Guten Morgen allerseits,
ich habe eine Frage bzgl. folgender Thematik:
Ist es möglich, sich von einem A11 bewerteten DP aus auf einen höherwertigen DP A12 zu bewerben, auch wenn die Mindeststehzeit von 12 Monaten gem. § 22 Abs. 4 BBG zum in der Stellenausschreibung prognostizierten Besetzungstermin prognostisch noch nicht vollständig abgelaufen sein wird?
Im konkreten Sachverhalt geht es darum, dass sich eine Beatmin, die seit ca. 6 Monaten einen A11er DP innehat, nun auf eine Stellenausschreibung A12 bewerben möchte. Alle Ausschreibungsmerkmale sind vollumfänglich erfüllt. Lediglich die Mindeststehzeit von 12 Monaten seit der letzten Beförderung werden zum in der Ausschreibung prognostizieren Stellenbesetzungstermins voraussichtlich noch nicht vollumfänglich erfüllt sein. Dies ist natürlich auch davon abhängig, wie schnell das Verfahren abgeschlossen sein wird. Bislang wurde davon ausgegangen, dass eine entsprechende Bewerbung unproblematisch sein dürfte. Schließlich spricht §22 Abs. 4 BBG lediglich davon, dass eine Beförderung nicht früher als 12 Monate nach der letzten Beförderung vollzogen werden darf. Nun mehren sich aber die Stimmen, dass eine entsprechende Bewerbung auf einen solchen DP nicht möglich sei, sofern bis zum prognostizierten Stellenbesetzungstermins voraussichtlich keine 12 Monate "voll" sind.
M. E. wäre das nicht korrekt. Schließlich sollte es möglich sein, eine entsprechende Stellenausschreibung zu gewinnen und dann im Zweifel einfach erst nach insgesamt 12 Monaten befördert zu werden. Es gibt ja auch noch eine 6-monatige Bewährungszeit, bis die Beförderung überhaupt vollzogen werden könnte.
Hat zu dieser Fragestellung jemand von Euch fundierte Kenntnisse?
Vielen Dank schonmal an alle und eine schöne Woche.
Viele Grüße