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Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?

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KlammeKassen:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 14.05.2024 17:49 ---
--- Zitat von: BeamterBR am 14.05.2024 13:56 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.05.2024 13:53 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 14.05.2024 13:36 ---Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))

Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.

Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)

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... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen  :D

Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL  Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.

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Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.

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In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.

Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.

Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.

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Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)

MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 14.05.2024 14:10 ---
--- Zitat von: BAT am 14.05.2024 14:03 ---Es ist ein Ehrenamt!

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Hätte ich von Dir jetzt nicht erwartet ;)

Es ist Arbeit. An einem Sonntag. Ohne Bezahlung.

Mein AG (Land) hat für Wahlen auch schon mit Goodies geködert - bin mir aber nicht mehr sicher, ob es Stunden oder monetäre Zuwendungen waren.

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Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.05.2024 20:17 ---
Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.

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Hatte ich schon verstanden - Trotzdem ist der Unterschied zwischen zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit und unentgeltlicher Zwangsarbeit final nur ein formal-rechtlicher. Für die so vergatterte Person ist das Jacke wie Hose: Der Sonntag ist halt dahin.

Ich habe das vor einigen Jahren sogar mal freiwillig gemacht, weil ich das mal erleben wollte - Das würde ich dann auch im Wortsinne als Ehrenamt bezeichnen: Eine freiwillige, unentgeltliche Leistung für das Gemeinwesen.

Mir ist bewusst, das der Begriff aber darüber hinaus reicht - Inwiefern Geld der Erfrischung dient, bleibt ja auch verborgen ;)

MoinMoin:
Dein AG kann dich nicht zu dieser Aufgabe unentgeltlich zwingen, sofern du nicht so etwas in deinem Vertrag vereinbart hast.
Also ich kann nicht erkennen wo oder wann der AG mal unentgeltlicher Zwangsarbeit angeordnet hätte und damit auch durchgekommen wäre.
Der Staat kann aber jeden Bürger dazu zwingen Wahlhelfer zu sein.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.05.2024 22:37 ---Dein AG kann dich nicht zu dieser Aufgabe unentgeltlich zwingen, sofern du nicht so etwas in deinem Vertrag vereinbart hast.
Also ich kann nicht erkennen wo oder wann der AG mal unentgeltlicher Zwangsarbeit angeordnet hätte und damit auch durchgekommen wäre.
Der Staat kann aber jeden Bürger dazu zwingen Wahlhelfer zu sein.

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Ich spiele hier doch nur mit den Begriffen "Ehre", "Zwang" und "Erfrischung" - und den sich daraus ableitenden Allegorien. ;)

Die Rechtslage diesbezüglich ist ja eindeutig: Der Staat darf jeden Bürger hierzu verpflichten.

Ebenfalls sehr üblich ist hingegen die Praxis, dass Städte und Kommunen hier gerne auf die eigenen MA zurückgreifen. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, sei mal dahingestellt.

Auffällig aber scheint, dass eben jene Städte und Kommunen dies ganz unterschiedlich behandeln: Mal gibt es nur das Erfrischungsgeld, mal eine Stundengutschrift, manchmal beides. Das ist eigentlich im so regelverliebten öD sehr ungewöhnlich.

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