicht ausgeschlossen werden kann. Denn jede Formulierung der Ausschreibung muss ja einen Sinn haben, willkürliche Anforderungen ("wir wollen aus Standesdünkel heraus nur (jetzige) Angehörigen des hD in der Bewerbermenge haben") sind angreifbar (ob im Vorfeld der Ausschreibung beim Personalrat oder nachher beim Gericht..).
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