Die Mitbestimmungspflicht bezieht sich freilich auf eine grundlegende Regelung zur Rahmen- und Kernarbeitszeit.
Mitbestimmungspflichtig ist selbstverständlich nicht, ob der einzelne Mitarbeiter heute 7 Uhr und morgen 8 Uhr mit der Arbeit beginnen muss.
Aber falls etwas Anderes gefragt war, konkretisiere doch bitte eine Frage. Mit diesem virtuell "hingeworfenen" kurzen Satz, bei dem die Buchstaben in der richtigen Reihenfolge angeordnet sind, kann niemand einen Kontext zu einem Problem herstellen. Allenfalls können wir dir die Bedeutung des Satzes erklären, wie Organisator es getan hat.