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Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
Johann:
--- Zitat von: Kommunalgenie am 15.05.2024 09:52 ---50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
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Wo genau steht das? Meine Freundin hat dieses Jahr bei einer niedersächsischen Kommune mit knapp 50.000 Einwohnern, in der sie nicht wohnhaft ist, ihr Anerkennungsjahr begonnen und wurde prompt zur Beisitzerin zur Europawahl bei der arbeitgebenden Kommune berufen. Es gibt keine Zeitgutschrift, keinen Urlaub, keine normale Bezahlung und selbst, dass es "0€ Erfrischungsgeld" gibt, wurde fett gedruckt und doppelt unterstrichen.
Da kann man schon von Glück reden, dass sie an dem Wochenende schon seit einem Jahr als Trauzeugin eingeplant ist und daher einen akzeptierten Grund hatte um da rauszukommen.
BAT:
Na, ich habe als Wahlhelfer sogar schon mal draufgezahlt, es geht also schlimmer. Beruhigt Euch doch bitte insofern.
(Lange geplantes Essen, Kosten von ca. 30 €, etc...)
Saggse:
--- Zitat von: MoinMoin am 14.05.2024 20:17 ---Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
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Korrekt, und das funktioniert bei verschiedenen anderen Ehrenämtern - beispielsweise Schöffe - im Prinzip exakt genauso. Es wäre allerdings interessant, ob man hier - zumindest theoretisch - auch Verdienstausfall geltend machen könnte. (Das setzt natürlich voraus, dass es eine entsprechende Verpflichtung gibt, sonntags zu arbeiten, was im Öffentlichen Dienst vermutlich eher selten ist, aber etwa in der Gastronomie durchaus darstellbar.)
--- Zitat ---Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.
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Bei uns kriegen Vorstand und Stellvertreter nochmal 'ne separate Schulung, und das ist bei eigenen Mitarbeitern ja grundsätzlich einfacher, als wenn man fremde Arbeitgeber dazu bringen muss, ihre Leute hierfür freizustellen. Darüber hinaus werden hierfür (also für Vorstand und Stellvertreter) eigentlich nur Personen aus den zweistelligen Entgeltgruppen herangezogen - wohl vor allem, um das Vorhandensein der hierfür nötigen Qualifikation zumindest wahrscheinlicher zu machen. ;-)
Bei uns darf man wählen, ob man eine Stundengutschrift oder Erfrischungsgeld möchte. Ganz früher hatten wir mal einen Chef, der meinte, uns vorschreiben zu dürfen, wie wir dieses Wahlrecht auszuüben haben...
KlammeKassen:
--- Zitat von: Kommunalgenie am 15.05.2024 09:52 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.05.2024 19:05 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 14.05.2024 17:49 ---
--- Zitat von: BeamterBR am 14.05.2024 13:56 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.05.2024 13:53 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 14.05.2024 13:36 ---Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
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... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
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Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
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In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
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Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)
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50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.
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Das kann nicht sein.... 40 Euro Wahlhelfer, 50 Euro Wahlvorstand bei uns.
Beamter bin ich zwar nicht, aber meine verbeamteten Kollegen haben auch nie etwas davon erzählt, dass sie extra Urlaub dafür bekommen, scheint hier also auch nicht so zu sein
Alien1973:
Bei uns bekommen Wahlvorstand, Stelv. Wahlvorstand und Schriftführer extra nochmals eine Schulung vor einer Wahl. Für die Europawahl gibt es 35 € Erfrischungsgeld und 10 Stunden FZA.
Bei 5 Stunden Wahllokal und dann nochmal 1 Stunde Auszählen (länger dauert das bei der Europawahl nicht) macht man sogar ein Stundenplus... ;D
Bei uns werden die oben genannten drei Positionen und dazu noch der stelv. Schriftführer von der Stadt geliefert. Die Beisitzer mal so, mal so, je nachdem wie viele davon noch von den AN benötigt werden. In meinem Wahllokal (mach das schon ein paar Jährchen) habe ich auch immer zwei gleiche Beisitzer aus den Bürgern, die anderen beiden wechseln meist (auch ab und an mal einen Mitarbeiter). Das Wahlteam ist bei uns seit Jahren das gleiche, dann kann uns die Perso auch nicht woanders hin schicken.... ;D
Abschuss war mal eine Kommunalwahl, da haben wir 18 Stunden FZA bekommen. Gut, ich war auch von Mittag bis fast Mitternacht im Wahllokal...
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