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Tarifrunde 2025
bebolus:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.10.2024 15:55 ---@bebolus:
Ich habe meinen Monokel mal gerade gerückt und noch mal gaaaanz genau hingeguckt: In der SOLL-Tabelle von PolareuD steht unter A9/Stufe 7: 75.178,16 €
Flux im Rechner nach einer ähnlichen Besoldung gesucht und in der Beamte Bund fündig geworden: A13/Stufe 7 wird aktuell mit 75181.32 € besoldet. Die 3 Euro Unterschied schenken wir uns, okay?
Jetzt beginnt es aufregend zu werden: Nach dem Klick auf den Tabellenwert öffnet der Rechner die Berechung und siehe da: 4613.10 € erhält man netto pro Monat als Single ohne Kinder in der StKl. 1. Auch eine PKV wird die 4 nicht fallen lassen.
Was siehst Du, was ich nicht sehe?
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Ich sehe folgendes:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.10.2024 08:46 ---(...)Sollte er zu der Erkenntnis kommen, dass eine final verfassungsrechtlich konforme Besoldung "Maß und Mitte" verlässt, wäre das sicher nicht besonders förderlich für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen und Behörden. (...)
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--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.10.2024 09:28 ---
--- Zitat von: bebolus am 23.10.2024 09:19 ---Verstehe ich das richtig: 15% über Bürgergeld bedeutet in Deiner Welt "Maß und Mitte" zu verlassen?
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Nein, aber wenn es in der Besoldungsstruktur dazu führt, dass man in der A9 als Single ohne Kinder eine Nettoalimentation von deutlich über 4000€ erhält, dann werden "Maß und Mitte" verletzt.
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--- Zitat von: bebolus am 23.10.2024 11:04 ---
Nelson, A9 Stufe 1 ledig ohne Kinder wären [Anm.: nach der unteren, "neuen" Tabelle] dann ca. 3695,00 Euro netto abzüglich PKV. Das ist weit weg von den Dir propagierten "deutlich über 4.000 €"..
Ich bin derzeit in A9/7 verh., 2 Kinder, Steuerkl. 4 ohne Faktor [Anm.: natürlich nach der derzeitigen Tabelle] und habe mit zwei tätigkeitsbezogenen Zulagen 3.750,00 netto
Das mit dem " Maß und Mitte" kann ich in leiner Weise nachvollziehen.
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--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.10.2024 11:31 ---
... und siehe da: In der A9/5 [Anm.: Ja, das wäre so, dauert dann aber auch 18 Jahre mit Vorbereitungsdienst bzw. Studium] kommen wir bei der Nettoalimentation schon an die 4000€ ran.
(du scheinst einen anderen Rechner zu benutzen, bebolus: Deine A9/7 ergeben in der verlinkten Tabelle ein Jahresbrutto von 75k, welches bei STKl.1 ohne Kinder zu ca. 4600€ Nettosold führt). [Welchen Rechner ich benutze ist egal, da es bei A9/7 um meinen IST-ZUSTAND und somit natürlich um die derzeitige Tabelle geht. Es wurde von mir auch so geschrieben (s.o.)]
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--- Zitat von: bebolus am 23.10.2024 11:55 ---Ich muss es leider wieder schreiben: bitte nochmal richtig lesen und die beiden Tabellen nach soll und ist unterscheiden
Was ich geschrieben habe ist so richtig.
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--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.10.2024 15:55 ---@bebolus:
Ich habe meinen Monokel mal gerade gerückt und noch mal gaaaanz genau hingeguckt: In der SOLL-Tabelle von PolareuD steht unter A9/Stufe 7: 75.178,16 €
Flux im Rechner nach einer ähnlichen Besoldung gesucht und in der Beamte Bund fündig geworden: A13/Stufe 7 wird aktuell mit 75181.32 € besoldet. Die 3 Euro Unterschied schenken wir uns, okay?
Jetzt beginnt es aufregend zu werden: Nach dem Klick auf den Tabellenwert öffnet der Rechner die Berechung und siehe da: 4613.10 € erhält man netto pro Monat als Single ohne Kinder in der StKl. 1. Auch eine PKV wird die 4 nicht fallen lassen.
Was siehst Du, was ich nicht sehe?
