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Antrag auf Neubewertung der Stelle abgelehnt. Was kann ich tun?
Tagelöhner:
Halte uns unbedingt auf dem Laufenden. Du wärst nicht der Erste und Letzte im Öffentlichen Dienst, der jetzt erstmal monatelang vertröstet wird und nur bei entsprechender Hartnäckigkeit irgendeinen oberflächlichen Wisch bzw. einen formalen Verweis auf den Geschäftsverteilungsplan erhält. ;D
KlammeKassen:
--- Zitat von: sambo am 24.05.2024 08:24 ---Ich hab beim Personalservice eine Aufstellung meiner auszuübenden Tätigkeiten angefordert. Ich halte euch auf dem Laufenden :)
--- End quote ---
PersonalSERVICE
Na dann bekommst du doch wohl eine Antwort, wenn es ein Service ist. Sonst direkt eine Hierarchie höher geben, wenn sich geweigert wird
sambo:
Moin,
bitte entschuldigt die späte Rückmeldung. Ich hatte zunächst länger nichts gehört und war noch im Urlaub. Folgendes ist bisher passiert:
Die Kollegin, die meinen Antrag bearbeitet hat, hat sich bei mir gemeldet, da ihr nicht ganz klar war, was ich genau von ihr haben möchte. Sie sagte mir, dass die in meinem Antrag aufgeführten Tätigkeiten meinen auszuübenden Tätigkeiten entsprechen, da diese von meinem Vorgesetzten durch die Unterschrift abgesegnet wurden.
Wir haben uns sehr konstruktiv über die Bewertung unterhalten und sie kam zu der Einsicht, dass sie einige Tätigkeiten noch einmal genauer betrachten müsse. Daher schlug sie mir ein Arbeitsplatzinterview vor, um alle Aspekte meiner alltäglichen Tätigkeiten aufnehmen zu können. Dieses haben wir durchgeführt und mein Eindruck davon war sehr positiv.
Einige Zeit später erfuhr ich, dass mein Antrag es in den Personalrat geschafft hat. Die Personalratsvorsitzende teilte mir mit, dass sie dem Antrag grundsätzlich zustimmen würden, es dabei jedoch ein Problem gibt.
Aus dem Antrag geht hervor, dass die ausschlaggebende höherwertige Tätigkeit mir rückwirkend am 01.05.2022 übertragen wurde. Dadurch wäre ich dann seit dem Datum auf E11 eingruppiert, was negative Auswirkungen auf meine Stufenlaufzeit hätte. Voraussichtlich würde das bedeuten, dass ich eine Rückzahlung zu viel ausgezahlter Bezüge tätigen müsste, da ich nun nicht mehr seit 01.10.2023, sondern erst seit dem 01.05.2024 auf Stufe 3 wäre. Grob überschlagen müsste ich dann ca. 600€ zurückzahlen.
Die Abteilungsleitung im Bereich der Stellenbewertung teilte mir dann ohne ins Detail zu gehen mit, dass sie noch einige Optionen prüfen, um dies abzuwenden. Sie versprach mir, sich bei mir zu melden, bevor irgendwelche Schritte eingeleitet werden.
Ich möchte mich für eure Unterstützung bedanken. Ohne euch wäre ich gar nicht erst bis zu diesem Punkt gekommen
MoinMoin:
--- Zitat von: sambo am 01.07.2024 12:06 ---Die Kollegin, die meinen Antrag bearbeitet hat, hat sich bei mir gemeldet, da ihr nicht ganz klar war, was ich genau von ihr haben möchte. Sie sagte mir, dass die in meinem Antrag aufgeführten Tätigkeiten meinen auszuübenden Tätigkeiten entsprechen, da diese von meinem Vorgesetzten durch die Unterschrift abgesegnet wurden.
--- End quote ---
Arbeitsrechtlich nur wenn er auch deinen Av unterschreiben darf, oder aber wenn der Vorgesetzten vom Ag die Befugnis erhalten hat eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen durchzuführen.
Ob es Unwissenheit ist kann einem da aber egal sein... läuft.
UNameIT:
--- Zitat von: sambo am 01.07.2024 12:06 ---Moin,
bitte entschuldigt die späte Rückmeldung. Ich hatte zunächst länger nichts gehört und war noch im Urlaub. Folgendes ist bisher passiert:
Die Kollegin, die meinen Antrag bearbeitet hat, hat sich bei mir gemeldet, da ihr nicht ganz klar war, was ich genau von ihr haben möchte. Sie sagte mir, dass die in meinem Antrag aufgeführten Tätigkeiten meinen auszuübenden Tätigkeiten entsprechen, da diese von meinem Vorgesetzten durch die Unterschrift abgesegnet wurden.
Wir haben uns sehr konstruktiv über die Bewertung unterhalten und sie kam zu der Einsicht, dass sie einige Tätigkeiten noch einmal genauer betrachten müsse. Daher schlug sie mir ein Arbeitsplatzinterview vor, um alle Aspekte meiner alltäglichen Tätigkeiten aufnehmen zu können. Dieses haben wir durchgeführt und mein Eindruck davon war sehr positiv.
