Autor Thema: Duales Studium als Beamter  (Read 3185 times)

Earfalas

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Duales Studium als Beamter
« am: 22.10.2024 14:55 »
Hallo,

folgende Thematik beschäftigt mich gerade sehr und ich hoffe ich kann hier ein paar Tipps bekommen. Die SuFu hat mir keine entsprechenden Treffer gebracht.

Zu meiner Situation:
Ich bin Bundesbeamter ohne Abi aber IHK geprüfter Fachinformatiker (gleichwertiges Niveau) im mD.
Um überhaupt die Möglichkeit zu haben vom mD in den gD zu wechseln benötige ich nun logischerweise ein fachbezogenes Studium.
Mir wird jetzt bei uns seit gut 3 Jahren erzählt, dass der Studiengang Duales Studium "Verwaltungsinformatik" oder "DASC" angeboten werden soll.
Da aber dieses Jahr wieder nichts passiert ist habe ich mich auf Interamt.de umgesehen und den Verwaltungsinformatiker in Massen gefunden.

Diese Angebote sind nun logischerweise anders vergütet was für mich zu einem monatlichen Verlust von ca. 1000€ führen würde.

Jetzt meine Fragen an Euch:

Wenn ich beim selben Dienstherr (BUND) ein Studium bekommen sollte, läuft das dann nicht über eine Abordnung und meine Bezüge bleiben gleich? Ich hab hier logischerweise schonmal bei einem potenziellen Ministerium nachgefragt und wir wurde gesagt ich müsste als Anwärter neu vereidigt werden. Das macht für mich aber beim gleichen Dienstherrn gar keinen Sinn.

Alternativ gäbe es den Wechsel des Dienstherren notfalls per Raubernennung. Ist es hier seitens des Dienstherrn möglich die Besoldungsgruppe des Studienplatzes so anzupassen, dass mein Verlust nicht so groß ist?

Oder wenn das Alles nicht geht und ich mich vom Beamtem wieder zum Anwärter ernennen lasse und in den sauren Apfel beiße (geht das eigentlich überhaupt), sinken dann meine Beiträge zur PKV entsprechend?

Danke im Voraus für hilfreiche Informationen am besten mit Quellenangaben.


clarion

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Antw:Duales Studium als Beamter
« Antwort #1 am: 22.10.2024 15:28 »
Hallo,

nur wenn man ein besonderes Interesse hat, Dich zu fördern, wird man dich mit Gewährung von (Teil-)Bezügen freistellen,  damit Du studieren kannst. Wenn Dein Dienstherr das wollen würde, müsste er diese Qualifizierungsmöglichkeit auch ausschreiben, da evtl. auch andere Beamte aus dem mD ein Interesse hätten.

Warum dich jemand raubernennen wollen würde, damit Du unter Gewährung von A? Bezügen studieren kannst, kann ich nicht erkennen.

Eine Ernennung als Anwärter geht selbstverständlich. Für Anwärter gibt es günstige PKV Tarife, ob das auch für ein aufsattelndes Studium gilt, musst Du mit Deiner PKV klären.

Umlauf

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Antw:Duales Studium als Beamter
« Antwort #2 am: 22.10.2024 19:22 »
Bei uns wird immer wieder mal technische Aufstiegsstudium ausgeschrieben.
Für den gD ist es ein Vollzeitstudium im 50 Kilometerumkreis an einer vorher festgelegten Uni/FH. In den Semesterferien geht es dann ins Amt.

Bei hD ist es ein Fernstudium an der Uni. Wofür es in gewissen Umfang Freistellungen gibt. Außerdem gibt es Dienstreisen zu den wenigen Präsenzveranstaltungen.

Für den nichttechnischen Dienst ist es ein Verwaltungsstudium beim BVA/HS-Bund.


Während des Studiums bekommt man bei uns ganz regulär sein Sold weiter. Nach dem Studium muss man seine Wartezeit für die Laufbahnbefähigung abwarten und wird befördert.

Earfalas

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Antw:Duales Studium als Beamter
« Antwort #3 am: 22.10.2024 21:44 »
Ein Aufstiegsstudium wäre genau die Lösung die für mich optimal wäre. Da bei uns aber irgendwie für den technischen Dienst nix ausgeschrieben wird ist das alles sehr doof und ich brauche eine andere Lösung.

