Arbeitszeit

Begonnen von Marianne, 16.05.2024 12:04

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Marianne

 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig, wo drauf bezieht sich diese?

Organisator

Auf die Arbeit.

UNameIT

Zitat von: Marianne in 16.05.2024 12:04
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig, wo drauf bezieht sich diese?

was genau meinen Sie?

Sie und ihr Chef besprechen gemeinsam um wieviel Uhr sie anfangen und um wieviel Uhr sie ungefähr aufhören. Dabei haben sowohl Ihr Chef als auch Sie ein Mitspracherecht.

Casa

Die Mitbestimmungspflicht bezieht sich freilich auf eine grundlegende Regelung zur Rahmen- und Kernarbeitszeit.
Mitbestimmungspflichtig ist selbstverständlich nicht, ob der einzelne Mitarbeiter heute 7 Uhr und morgen 8 Uhr mit der Arbeit beginnen muss.

Aber falls etwas Anderes gefragt war, konkretisiere doch bitte eine Frage. Mit diesem virtuell "hingeworfenen" kurzen Satz, bei dem die Buchstaben in der richtigen Reihenfolge angeordnet sind, kann niemand einen Kontext zu einem Problem herstellen. Allenfalls können wir dir die Bedeutung des Satzes erklären, wie Organisator es getan hat.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Umlauf

Das bezieht sich auf das Personalvertretungsgesetz.

Beim Bund wäre das §80 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten im BPersVG.
Die Länder haben in ihren Gesetzen ähnliche Regelungen.

Wie Case bereits sagte, handelt es sich um die allgemeinen Regelungen in der Dienststelle.
Das kann dann in eine Dienstvereinbarung münden.