Beamte und Soldaten > Beamte Hessen
Rückwirkende Planstelleneinweisung-Anspruch auf Ermessensausübung?
ProfTii:
--- Zitat von: ab3enteuer am 18.12.2024 16:03 ---
--- Zitat von: Beamtenfrage am 14.05.2024 14:58 ---[..
--- End quote ---
Sie haben sicherlich keinen automatischen Anspruch auf eine rückwirkende Benennung, da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt.
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Aber darum geht es hier doch genau - er hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung aber auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Frage ob das hier der Fall ist.
Grundsätzlich haben wir keinen Ermessensausfall, da der Dienstherr das Ermessen erkannt hat. Auch wenn es "pauschal" bei allen gleich gehandhabt wird, heißt das noch lange nicht, dass die Entscheidung falsch war. Der angeführte Beschluss (wenn auch nur noch analog anwendbar) wurde ja genau dafür gefasst, eine Ermessensreduzierung vorzunehmen.
Warum sollte sich die Personalsachbearbeitung (bzw. dein Dienstherr) über einen gültigen Beschluss hinwegsetzen?
Eukalyptus:
Du antwortest auf eine Maschine.
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