Autor Thema: Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben  (Read 2158 times)

nicwys

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Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« am: 23.05.2024 12:51 »
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Eingruppierung.

Ich bin Sachbearbeiterin in einem Bürgerbüro und in EG6 eingruppiert. Neben der Arbeit im Bürgerbüro helfe ich bei den Wahlen. Dies bedeutet in meinem Fall, das die Wahlunterlagen ausgegeben und verschickt werden. Nun gab es bei den diesjährigen Europawahlen große Probleme. Ich musste oft einspringen um Fehler zu korrigieren. Kein Problem für mich, mache ich gern. Die Führung hat sich dazu entschlossen, die Aufgaben der Wahlen zukünftig einem anderen Mitarbeiter zu übertragen und hier fiel mein Name.

Hätte ich durch die Übertragung der Aufgabe Chance auf Höhergruppierung? Wenn ja in welche EG?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #1 am: 23.05.2024 13:04 »
Wie hoch wäre der Zeitanteil dieser Aufgaben?
Wenn 50% und sie sind höherwertiger als die jetzigen, dann gibt es eine HG

nicwys

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #2 am: 23.05.2024 13:07 »
Wie hoch wäre der Zeitanteil dieser Aufgaben?
Wenn 50% und sie sind höherwertiger als die jetzigen, dann gibt es eine HG

Höherwertig als meine jetzigen Aufgaben ist die Tätigkeit.
Der Zeitanteil zur Vorbereitung der Wahlen dürfte aber nicht bei 50 % liegen, sondern weit darunter.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #3 am: 23.05.2024 13:09 »
Wie hoch wäre der Zeitanteil dieser Aufgaben?
Wenn 50% und sie sind höherwertiger als die jetzigen, dann gibt es eine HG

Höherwertig als meine jetzigen Aufgaben ist die Tätigkeit.
Der Zeitanteil zur Vorbereitung der Wahlen dürfte aber nicht bei 50 % liegen, sondern weit darunter.
Eben.
Darum: Nichts da mit HG
Sofern du nicht jetzt schon Arbeitsvorgänge hast mit knapp unter 50% Zeitanteile, die höherwertig sind.

nicwys

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #4 am: 23.05.2024 13:10 »
Wie hoch wäre der Zeitanteil dieser Aufgaben?
Wenn 50% und sie sind höherwertiger als die jetzigen, dann gibt es eine HG

Höherwertig als meine jetzigen Aufgaben ist die Tätigkeit.
Der Zeitanteil zur Vorbereitung der Wahlen dürfte aber nicht bei 50 % liegen, sondern weit darunter.
Eben.
Darum: Nichts da mit HG
Sofern du nicht jetzt schon Arbeitsvorgänge hast mit knapp unter 50% Zeitanteile, die höherwertig sind.

Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
Dann muss sich die Führung jemand anderen suchen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #5 am: 23.05.2024 13:11 »
Wie hoch wäre der Zeitanteil dieser Aufgaben?
Wenn 50% und sie sind höherwertiger als die jetzigen, dann gibt es eine HG

Höherwertig als meine jetzigen Aufgaben ist die Tätigkeit.
Der Zeitanteil zur Vorbereitung der Wahlen dürfte aber nicht bei 50 % liegen, sondern weit darunter.
Eben.
Darum: Nichts da mit HG
Sofern du nicht jetzt schon Arbeitsvorgänge hast mit knapp unter 50% Zeitanteile, die höherwertig sind.

Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
Dann muss sich die Führung jemand anderen suchen.
Falsch, du kannst dich nicht dagegen wehren, dass unterliegt dem Direktionsrecht.

Organisator

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #6 am: 23.05.2024 13:58 »
Wie hoch wäre der Zeitanteil dieser Aufgaben?
Wenn 50% und sie sind höherwertiger als die jetzigen, dann gibt es eine HG

Höherwertig als meine jetzigen Aufgaben ist die Tätigkeit.
Der Zeitanteil zur Vorbereitung der Wahlen dürfte aber nicht bei 50 % liegen, sondern weit darunter.
Eben.
Darum: Nichts da mit HG
Sofern du nicht jetzt schon Arbeitsvorgänge hast mit knapp unter 50% Zeitanteile, die höherwertig sind.

Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
Dann muss sich die Führung jemand anderen suchen.
Falsch, du kannst dich nicht dagegen wehren, dass unterliegt dem Direktionsrecht.

insgesamt zutreffend.

Zum letzten Satz: nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen kann der AG nach billigem Ermessen festlegen.

kleri

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #7 am: 23.05.2024 16:40 »
Wie hoch wäre der Zeitanteil dieser Aufgaben?
Wenn 50% und sie sind höherwertiger als die jetzigen, dann gibt es eine HG

Höherwertig als meine jetzigen Aufgaben ist die Tätigkeit.
Der Zeitanteil zur Vorbereitung der Wahlen dürfte aber nicht bei 50 % liegen, sondern weit darunter.
Eben.
Darum: Nichts da mit HG
Sofern du nicht jetzt schon Arbeitsvorgänge hast mit knapp unter 50% Zeitanteile, die höherwertig sind.

Das kann man in dieser Pauschalität nicht sagen, ggf. kommt man über eine Gesamtbetrachtung zu einem anderen Ergebnis

Flowerpowerkiki

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #8 am: 23.05.2024 18:53 »
Was für Aufgaben sollen dir bezüglich der Wahlen übertragen werden?

Ausgabe von Wahlunterlagen klingt für mich nach Briefwahl - Unterlagen?

