Hallo,
nachdem man mir hier gestern eine Frage zur Zusatzversorgung so nett beantwortet hatte, habe ich nun eine weitere Frage.
Angenommen, ich hätte die letzten 21 Jahre mit einer Eingruppierung von E9a gearbeitet, und damit zur Zeit einen Anspruch von circa 400 € monatlich aus der Zusatzversorgung erwirtschaftet, wenn ich in 3 Jahren in Rente gehe.
Wie wäre es, wenn ich nun für meine letzten 3 Jahre bis zur Rente eine Herabgruppierung von E9a auf E6 akzeptiere ?
Bleiben die bisher erworbenen Ansprüche in Höhe von ca. 400 Euro dann bis zum Renteneintritt ruhend? Und für die letzten 3 Jahre in E6 kämen dann die in dieser Zeit erworbenen Ansprüche obendrauf?
Viele Grüße
Littlegoaty