Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Fragmon:
Ich sehe die Nachrückung im zeitlichen Zusammenhang (wenige Monate) auch unkritisch. Für diese Fälle wird im Rahmen der Personalratsbeteiligung auch meist eine Warteliste beschlossen, so dass der Personalrat auch Person 2 und 3 im Falle von Absagen zustimmt.
Blackbird:
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Meine Reaktion war ähnlich, Verfahren mit Einstellung abgeschlossen, also Neuausschreibung. Institutsleitung sieht dies anders (und Jurist ist Kopf), also sollten wir als PR gut begründen können, warum wir nicht zustimmen, denke ich.
Die Stelle wurde, wenn ich recht im Bild bin (da war ich noch nicht PR) im November/Dezember letzten Jahres besetzt und gekündigt wurde zu Ende April. Jetzt kam der Antrag auf Nachbesetzung mit Platz 2 der Liste.
Also wenn ihr noch eine gute Begründung habt....
Vielen Dank für alle bisherigen Hinweise und alle die noch kommen :-)
Organisator:
--- Zitat von: Blackbird am 16.05.2024 16:19 ---Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Meine Reaktion war ähnlich, Verfahren mit Einstellung abgeschlossen, also Neuausschreibung. Institutsleitung sieht dies anders (und Jurist ist Kopf), also sollten wir als PR gut begründen können, warum wir nicht zustimmen, denke ich.
Die Stelle wurde, wenn ich recht im Bild bin (da war ich noch nicht PR) im November/Dezember letzten Jahres besetzt und gekündigt wurde zu Ende April. Jetzt kam der Antrag auf Nachbesetzung mit Platz 2 der Liste.
Also wenn ihr noch eine gute Begründung habt....
Vielen Dank für alle bisherigen Hinweise und alle die noch kommen :-)
--- End quote ---
Aus welchem Grund sollten denn der PR nicht zustimmen wollen? Wo wären hier die Interessen der Beschäftigten an einer Neuausschreibung?
Umlauf:
--- Zitat von: Organisator am 16.05.2024 17:17 ---
--- Zitat von: Blackbird am 16.05.2024 16:19 ---Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Meine Reaktion war ähnlich, Verfahren mit Einstellung abgeschlossen, also Neuausschreibung. Institutsleitung sieht dies anders (und Jurist ist Kopf), also sollten wir als PR gut begründen können, warum wir nicht zustimmen, denke ich.
Die Stelle wurde, wenn ich recht im Bild bin (da war ich noch nicht PR) im November/Dezember letzten Jahres besetzt und gekündigt wurde zu Ende April. Jetzt kam der Antrag auf Nachbesetzung mit Platz 2 der Liste.
Also wenn ihr noch eine gute Begründung habt....
Vielen Dank für alle bisherigen Hinweise und alle die noch kommen :-)
--- End quote ---
Aus welchem Grund sollten denn der PR nicht zustimmen wollen? Wo wären hier die Interessen der Beschäftigten an einer Neuausschreibung?
--- End quote ---
Möglicherweise fertig gewordene Azubis, denen man nur einen Zeitvertrag gegeben hat. Die könnten sich nun auf eine Dauerstelle bewerben.
Das wäre ein Grund. Deswegen muss der PR prüfen, ob er dem Rückgriff zustimmen kann.
Blackbird:
oder schlicht und ergreifend die Mitarbeitenden, die bei der Stellenbesetzung für ihren Vorgesetzten mit der Zweit- (und jeder danach) nicht glücklich waren. Mal abgesehen davon, dass diese Stellen rar sind und in der Zwischenzeit vielleicht auch eine passende Frau zu finden wäre, die wir hier dringend benötigen würden?!
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