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Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
BAT:
--- Zitat von: Kommunalgenie am 14.05.2024 17:49 ---
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub
--- End quote ---
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich haltbar ist. Was hat der Hauptjob mit diesem Ehrenamt zu tun? Wird Bäcker Saibinger seinen Kräften auch Zusatzurlaub geben, die sich für die Wahl einsetzen?
Kommunalgenie:
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.05.2024 19:05 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 14.05.2024 17:49 ---
--- Zitat von: BeamterBR am 14.05.2024 13:56 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.05.2024 13:53 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 14.05.2024 13:36 ---Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
--- End quote ---
... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
--- End quote ---
Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
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In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
--- End quote ---
Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)
--- End quote ---
50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.
heike2106:
Bei uns gab es früher 16€ für die Kommunalwahl und 23€ für die Europawahl. Kein Freizeitausgleich.
Das wurde ab diesem Jahr geändert.
Wir kriegen jetzt normal 90€ und als Schriftführer kriege ich sogar 120€ + einen Tag Sonderurlaub.
Aber wenn du Urlaub hast, hast du Urlaub. War der schon in irgendeinen Dienst-Kalender eingetragen?
Oder hast du eine Buchung vorzuweisen?
TvödVSBeamte:
--- Zitat von: Kommunalgenie am 15.05.2024 09:52 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.05.2024 19:05 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 14.05.2024 17:49 ---
--- Zitat von: BeamterBR am 14.05.2024 13:56 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.05.2024 13:53 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 14.05.2024 13:36 ---Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
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... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
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Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
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In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
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Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)
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50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.
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Gesetzliche Minimum auf welcher Grundlage? Hier gibt es 25€ bzw 35€ für den Wahlvorstand. Zeitgutschrift liegt zwischen 6h für Beisitzer und 10h für den Wahlvorstand und Schriftführer.
Verpflichtet wird munter aus der Belegschaft, wobei sich viele schon freiwillig melden damit sie wenigstens Mitsprache haben wo und mit wem sie eingesetzt werden.
BAT:
Ich kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass es statthaft ist, für das Ehrenamt Zeitgutschriften zu gewähren. Das hat mit dem Hauptjob NULL zu tun.
Schlimmer wird es ja noch beim Sonderurlaub, wo am entsprechenden Tage nicht ansatzweise Gründe für diesen bestehen.
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