Autor Thema: Rückzahlungsvereinbarung / Arbeitsvertrag mit auflösender Bedingung  (Read 788 times)

kleeblatt123

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Guten Tag,
 
ich habe gleich zwei Fragen.

Seit Frühjahr 2024 habe ich einen neuen Arbeitgeber. Betriebsstätte ist in Bayern. Die Stelle entpuppte sich jedoch sehr schnell als nicht so, wie sie im Vorhinein angepriesen wurde und ich erwäge schnell wieder zu wechseln.

1.
Gemäß Arbeitsvertrag wurde vereinbart "Die Einstellung erfolgt unter der auflösenden Bedingung" dass eine benannte Fortbildung gemacht wird.

  • Sollte ich die Fortbildung aus persönlichen Gründen ablehnen, gilt der Arbeitsvertrag dann als aufgelöst? Oder muss der Arbeitgeber hier noch kündigen?

2.
Für die Fortbildung soll ich eine Rückzahlungsvereinbarung mit Bindung an den Arbeitgeber unterschreiben. Die Fortbildungskosten betragen ca. 2500 €, Fahrtkosten ca. 500 €, für Lohnfortzahlung wurden 2500 € angesetzt. Ich soll mich 2 Jahre an den Arbeitgeber binden, ansonsten ist eine anteilige Rückzahlung der o.g. Kosten zu leisten.
Außerdem soll eine Rückzahlung erfolgen, wenn ich "auf eigenen Wunsch die Anmeldung vor Beginn des Lehrgangs zurückziehe".

  • Für mich würde das heißen, dass ich, sobald ich die Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben habe, nicht mehr kündigen kann. Wobei eine Rückzahlung doch eigentlich erst rechtens wäre, wenn die Kosten für den Arbeitgeber auch tatsächlich entstanden sind.
  • Oder kann der Arbeitgeber allein aus dem Arbeitsvertrag schon eine Schadenersatzpflicht z.B. für Stornogebühren herleiten?
  • Ich habe bereits von mehreren Seiten gehört, dass solche "Knebel-Verträge" nicht rechtens seien. Kann ich die Unterzeichnung aus diesem Grund ablehnen?

Bereits jetzt vielen Dank.
V.