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@NelsonMuntz
Ich hoffe, dass Du Deine These bezüglich der überbezahlten Single-A9er -so es denn überhaupt zur Anwendung der unteren, fiktiven Tabelle kommen würde- überdenkst.
Bei Fragen einfach nochmal zitieren und wieder etwas anderes behaupten.
Gruß
SwenTanortsch:
Es ist gut, dass Du nun, lieber Nelson, Deine Annahme, es seien zur Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation notwendigerweise exorbitant anzuhebende Grundgehaltssätze nötig, nun selbst als
--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.10.2024 15:55 ---Ja, das ist verfassungsrechtlich absolut(!) unbeachtlich
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bezeichnest, um damit diese Auffassung ad acta zu legen, da sie sachlich keinen Nährwert hat und also über wiederkehrende Provokation nicht hinausreicht. Insofern können wir nun endlich wieder zu notwendigen Diskussionen zurückkehren, da Du ja diese These nun nicht mehr vertrittst, gut so!
Darüber hinaus ist die Frage, ob dieser Teil des Forums tatsächlich der richtig Ort für ggf. systematische Diskussionen ist; denn sie gehört offensichtlich in das allgemeine Forum und nicht in das Thema "Tarifrunde 2025". Entsprechend antworte ich BlauesBlau dort.
bebolus:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 23.10.2024 16:04 ---Ansonsten sehe ich es persönlich ähnlich wie @BWBoy und finde eine etwaige Leistungskomponente (die dann z.B. im aktuellen System dazu führen könnte, dass ein Beamter temporär ein oder zwei Besoldungsgruppen "hochklettern" könnte) deutlich "sinnvoller" als irgendwelche abstrusen leistungslosen Zuschlagsorgien, (...)
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Aus meiner Erfahrung sehe sowas eher skeptisch. Die bei uns vergebenen Leistungsprämien sind weder in ihrer Höhe noch in ihrer eigentlichen Vergabe, nennen wir es mal, transparent. Vergebene Prämien werden nur den begünstigten Beamten offenbart, was es für einen nicht begünstigten Beamten schwer macht eine -notfalls gerichtliche- Überprüfung durchzuführen. Abgesehen davon war ich in der Vergangeheit regelmäßig Begünstigter von Leistungsprämien (in unterschiedlichsten, schwankenden und selbst für mich nicht logisch zu erklärenden Beträgen), aber kenne bei uns niemanden, der eine Leistungszulage erhälten hätte. Wenn angedachte "Leistungskomponenten" künftig zu einer amtangemessen Besoldung beitragen sollen, müssen diese Komponenten meiner Meinung nach zu 100% glasklar vergeben werden können und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Da fehlt es mir, insbesondere im Hinblick auf das Beurteilungsgeschehen, welches ich in meiner gesamten Laufbahn beobachten musste, und auf die oben geschilderte Vergabepraxis der Leistungsprämien, ehrlich gesagt an Vorstellungskraft.
NelsonMuntz:
Lieber bebolus, ich habe die A9 zunächst doch völlig ohne Erfahrungsstufe genannt.
Da du selbst eine A9/7 besetzt, scheint mir ein Blick auf einen solchen Tabellenwert nicht unangebracht, denn am Ende unterscheidet sich die Wertigkeit Deines Amtes von dem eines A9/6 oder A9/8 worin konkret?
@Swen :
Ich habe das nie zwingend behauptet, sondern lediglich Probleme in meiner(!) mathematischen Abbildung der Leitplanken formuliert. Diese Probleme waren aber nie rechtlicher Natur, sondern bezogen sich stets auf einen gesellschaftlichen Bewertungsprozess, der ja häufig von emotionaler Natur geprägt ist. Insofern habe ich Deinen Ausführungen auch an keinem Punkte sachlich widersprechen wollen.
Aber du hast vollkommen Recht: Zurück zur Tarifrunde! :)
bebolus:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.10.2024 18:05 ---Lieber bebolus, ich habe die A9 zunächst doch völlig ohne Erfahrungsstufe genannt.
Da du selbst eine A9/7 besetzt, scheint mir ein Blick auf einen solchen Tabellenwert nicht unangebracht, denn am Ende unterscheidet sich die Wertigkeit Deines Amtes von dem eines A9/6 oder A9/8 worin konkret?
--- End quote ---
.. in der dienstlichen Erfahrung
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