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Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?

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Kommunalgenie:

--- Zitat von: BAT am 15.05.2024 14:53 ---Es wird Gehalt aus öffentlichen Haushalten gezahlt für Gegebenheiten, die keine Arbeitsleistung darstellen.

Ebenso ist die Bewilligung von Sonderurlaub rechtswidrig, die privaten Arbeitgeber sollten auf die rechtswidrige Praxis hingewiesen werden (solange nicht regelhaft Sonntagsarbeit zu verrichten ist).

--- End quote ---

Inwiefern ist das rechtswidrig wenn es Erlasse bzw. VV dazu auf Bundes- oder Landesrechtlicher Ebene gibt?

Kommunalgenie:

--- Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:59 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 15.05.2024 14:57 ---
--- Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:51 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 15.05.2024 14:47 ---
--- Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:44 ---Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.

Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?

Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.

--- End quote ---

Also ihr seid nicht länger als 8 Stunden dort und erhaltet trotzdem 13 Stunden gutgeschrieben? Das erscheint mir rechtswidrig.
Was passiert wenn jemand auf dem Nachhauseweg einen Unfall hat?

--- End quote ---

Ja wir stechen nicht. Wir gehen dahin, zählen aus und wenn wir fertig sind gehen wir heim. Danach wird uns die Zeit auf unser Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wenn jemand auf den Nachhauseweg einen Unfall hat, ist es ein privater Unfall, da es kein Arbeitsweg ist. Denke ich mal, wenn ich falsch liege, bitte um Korrektur :)

Aber was ist daran rechtswiedrig?

--- End quote ---

du liegst falsch.
Wie wird gerechtfertigt den Mitarbeiter überhaupt mehr als 10 Stunden zu "beschäftigen"?

--- End quote ---

Das weiß ich leider nicht. Hab ich auch noch nie hinterfragt, wieso auch?! Aber gut, solange sich keiner beschwert wird das auch weiterhin so geregelt.

--- End quote ---

Ist kein Vorwurf, nur hinterfragen.
Beschweren wird sich der Arbeitgeber, wenn er vor Gericht sitzt und sich rechtfertigen muss warum sein Mitarbeiter über dem Maße des zulässigen hinaus beschäftigt wurde und aufgrund der Überlastung einen Fehler gemacht hat, der erheblichen finanziellen Schaden für die Gemeinde verursacht hat.

BAT:
Welche Erlasse und VV gewähren denn Stundengutschriften und Sonderurlaub für ehrenamtliche Wahlhelfer?

Kommunalgenie:

--- Zitat von: BAT am 15.05.2024 15:03 ---Welche Erlasse und VV gewähren denn Stundengutschriften und Sonderurlaub für ehrenamtliche Wahlhelfer?

--- End quote ---

z.B. Verwaltungsvorschriften über den Ausgleich
für die Tätigkeit von Dienstkräften der Berliner Verwaltung in
Wahl- und Abstimmungsvorständen bei den allgemeinen Wahlen
und Abstimmungen (VV Ausgleich Wahl- und Abstimmungsvorstände)

BAT:
Ja, dann ist es doch so. Ich halte die VV und Erlasse für rechtswidrig, ein Ehrenamt ist nunmal ein Ehrenamt und keine abhängige Beschäftigung. Es hat mit der Hauptbeschäftigung NICHTS zu tun.

Sicherlich kein Zufall, dett is ballin ;)

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