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Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen

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LouiLoui93:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2024 07:37 ---Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
Sofern du
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hast.
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“.


Das du nicht erst Wahl sein würdest, weil keine Führungserfahrung ist im Verfahren zu klären, aber pauschal dich nicht zulassen kann ich dort nicht rauslesen.

--- End quote ---

Masterabschluss bringe ich mit- das ist kein Thema

Organisator:

--- Zitat von: LouiLoui93 am 23.05.2024 08:12 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2024 07:37 ---Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.
Sofern du
Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt hast.
oder ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom Univ.) beispielsweise einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Abschluss mit mindestens der Note „befriedigend“.


Das du nicht erst Wahl sein würdest, weil keine Führungserfahrung ist im Verfahren zu klären, aber pauschal dich nicht zulassen kann ich dort nicht rauslesen.

--- End quote ---

Masterabschluss bringe ich mit- das ist kein Thema

--- End quote ---

Ums kurz zu machen - du hast keine Chance. Auch wenn die Stellenausschreibung unglücklich formuliert ist und du dich bewerben würdest, erhälst du eine Ablehnung. Bestenfalls klagst du, bekommst Recht und die Stellenausschreibung wird wiederholt, allerdings mit einem besseren Ausschreibungstext, der dich sauber ausschließt.

Es würde ja reichen, im letzten Absatz "mit vergleichbarer Erfahrung" zu ergänzen und schon wäre man halbwegs auf sicherer Seite.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 23.05.2024 08:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2024 07:37 ---Sieht für mich klar danach aus, dass sie dich nicht ausschließen dürfen.

--- End quote ---

Jupp - mit dem letzten Absatz hat sich der AG ins Knie geschossen. Demnach bräuchte man als Bewerber aus dem öD Berufserfahrung vergleichbar zum hD, als externer Bewerber jedoch nicht. Was da wohl ein Personalrechtlicher zu sagt....

--- End quote ---
Es wird dort nirgends Berufserfahrung gefordert, es kann sich auch ein RR im ersten Monat bewerben!
Geschweigen denn das er schon RR sein müsste, denn nach meinem Verständnis ist ein:
Sie bringen mit:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
eine der oder Voraussetzungen.

Aber ein

Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte
im Zusammenhang mit

Zum anderen richtet sich die Ausschreibung an Personen,
öffnet es für jede Person.

und wie gesagt: Berufserfahrung, Führungserfahrung etc. ist dort nicht als Voraussetzung genannt.


Gleich wohl man entsprechend den Bewerberkreis, die man dann einlädt getrost darauf einschränken kann.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 23.05.2024 08:17 ---Ums kurz zu machen - du hast keine Chance. Auch wenn die Stellenausschreibung unglücklich formuliert ist und du dich bewerben würdest, erhälst du eine Ablehnung. Bestenfalls klagst du, bekommst Recht und die Stellenausschreibung wird wiederholt, allerdings mit einem besseren Ausschreibungstext, der dich sauber ausschließt.

Es würde ja reichen, im letzten Absatz "mit vergleichbarer Erfahrung" zu ergänzen und schon wäre man halbwegs auf sicherer Seite.

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Sehe ich auch so, wie schon geschrieben, dich vom Verfahren ablehnen mit der Begründung, du bist nur EGx ist illegal und da solltest du durchaus gegen Klagen, damit die Pfuscher aus dem Personalreferat mal aufwachen und ihren Job lernen.

Am Ende würdest du in den Bewerberkreis mit aufgenommen, evtl. sogar eingeladen, aber du wirst mit 99%iger Sicherheit auf einen der letzten Plätze landen, ganz objektiv und korrekt, weil jeder der schon auf Ebene 13+ gearbeitet hat, dürfte beim wichtigen Punkt Berufserfahrung in höherwertiger Tätigkeiten Punkte sammeln, wo bei dir 0 Punkt steht.
Wenn dann da noch jemand mit Führungserfahrung ist, bist du sowie so ganz objektiv raus.


An der Ausschreibung müsste man nichts ändern, sondern einfach dem Personal klar machen, dass er dich nicht einladen muss, wenn er genügend bessere Kandidaten hat (was bei nem A15er posten durchaus gegeben sein dürfte) und dich dann freundlich anschreibt: Leider sind sie in der ersten VG Runde nicht dabei.

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.05.2024 08:30 ---An der Ausschreibung müsste man nichts ändern, sondern einfach dem Personal klar machen, dass er dich nicht einladen muss, wenn er genügend bessere Kandidaten hat (was bei nem A15er posten durchaus gegeben sein dürfte) und dich dann freundlich anschreibt: Leider sind sie in der ersten VG Runde nicht dabei.

--- End quote ---

Oder so :)

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