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Psychotherapie kurz nach Abschluss PKV
Shamayian:
Hallo,
ich hatte selbst einen ähnlichen Fall. Meine PKV hat dann auch noch einmal geprüft nachdem ich dort glaub so eineinhalb Jahre versichert war.
Ich habe mir vorab nochmal alle Antragsunterlagen schicken lassen von denen und das mit meinen Ärzten auch besprochen. Außerdem habe ich z.B. die Schweigepflichtentbindung eingeschränkt und eben nur für die bereits gestellten Fragen und Zeiträume aus dem Antrag begrenzt, sowie auf den aktuellen Leistungsfall beschränkt.
Bei mir war es zb so, dass im Antrag nach den letzten 3 Jahren gefragt wurde bei ner speziellen Frage, mein Arzt dann aber Angaben zu den letzten 5 Jahren machen sollte. Das geht einfach nicht, wird aber natürlich gerne dennoch versucht.
Wenn du mehr wissen willst, meld dich gerne direkt
BerlinHaru:
--- Zitat von: Casa am 20.05.2024 13:02 ---Dennoch darf die PKV die Ursachen und Notwendigkeit der Behandlung nach Einreichen der Rechnung prüfen. Dann aber bitte mit dem entsprechenden Verfahren gem. Vertrag, sofern ein bestimmtes Verfahren vorgesehen ist. Oder eben per Fragebogen an den Patienten, statt an den Behandler. Und der Patient überprüft den Fragebogen im Anschluss und nur er reicht den Fragebogen bei der PKV ein. Ich hatte im Fragebogen auch schon eine Diagnose stehen, die später und vor Ausfüllen des Fragebogens ausgeschlossen werden konnte.
Weiterhin kommen bei Verdacht einer Erkrankung verschiedene fachlich vertretbare Diagnosen in der Abrechnung in Betracht. Es ist schließlich vorerst nur ein Verdacht. Und für welche konkrete Diagnose der Behandler seine Zeit aufwendet, macht kostenmäßig nur in besonderen Fällen einen Unterschied (bspw. Zuschläge für bestimmte Erkrankungen / Diagnoseverfahren). Mit dem Behandler kann man sich auf eine möglichst unverfängliche Verdachtsdiagnose mit Konkretisierung einigen. Für den Fall hier bspw. "Akute Belastungsreaktion [wegen Todes von Angehörigen]" F43.0, statt "Akute Belastungsstörung" F43.0 oder "Angstzustände" F40.x oder "Depression" / "depressive Episode" F32.x / F33.x.
--- End quote ---
Wieder wow…. Vielen vielen Dank!!!
Das Problem was ich nach meiner ersten Sitzung heute habe:
Natürlich fingen die Symptome meiner Verstimmung nicht erst mit dem Tod des Angehörigen an, sondern schlummerten in mir, waren aber nie therapiebedürftig oder „krankhaft“, normale alltägliche Dinge eben.
Erst seit dem Vorfall ist es wirklich rausgekommen. Soweit, so gut…
Ich habe in der Gesundheitsprüfung angegeben, dass die Therapie 2016 beschwerdefrei abgeschlossen wurde und ich seitdem beschwerdefrei bin. Das ist ja auch nicht gelogen gewesen.
Wenn jetzt aber nachgeprüft werden sollte, ist es durchaus denkbar, dass die Therapeutin auch Beschwerden angibt, die vor der Abgabe des Gesundheitsfragebogens liegen bzw. sich ein Bild ergeben könnte, als sei ich auch vor Abschluss der PKV im psychologischen Sinne krank gewesen. (Ergibt das Sinn?)
Ich meine ich war ja rein theoretisch bis zum Eintritt des Ereignisses nicht therapiebedürftig, aber normale alltägliche Probleme hat jeder…
Kommt es hier, bezogen auf den Zeitpunkt, auf die Diagnose an und ab wann diese behandlungsbedürftig geworden ist?
BerlinHaru:
--- Zitat von: Shamayian am 22.05.2024 17:44 ---Hallo,
ich hatte selbst einen ähnlichen Fall. Meine PKV hat dann auch noch einmal geprüft nachdem ich dort glaub so eineinhalb Jahre versichert war.
Ich habe mir vorab nochmal alle Antragsunterlagen schicken lassen von denen und das mit meinen Ärzten auch besprochen. Außerdem habe ich z.B. die Schweigepflichtentbindung eingeschränkt und eben nur für die bereits gestellten Fragen und Zeiträume aus dem Antrag begrenzt, sowie auf den aktuellen Leistungsfall beschränkt.
Bei mir war es zb so, dass im Antrag nach den letzten 3 Jahren gefragt wurde bei ner speziellen Frage, mein Arzt dann aber Angaben zu den letzten 5 Jahren machen sollte. Das geht einfach nicht, wird aber natürlich gerne dennoch versucht.
Wenn du mehr wissen willst, meld dich gerne direkt
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Gerne kannst du mehr dazu mitteilen. Denn je mehr Infos, desto besser!
(P.S. Gibt es hier eine PN Funktion?)
Casa:
--- Zitat ---Wenn jetzt aber nachgeprüft werden sollte, ist es durchaus denkbar, dass die Therapeutin auch Beschwerden angibt, die vor der Abgabe des Gesundheitsfragebogens liegen bzw. sich ein Bild ergeben könnte, als sei ich auch vor Abschluss der PKV im psychologischen Sinne krank gewesen. (Ergibt das Sinn?)
Kommt es hier, bezogen auf den Zeitpunkt, auf die Diagnose an und ab wann diese behandlungsbedürftig geworden ist?
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Oftmals wird in den Gesundheitsfragebögen nach irgendwelchen Beschwerden gefragt. Eventuelle Symptome ohne Krankheitswert ließen sich ungünstig auslegen, sodass die Versicherung eine Beschwerde sieht, die nicht angegeben wurde. Hier muss man einfach vorsichtig sein. Die Therapeutin wird sicherlich etwas dazu sagen können, ob die früheren Beschwerden im Bereich das Normalen liegen oder doch behandlungsbedürftig waren.
Auf die spätere Diagnose kommt es bei der Frage nach den Beschwerden nicht an, sondern nur nur darauf, ob ojektiv eine Beschwerde vorliegt. Und dabei dann auf Art und Intensität.
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