Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Inflationsausgleichszahlungen in Elternzeit
Kaffee247:
Hallo zusammen,
das Arbeitsgericht Essen urteilte, dass die Inflationsausgleichszahlung Menschen in Elternzeit in voller Höhe zusteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der dbb hat Musteranträge für Bund/Kommunen und die TdL + Hessen zur Verfügung gestellt.
Hat das schon jemand bei seinem Arbeitgeber eingereicht?
Infos:
https://www.dbb.de/artikel/inflationsausgleich-beschaeftigte-in-elternzeit-duerfen-nicht-benachteiligt-werden.html#:~:text=dbb%20frauen-,Inflationsausgleich%3A%20Besch%C3%A4ftigte%20in%20Elternzeit%20d%C3%BCrfen%20nicht%20benachteiligt%20werden,Zeichen%2C%20so%20die%20dbb%20frauen.
Antrag Bund und Kommunen:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2024/240513_Inflationsausgleich_Elternzeit_Rundschreiben_Anlage_Bund_Kommunen.docx
Antrag TdL
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2024/240513_Inflationsausgleich_Elternzeit_Rundschreiben_Anlage_TdL.docx
Buero 72:
Interessant! Allerdings arbeiten Menschen in Elternzeit i. d. R. 0 Wochenstunden. Wenn sie trotzdem IAP erhalten, evtl. sogar in voller Höhe, wäre dann nicht auch eine Gleichbehandlung von Teilzeitkräften das nächste Thema? ich erhalte entsprechend meiner Arbeitszeit auch nur 80 % der Ausgleichszahlungen... Denkfehler?
FearOfTheDuck:
Müsste man gerichtlich mal prüfen lassen. Bisher war es lediglich eine Vereinbarung zwischen Tarifvertragsparteien, die sie entsprechend ihres Willens und Horizontes geschlossen haben. Wenn nun ein Gericht bereits eine Ungleichbehandlung in einem Punkt erkennt...
websgeisti:
Was ist denn das für eine seltsame Entscheidung? Wer in Elternzeit ohne Teilzeit ist, arbeitet nichts. Demnach müsste ja jetzt jeder, egal ob es 100% oder 50% Teilzeit hat (mit oder ohne Elternzeit) die volle IAP bekommen. Ich hoffe die nächsthöheren Instanzen kassieren das wieder.
mabe0035:
Die Berufung vor dem LAG Düsseldorf wurde heute verhandelt:
14 SLa 303/24
I. Auf die Berufung der beklagten Stadt wird das Urteil des Arbeitsgerichts [..] vom 16.04.2024 - [..] - unter Zurückweisung der Berufung der beklagten Stadt im Übrigen und der Anschlussberufung der Klägerin teilweise abgeändert und in der Hauptsache zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. Die beklagte Stadt wird verurteilt, an die Klägerin 220,00 € brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2023 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. Die Revision wird zugelassen.
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