Oder soll dir die komplette Organisation der Wahl mit allem drum und dran übertragen werden (inklusive Wahlleitung)?

nicwys

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #9 am: 23.05.2024 19:31 »
Was für Aufgaben sollen dir bezüglich der Wahlen übertragen werden?

Ausgabe von Wahlunterlagen klingt für mich nach Briefwahl - Unterlagen?

Oder soll dir die komplette Organisation der Wahl mit allem drum und dran übertragen werden (inklusive Wahlleitung)?

Die Ausgabe von Wahlunterlagen bezieht sich auf die Briefwahl. Die Unterlagen gebe ich nun aus. Das dies für eine Höhergruppierung nicht ausreichend ist, ist mir bewusst.

Mir soll die komplette Organisation der Wahlen übertragen werden.

Folgender fiktiver Fall:
Mitarbeiterin in EG5 eingruppiert übernimmt die komplette Organisation der Wahlen.
Der Zeitanteil beträgt 45 %.

Eine Höhergruppierung kommt in Anbetracht des Zeitanteils somit nicht in Frage?

KlammeKassen

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #10 am: 23.05.2024 20:54 »
Was für Aufgaben sollen dir bezüglich der Wahlen übertragen werden?

Ausgabe von Wahlunterlagen klingt für mich nach Briefwahl - Unterlagen?

Oder soll dir die komplette Organisation der Wahl mit allem drum und dran übertragen werden (inklusive Wahlleitung)?

Die Ausgabe von Wahlunterlagen bezieht sich auf die Briefwahl. Die Unterlagen gebe ich nun aus. Das dies für eine Höhergruppierung nicht ausreichend ist, ist mir bewusst.

Mir soll die komplette Organisation der Wahlen übertragen werden.

Folgender fiktiver Fall:
Mitarbeiterin in EG5 eingruppiert übernimmt die komplette Organisation der Wahlen.
Der Zeitanteil beträgt 45 %.

Eine Höhergruppierung kommt in Anbetracht des Zeitanteils somit nicht in Frage?

Korrekt; es sei denn die anderen 55 % ergeben sich aus (mindestens) 2 weiteren Arbeitsvorgängen, von denen zumindest noch 5 % auch eine höherwertige Tätigkeit beinhalten.
Möglich ist ja, dass du bereits 2 oder 3 Arbeitsvorgänge hast und vielleicht 10 % (oder ein anderer Wert) schon höherwertig bewertet sind.

Beispiel: deine jetzige Stelle: 80 % EG 6 (Kaffee kochen), 20 % EG 9a (Kopieren) => EG 6
nun durch Wahlübertragung: 45 % EG 9a (Wahlen); dafür Verschiebung der Zeitanteile der Gesamttätigkeit bei den anderen AV (Kaffee kochen und kopieren)
heißt 65 % EG 9a (Wahlen 45 + Kopieren 20) und 35 % EG6 (Kaffee kochen) => EG 9a;
auch möglich wäre durch Verschiebungen in den zeitlichen Anteilen 50 % EG6 (Kaffee kochen) und 50% EG9a (= 45 % Wahlen + 5 % Kopieren, die jeweils EG9a sind), dann wäre auch schon EG9a erreicht

Organisator

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #11 am: 24.05.2024 08:15 »
Was für Aufgaben sollen dir bezüglich der Wahlen übertragen werden?

Ausgabe von Wahlunterlagen klingt für mich nach Briefwahl - Unterlagen?

Oder soll dir die komplette Organisation der Wahl mit allem drum und dran übertragen werden (inklusive Wahlleitung)?

Die Ausgabe von Wahlunterlagen bezieht sich auf die Briefwahl. Die Unterlagen gebe ich nun aus. Das dies für eine Höhergruppierung nicht ausreichend ist, ist mir bewusst.

Mir soll die komplette Organisation der Wahlen übertragen werden.

Folgender fiktiver Fall:
Mitarbeiterin in EG5 eingruppiert übernimmt die komplette Organisation der Wahlen.
Der Zeitanteil beträgt 45 %.

Eine Höhergruppierung kommt in Anbetracht des Zeitanteils somit nicht in Frage?

Doch, durchaus. Zwei Tätigkeiten können für sich betrachtet E5 sein (gründliche Fachkenntnisse) aber in der Gesamtbetrachtung das Tarifmerkmal der gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse (E6) erfüllen, wenn es z.B. Tätigkeiten sind, die jeweils gründliche Fachkenntnisse aus unterschiedlichen Fachrichtungen benötigen.

Flowerpowerkiki

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #12 am: 24.05.2024 19:01 »
Es ist eben auch die Frage, wieviel Prozent die Wahlorganisation / Wahlleitung ausmacht.
Ich hatte gefragt, weil dies bei uns auch gerade Thema ist.
Es gibt Monate/Jahre, in denen man nichts für die Wahl macht und dann gibt es Jahre, wie dieses Jahr in Sachsen, in denen man von einer Wahl in die nächste stolpert und gefühlt nichts anderes macht.

Wie ermittelt man da den Zeitanteil? Ich persönlich finde 45 Prozent ganz schön viel.. Kommt vielleicht aber auch auf die Größe der Kommune an..

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei Übernahme von Aufgaben
« Antwort #13 am: 24.05.2024 22:49 »
Wie ermittelt man da den Zeitanteil? Ich persönlich finde 45 Prozent ganz schön viel.. Kommt vielleicht aber auch auf die Größe der Kommune an..
In dem man sie notiert und im Verhältnis zu den Wahlperiode(n) setzt.