Autor Thema: Bewerbung auf höherwertigen DP vor Ablauf der Mindeststehzeit gem. §22 Abs 4 BBG  (Read 2124 times)

Kräuterhexe1234

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Guten Morgen allerseits,

ich habe eine Frage bzgl. folgender Thematik:

Ist es möglich, sich von einem A11 bewerteten DP aus auf einen höherwertigen DP A12 zu bewerben, auch wenn die  Mindeststehzeit von 12 Monaten gem. § 22 Abs. 4 BBG zum in der Stellenausschreibung prognostizierten Besetzungstermin prognostisch noch nicht vollständig abgelaufen sein wird?

Im konkreten Sachverhalt geht es darum, dass sich eine Beatmin, die seit ca. 6 Monaten einen A11er DP innehat, nun auf eine Stellenausschreibung A12 bewerben möchte. Alle Ausschreibungsmerkmale sind vollumfänglich erfüllt. Lediglich die Mindeststehzeit von 12 Monaten seit der letzten Beförderung werden zum in der Ausschreibung prognostizieren Stellenbesetzungstermins voraussichtlich noch nicht vollumfänglich erfüllt sein. Dies ist natürlich auch davon abhängig, wie schnell das Verfahren abgeschlossen sein wird. Bislang wurde davon ausgegangen, dass eine entsprechende Bewerbung unproblematisch sein dürfte. Schließlich spricht §22 Abs. 4 BBG lediglich davon, dass eine Beförderung nicht früher als 12 Monate nach der letzten Beförderung vollzogen werden darf. Nun mehren sich aber die Stimmen, dass eine entsprechende Bewerbung auf einen solchen DP nicht möglich sei, sofern bis zum prognostizierten Stellenbesetzungstermins voraussichtlich keine 12 Monate "voll" sind.
M. E. wäre das nicht korrekt. Schließlich sollte es möglich sein, eine entsprechende Stellenausschreibung zu gewinnen und dann im Zweifel einfach erst nach insgesamt 12 Monaten befördert zu werden. Es gibt ja auch noch eine 6-monatige Bewährungszeit, bis die Beförderung überhaupt vollzogen werden könnte.

Hat zu dieser Fragestellung jemand von Euch fundierte Kenntnisse?
Vielen Dank schonmal an alle und eine schöne Woche.
Viele Grüße

Taigawolf

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Natürlich geht das. § 22 BBG geht es nur um Beförderungen.

Im Falle einer Versetzung wird das alte Beamtenverhältnis fortgesetzt. Plakativ gesagt spielt es keine Rolle, wo der Beamte sitzt. Rein rechtlich ist das ein Beamtenverhältnis. Der Beamte wird versetzt und verlässt nicht das alte Beamtenverhältnis in ein Neues. Die Wartezeit gilt nur für die Beförderung.

Kräuterhexe1234

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Vielen Dank für die Antwort. In vorliegendem Fall geht es nicht um eine Versetzung. Es geht lediglich darum, dass eine entsprechende Bewerbung der Bewerberin nicht berücksichtigt werden soll, da es noch einen anderen Bewerber gibt, der die 12 Monate Mindeststehzeit bereits erfüllt. Eine entsprechende Bewerbung der in Rede stehenden Bewerberin könne insofern nur dann berücksichtigt werden, wenn es keinen anderen Bewerber für die A12-Stelle gäbe.

Eukalyptus

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Das mag richtig sein, leitet sich dann aber wahrscheinlich nicht aus gesetzlichen Bestimmungen ab. Stattdessen empfehle ich der Beamtin, einmal in untergrsetzlichen Regelungen wie z.B. der hier gültigen Personalentwicklungskonzeption nachzuschauen. Das sollte man ohnehin tun.

sternwayhint

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Guten Morgen allerseits,

ich habe eine Frage bzgl. folgender Thematik:

Ist es möglich, sich von einem A11 bewerteten DP aus auf einen höherwertigen DP A12 zu bewerben, auch wenn die  Mindeststehzeit von 12 Monaten gem. § 22 Abs. 4 BBG zum in der Stellenausschreibung prognostizierten Besetzungstermin prognostisch noch nicht vollständig abgelaufen sein wird?

Im konkreten Sachverhalt geht es darum, dass sich eine Beatmin, die seit ca. 6 Monaten einen A11er DP innehat, nun auf eine Stellenausschreibung A12 bewerben möchte. Alle Ausschreibungsmerkmale sind vollumfänglich erfüllt. Lediglich die Mindeststehzeit von 12 Monaten seit der letzten Beförderung werden zum in der Ausschreibung prognostizieren Stellenbesetzungstermins voraussichtlich noch nicht vollumfänglich erfüllt sein. Dies ist natürlich auch davon abhängig, wie schnell das Verfahren abgeschlossen sein wird. Bislang wurde davon ausgegangen, dass eine entsprechende Bewerbung unproblematisch sein dürfte. Schließlich spricht §22 Abs. 4 BBG lediglich davon, dass eine Beförderung nicht früher als 12 Monate nach der letzten Beförderung vollzogen werden darf. Nun mehren sich aber die Stimmen, dass eine entsprechende Bewerbung auf einen solchen DP nicht möglich sei, sofern bis zum prognostizierten Stellenbesetzungstermins voraussichtlich keine 12 Monate "voll" sind.
M. E. wäre das nicht korrekt. Schließlich sollte es möglich sein, eine entsprechende Stellenausschreibung zu gewinnen und dann im Zweifel einfach erst nach insgesamt 12 Monaten befördert zu werden. Es gibt ja auch noch eine 6-monatige Bewährungszeit, bis die Beförderung überhaupt vollzogen werden könnte.space waves

Hat zu dieser Fragestellung jemand von Euch fundierte Kenntnisse?
Vielen Dank schonmal an alle und eine schöne Woche.
Viele Grüße
Eine Bewerbung auf einen höherwertigen DP ist auch vor Ablauf der Mindestdienstzeit grundsätzlich möglich. Ob eine Beförderung im Anschluss erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Ausgang des Auswahlverfahrens und der individuellen Umstände.