Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
Kommunalgenie:
--- Zitat von: BAT am 15.05.2024 15:54 ---Ja, dann ist es doch so. Ich halte die VV und Erlasse für rechtswidrig, ein Ehrenamt ist nunmal ein Ehrenamt und keine abhängige Beschäftigung. Es hat mit der Hauptbeschäftigung NICHTS zu tun.
Sicherlich kein Zufall, dett is ballin ;)
--- End quote ---
Halte es auch für ein zweischneidiges Schwert.
Aber ist halt wie es ist. Als Exekutivorgan kann ich über die Rechtmäßigkeit nicht urteilen und demnach solange anwenden bis ein Gericht deiner Rechtsauffassung folgt.
BAT:
Finde das grundsätzlich in Ordnung, eine Hand wäscht die andere.
Aber Rechtmäßigkeit kann ich in diesem ganzen Sammelsurium nicht erkennen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Bloß aufpassen, dass die Wahl noch rechtmäßig gewertet werden kann, gerade in Berlin.
Umlauf:
--- Zitat von: BAT am 15.05.2024 15:54 ---Ja, dann ist es doch so. Ich halte die VV und Erlasse für rechtswidrig, ein Ehrenamt ist nunmal ein Ehrenamt und keine abhängige Beschäftigung. Es hat mit der Hauptbeschäftigung NICHTS zu tun.
Sicherlich kein Zufall, dett is ballin ;)
--- End quote ---
Interessant, der Bund ein krimineller Arbeitgeber.
Kommunalgenie:
Worin siehst du Unrechtmäßigkeit? Letztendlich ist es ja die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Um z.B. unsere Tagesbereitschaft abzusichern, dürfen Mitarbeiter, welche in der freiwilligen Feuerwehr Mitglied sind, auch während der Arbeitszeit ausrücken.
Sind doch alles Aufgaben der Kommune ?
BAT:
Und diese Mitarbeiter würden in der Analogie beim Ausrücken nicht nur ihre Tagesarbeitszeit bekommen, sondern noch ein paar Stunden plus. Arbeitsstunden also doppelt bezahlt bekommen. Wird ja immer schlimmer, diese Haltung.
Aber dett is ballin... :)
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