Einige Zeit später erfuhr ich, dass mein Antrag es in den Personalrat geschafft hat. Die Personalratsvorsitzende teilte mir mit, dass sie dem Antrag grundsätzlich zustimmen würden, es dabei jedoch ein Problem gibt.
Aus dem Antrag geht hervor, dass die ausschlaggebende höherwertige Tätigkeit mir rückwirkend am 01.05.2022 übertragen wurde. Dadurch wäre ich dann seit dem Datum auf E11 eingruppiert, was negative Auswirkungen auf meine Stufenlaufzeit hätte. Voraussichtlich würde das bedeuten, dass ich eine Rückzahlung zu viel ausgezahlter Bezüge tätigen müsste, da ich nun nicht mehr seit 01.10.2023, sondern erst seit dem 01.05.2024 auf Stufe 3 wäre. Grob überschlagen müsste ich dann ca. 600€ zurückzahlen.
Die Abteilungsleitung im Bereich der Stellenbewertung teilte mir dann ohne ins Detail zu gehen mit, dass sie noch einige Optionen prüfen, um dies abzuwenden. Sie versprach mir, sich bei mir zu melden, bevor irgendwelche Schritte eingeleitet werden.
Ich möchte mich für eure Unterstützung bedanken. Ohne euch wäre ich gar nicht erst bis zu diesem Punkt gekommen
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Rechne da am Besten nochmal nach, die 600€ kann ich nicht nachvollziehen, aber vielleicht hab ich da auch einen Denkfehler - oder habe dich irgendwo falsch verstanden. Ich rechne hier mit Beträgen nach steuerabzug, keine Kinder, Krankenkasse 16,9 %. Rechne am besten nochmal mit deinen Zahlen nach.
Nach TVÖD-Rechner 2022 - e10 Stufe 2 steuerklasse 1 steuerjahr 2022 1.05.2022-1.09.2023 -> 41003,15 e10 stufe 3 steuerklasse 1 steuerjahr 2022 1.10.2023 -1.05.2024 ->20621,2 insgesamt => (ohne Jahressonderzahlungen) 61624,35
E11 Stufe 2 Steuerklasse 1 1.05.2022-1.09.2023 -> 42480,68 1.10.2023-1.05.2024 -> 20332,75 insgesamt => (ohne JSZ) -> 63173,43
macht n Unterschied von 1549,08 €
Macht n Plus von 1549,08 € . Jahressonderzahlung insg. E10 (ohne steuerabzug) 5527,65 JSZ insg. E11 (ohne Steuerabzug) 5594,97 macht ne Differenz von 67,32 (vor Steuer) -> und du hast hier wahrscheinlich kein Steuerunterschied zwischen den beiden Zahlungen von mehr als 1600€
Hier zum nachvollziehen:
E10 Stufe 2 (2022 SKL 1 Stufenaufstieg auf E10 Stufe 3 am 1.10.2023)
01.05.2022 2411,95 01.10.2023 2577,65
01.06.2022 2411,95 01.11.2023 2577,65
01.07.2022 2411,95 01.12.2023 2577,65
01.08.2022 2411,95 01.01.2024 2577,65
01.09.2022 2411,95 01.02.2024 2577,65
01.10.2022 2411,95 01.03.2024 2577,65
01.11.2022 2411,95 01.04.2024 2577,65
01.12.2022 2411,95 01.05.2024 2577,65
01.01.2023 2411,95 insg. 20621,2
01.02.2023 2411,95
01.03.2023 2411,95
01.04.2023 2411,95
01.05.2023 2411,95
01.06.2023 2411,95
01.07.2023 2411,95
01.08.2023 2411,95
01.09.2023 2411,95
insg. 41003,15
JSZ 2022 -> 2651,67 2023->2875,98
E11 Stufe 2 (2022 SKL 1 Stufenaufstieg auf E11 Stufe 3 am 1.5.2024)
01.05.2022 2520,04 01.10.2023 2520,04
01.06.2022 2520,04 01.11.2023 2520,04
01.07.2022 2520,04 01.12.2023 2520,04
01.08.2022 2520,04 01.01.2024 2520,04
01.09.2022 2520,04 01.02.2024 2520,04
01.10.2022 2520,04 01.03.2024 2520,04
01.11.2022 2520,04 01.04.2024 2520,04
01.12.2022 2520,04 01.05.2024 2692,47
01.01.2023 2520,04 insg. 20332,75
01.02.2023 2520,04
01.03.2023 2520,04
01.04.2023 2520,04
01.05.2023 2520,04
01.06.2023 2520,04
01.07.2023 2520,04
01.08.2023 2520,04
01.09.2023 2520,04
insg. 42840,68
JSZ 2022 -> 2797,48 2023->2797,49
Bitte doch einmal die Personalratsvorsitzende dir vorzurechnen, wie sie auf die 600€ kommt.
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