Umlauf

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Antw:Duales Studium als Beamter
« Antwort #4 am: 23.10.2024 01:07 »
Personalrat beauftragen, dass er entsprechendes mit der Dienststelle aushandelt.
Vorgesetztenkette entsprechend anfixen. Es muss ja irgendwie an die Verwaltung (Personal und Haushalt) gelangen. Gegen die Vorgesetztenriege wird nichts passieren.

Gibt es ein Personalentwicklungskonzept?

Grad im technischen Bereich sollte der Mangelzustand langsam im der letzten Ecke bekannt sein.
Grad bei Tarifbeschäftigten lässt sich für den Aufstieg in den vergleichbaren tgD auch mit dem Sonstigen Beschäftigen arbeiten.

Es muss aber von der Dienststelle gelebt werden.

Roberto77

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Antw:Duales Studium als Beamter
« Antwort #5 am: 24.10.2024 13:20 »
Wie bereits die Vorredner umschrieben... es ist nicht ganz einfach.
Aber von vorne: Beamter mD mit Fachinformatiker und Laufbahnausbildung ? Welche Befähigung mtD oder mntD?
Grundsätzlich in beiden Bereichen ein förderliches Studium und 18 Monaten zum Erwerb der Laufbahnbefähigung.
# Z.B. durch ein Fernstudium siehe FH Zwickau / media project was auf dem FaInf aufbaut.
Wenn ein Aufstiegsstudium angeboten wird ist meistens der Erwerb integriert. Förderlich mnD = Bachelor of Laws / Arts (BWL / Verw) oder im tD = Bachelor of Engineering äqv.
#Dort ist grundsätzlich der Weg über ein PE-Gespräch
Bei FaInf gibt es aber auch den §38 BLV = https://www.hsbund.de/SharedDocs/Downloads/2_Zentralbereich/30_ZLB_Dekanat/Fachspezifische_Qualifizierung_Broschuere.pdf
Oder wenn das "richtige Amt erreicht ist" nach § 27 BLV ohne Studium

Earfalas

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Antw:Duales Studium als Beamter
« Antwort #6 am: 27.10.2024 01:18 »
Hallo Roberto77

Ich bin Fachinformatiker mit IHK Abschluss (kein Abi kein Studium etc), durch Glück kam ich ich in den ÖD. Letztes Jahr wurde ich verbeamtet. Ich bin tätig im Bereich IuK (Fachapplikationen) müsste also mtD sein, oder? Ich hab mit die ganzen Bezeichnungen noch Probleme. Mir wurde gesagt als Tarifangestellter wäre das Studium egal gewesen jetzt muss es fachspezifisch sein. Duale Studien gibt es auf Bundesebene einige dabei diese mit 1700€ entlohnt werden. Aktuell bin ich in einer A7/3 und durch meine Epilepsie ist die PKV nicht die Billigste.

Aratrim

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Antw:Duales Studium als Beamter
« Antwort #7 am: 27.10.2024 12:50 »
Hallo Earfalas,

eine Sache wäre noch zu bedenken. Derzeit wird die BLV gerade im gehobenen Technischen Dienst überarbeitet und der Referentenentwurf plant eine stärkere Berücksichtigung von DQR Abschlüssen wie IHK xx, Meistertiteln und ähnlichen Dingen. Sollte das ganze nicht vom BMI einkassiert werden, besteht somit die Möglichkeit mit einem Meister oder Techniker dann ohne ein Studium die Laufbahnbefähigung zu bekommen.
Gerade eine Anerkennung eines Meisters oder Technikers für die Laufbahn des gehobenen nicht technischen Dienst scheut das BMI wie der Teufel das Weihwasser ;) Für den technischen Dienst ist es aber eine andere Hausnummer und wird Staub aufwirbeln.
Ich bin sehr gespannt darauf, weil sich dadurch möglichweise durch meinen Meister meine Probezeit nach dem Studium von 3 auf ein Jahr verkürzen könnte (Man muss hier die VV´s zu der Überarbeitung abwarten.)
Je nach deinem DQR Level deines IT Abschlusses (Operativer Professional (IT) (Geprüfter)
oder "Sonstige berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 53 BBIG bzw. § 42 HwO)" könnte dies eine zukünftige Möglichkeit werden für dich die Laufbahn zu wechseln.
Ich versuche schon jetzt seit Monaten eine Hand an den letzten Referentenentwurf zur Überarbeitung der BLV zu bekommen. Aber das stellt sich leider selbst an der HS-Bund mit Profs die daran mitgewirkt haben gar nicht so einfach dar.

Vielleicht ist das ja eine weitere Option für dich
LG Aratrim