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Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
Butterscotch:
Danke für eure Antworten. Bei der Wahl zu helfen ist ja in Ordnung.
Finde nur den Beigeschmack, dass es Pflicht ist (nur weil ich auf dem Rathaus arbeite) und es kein Zeitausgleich gibt sehr schade.
Das mit den Fahrtkosten ist eine gute Idee, danke!
BAT:
Es ist ein Ehrenamt!
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BAT am 14.05.2024 14:03 ---Es ist ein Ehrenamt!
--- End quote ---
Hätte ich von Dir jetzt nicht erwartet ;)
Es ist Arbeit. An einem Sonntag. Ohne Bezahlung.
Mein AG (Land) hat für Wahlen auch schon mit Goodies geködert - bin mir aber nicht mehr sicher, ob es Stunden oder monetäre Zuwendungen waren.
TvödVSBeamte:
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Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
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Je nach Landeswahlgesetz durchaus. Steht bei uns extra drin, Bedienstete die nicht im Gebiet der ersuchenden Wahlbehörde wohnen sind auf Ersuchen der Gemeindewahlbehörde berechtigt und verpflichtet als Mitglied der Wahlorganisation tätig zu werden.
Ehrenamt ist es auch in diesem Fall nur dann nicht, wenn Wahlorganisation zum dienstlichen Aufgabenbereich zählt.
Kommunalgenie:
--- Zitat von: BeamterBR am 14.05.2024 13:56 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.05.2024 13:53 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 14.05.2024 13:36 ---Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
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... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
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Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
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In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
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