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Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit

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BAT:
Ich bin auch der Auffassung, genausoviel Urlaub zu bekommen, wie Schwerbehinderte. Soll ich meine Ansprüche noch schnell geltend machen, weil 2029 vielleicht so ein Urteil kommt oder überhaupt ein Gerichtsverfahren?

Nochmals: es gibt im genannten Gerichtsverfahren keinerlei juristische Entscheidung zu reinen Teilzeitlern.

Edit: natürlich sind die Ansprüche für reine Teilzeitler dann weg. Ist doch bei ganz vielen Entscheidungen so.

TVOEDAnwender:
Der Unterschied ist nur folgender:
Sollte 2029 das (BAG) Urteil kommen "alle haben (schon immer) Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub" würde dies Auswirkungen auf die Zukunft haben. Nur der Kläger hätte dann auch rückwirkend Anspruch auf die 5 Tage Zusatzurlaub, da er ja seine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hat (spätestens mit Klageeinreichung, bis zum BAG dauerts i.d.R. 3 Jahre, also hätte er wahrscheinlich die Klage vorm ArbG in 2026 eingereicht und würde dann die Ansprüche rückwirkend bis 2026 bekommen). Alle anderen würden für die Vergangenheit in die Röhre schauen, da Sie ihre Ansprüche nicht (rechtzeitig) geltend gemacht haben.
Und im Falle des TV-IAP ist das Ganze noch gravierender, als in Deinem fiktiven Fall mit dem Urlaub: Beim Urlaub wären zwar die Ansprüche aus der Vergangenheit untergegangen (da nicht rechtzeitig geltend gemacht), aber zumindest wäre klar, dass die Ansprüche für die Zukunft bestehen würden.
Beim TV-IAP gibt es aber keine Zukunft mehr, da ja die Zahlungen (Ansprüche) im Februar 2024 geendet haben....

Also klar: Ich muss jetzt ins blaue Hinein meine Ansprüche geltend machen, wenn ich der Auffassung bin, das der TV-IAP an der Stelle rechtswidrig ist. Nichts anderes hat der/die Kläger*in vorm Arbeitsgericht Essen ja auch gemacht. Einer muss ja immer der erste sein....

TVOEDAnwender:

--- Zitat ---Nochmals: es gibt im genannten Gerichtsverfahren keinerlei juristische Entscheidung zu reinen Teilzeitlern.

--- End quote ---

Das habe ich auch nicht behauptet, sondern UNameIT hat dieses Fass aufgemacht:


--- Zitat ---Im Sinne der Gleichbehandlung müssten nun TZ-Kräfte außerhalb der EZ auch 100% IAP bekommen, denn die Begründung des Gerichts besagt, dass die Inflation alle gleichermaßen trifft. Derzeit haben wir hierfür allerdings noch keine Rechtsprechung.
--- End quote ---

BAT:
Ja, das Gericht sieht diese Belastung für Teilzeitkräfte in Elternzeit. Sicherlich nachvollziehbar, dass der Lebensunterhalt evtl. knapp wird, da die TZ aufgrund eines "äußeren Ereignisses" beruht. Bei allgemeinen Teilzeitlern gab es dieses nicht bzw. der konkrete Zusammenhang mit der Arbeit ist nicht gegeben. Daher ist das materiell nicht einschlägig.



Hain:
Das LAG Düsseldorf hat die Rechtsauslegung des AG weitgehend verworfen https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/Nr_10_24/index.php
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2024 – 14 SLa 303/24

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