Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tätigkeitsbeschreibung

(1/2) > >>

Pinky2024:
Hallo zusammen,

ab wann kann man denn eine Tätigkeitsbeschreibung bzgl. der Eingruppierung fordern? Ich bin derzeit noch in der Probezeit, weiß also nicht ob ich damit noch bis nach der Probezeit warten soll. Es geht um die Eingruppierung, da ich die Stelle bis E11 ausgeschrieben war und ich nur E9a erhalte.

fairy:
Ich würde die sofort anfordern, ohne weißt du ja gar nicht was du denn eigentlich machen sollst/darfst

Pinky2024:
Und wo fordert man sowas an? Im Personal?

Tagelöhner:
Und ich würde warten bis die Probezeit rum ist, da man sich hiermit ganz schnell unbeliebt bei seinem neuen Arbeitgeber machen kann, auch wenn es eigentlich das normalste von der Welt sein müsste, dass man detailliert über seine Aufgaben/Pflichten aufgeklärt wird.

MoinMoin:
Ich würde sofort vom Vorgesetzten erfragen, wo denn die Niederschrift über die auszuübenden Tätigkeiten ist. Je eher man weiß wie der AG tickt, um so eher kann man sich nach einen neuen umsehen.
Und wenn man sich aufgrund solcher Fragen unbeliebt macht, dann wird man auch nach der Probezeit nicht einen guten Ag haben.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version