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Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl

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clarion:
Wieso wissen die Mitarbeiter, wer sich beworben hat, geschweige denn wer Zweiplatzierter ist? Manchmal outen sich interne Bewerber selbst, aber sonst dürften das die Mitarbeiter doch nicht wissen.

Und wieso muss es eine Frau sein?  Das liest sich ein wenig wie, wir backen uns die Vorgesetze selbst.

Casa:
Das Bewerbungsverfahren ist allerspätestens mit Arbeitsantritt beendet. Ggf. auch mit Unterzeichnung des Vertrags und vor Arbeitsantritt. Es drängt sich auf, dass es einen festen Endzeitpunkt geben muss. Kündigt der AN ist das Stellenbesetzungsverfahren erneut durchzuführen. Ich sehe keine andere Möglichkeit wie die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit von Bewerbern sonst berücksichtigt werden sollte. Chancengleichheit müssen auch potenzielle neue Bewerber nach Ende des Bewerbungsverfahrens haben.

MoinMoin:
Drum einfach für ein zwei Wochen auf der eigenen Webseite oder Interamt veröffentlichen, die Personen, die auf der Liste sind darauf hinweisen, dass sie sich nochmal bewerben können und es geht seinen rechtmäßigen Gang.

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