Autor Thema: Hamburger Zusatzversorgung bei Herabgruppierung  (Read 2494 times)

Littlegoaty

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Hallo,

nachdem man mir hier gestern eine Frage zur Zusatzversorgung so nett beantwortet hatte, habe ich nun eine weitere Frage.

Angenommen, ich hätte die letzten 21 Jahre mit einer Eingruppierung von E9a gearbeitet, und damit zur Zeit einen Anspruch von circa 400 € monatlich aus der Zusatzversorgung erwirtschaftet, wenn ich in 3 Jahren in Rente gehe.

Wie wäre es, wenn ich nun für meine letzten 3 Jahre bis zur Rente eine Herabgruppierung von E9a auf E6 akzeptiere ?

Bleiben die bisher erworbenen Ansprüche in Höhe von ca. 400 Euro dann bis zum Renteneintritt ruhend? Und für die letzten 3 Jahre in E6 kämen dann die in dieser Zeit erworbenen Ansprüche obendrauf?

Viele Grüße

Littlegoaty


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Antw:Hamburger Zusatzversorgung bei Herabgruppierung
« Antwort #1 am: 17.05.2024 07:57 »
Hallo,

nachdem man mir hier gestern eine Frage zur Zusatzversorgung so nett beantwortet hatte, habe ich nun eine weitere Frage.

Angenommen, ich hätte die letzten 21 Jahre mit einer Eingruppierung von E9a gearbeitet, und damit zur Zeit einen Anspruch von circa 400 € monatlich aus der Zusatzversorgung erwirtschaftet, wenn ich in 3 Jahren in Rente gehe.

Wie wäre es, wenn ich nun für meine letzten 3 Jahre bis zur Rente eine Herabgruppierung von E9a auf E6 akzeptiere ?

Bleiben die bisher erworbenen Ansprüche in Höhe von ca. 400 Euro dann bis zum Renteneintritt ruhend? Und für die letzten 3 Jahre in E6 kämen dann die in dieser Zeit erworbenen Ansprüche obendrauf?

Viele Grüße

Littlegoaty
Hamburg hat ein eigenes Zusatzversorgungsrecht, das sich von dem der VBL unterscheidet. Vermutlich würde es dir am besten weiterhelfen, wenn du einfach mal einen Blick in die spezifischen Hamburger Regelungen wirfst.
Meine Vermutung, ohne das hamburger Recht zu kennen: Die Ansprüche bleiben so, wie sie jetzt bestehen, erhalten und eine Herabgruppierung verringert die Ansprüche nicht.

Littlegoaty

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Antw:Hamburger Zusatzversorgung bei Herabgruppierung
« Antwort #2 am: 17.05.2024 08:29 »
Danke, da habe ich schon reingeschaut. Allerdings sind Rechtstexte nicht so wirklich meine Welt…

Vielleicht hat hier ja noch ein anderer nähere Kenntnisse. Ansonsten müsste ich direkt bei der Personalabteilung nachfragen - ich wollte mich nur gern vorab hier über das Forum orientieren…

Littlegoaty

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Antw:Hamburger Zusatzversorgung bei Herabgruppierung
« Antwort #3 am: 17.05.2024 09:07 »
Ich habe nun gerade mit der Personalabteilung gesprochen.

Leider ist es tatsächlich so, dass die bisher erwirtschafteten Ansprüche nicht ruhend gestellt werden.

Maßgeblich für die Höhe der Zusatzversorgung ist das letzte Gehalt vor dem Ausscheiden. Sprich, wenn man die letzten drei Jahre eine Herabgruppierung hat, wird die Höhe der Zusatzversorgung anhand des letzten Gehaltes berechnet.

LogiJöw

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Antw:Hamburger Zusatzversorgung bei Herabgruppierung
« Antwort #4 am: 19.05.2024 16:54 »
Da würde erst einmal den Zusatzversorgungsrechner bemühen: https://www.hamburg.de/zpd/zvrechner/13330010/zusatzversorgungsrechner/

Hier kannst du doch deine vorhandenen und geplanten Zeiten eingeben und dir eine Berechnung ausgeben lassen.