Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Meine Stelle soll während meiner Abordnung neu vergeben werden

(1/2) > >>

ts181:
Hallo zusammen,
ich habe aktuell eine E14 in einer Bundesbehörde und leite ein Team in einem Stabsbereich. Vom Ministerium wurde ich per Anordnung in ein Projekt in eben diesem Ministerium für (Stand heute) sechs Monate abgeordnet. Nun habe ich erfahren, dass meine Stelle intern besetzt werden soll, da eine Leitung des Teams unerlässlich sei. Versetzung nach Abordnung steht im Raum, steht aber noch in den Sternen. Nach meinen Recherchen kann meine Stelle grundsätzlich nicht so einfach neu vergeben werden, da sie ja noch mir zugeordnet ist. Hat schon mal jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation und Konstellation gemacht? Aktuell würde ich eigentlich nach dem Projekt ganz gerne zurück auf meine Position…

Organisator:

--- Zitat von: ts181 am 23.05.2024 13:52 ---Nach meinen Recherchen kann meine Stelle grundsätzlich nicht so einfach neu vergeben werden, da sie ja noch mir zugeordnet ist. Hat schon mal jemand Erfahrungen mit einer solchen Situation und Konstellation gemacht?

--- End quote ---

Da würde mich interessieren, auf welcher Grundlage diese Aussage beruht. Denn eigentlich kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen jederzeit nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen vornehmen. Oder ist in deinem Arbeitsvertrag eine bestimmte Tätigkeit definiert?

Tagelöhner:
Klingt für mich nach dem klassischen Fall, dass der TE sich bei seinen Vorgesetzten unbeliebt gemacht hat und über derartige Personalmaßnahmen entweder zur Kündigung gebracht oder alternativ zur neuen Dienststelle verfrachtet werden soll. Vielleicht passt der TE auch einfach nicht mehr ins Personalkonzept, da der Dienstherr z.B. einen Beamten auf den Posten setzen möchte und nicht mehr länger einen Tarifbeschäftigten. Es kann viele Gründe geben...

Vielleicht mal ein Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt führen, wie man dagegen vorgehen kann.

MoinMoin:
Stellen sind tarif- und arbeitsrechtlich ohne Relevanz.
Sofern du keinen Arbeitsvertrag hast in dem eine Dienstort fixiert ist oder ein spezifische Tätigkeit, kann der AG mit dir machen was er für richtig hält.

1Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt
oder abgeordnet werden. 2Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen
Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.

BalBund:
Manche hier spekulieren gerne und viel, sie haben nichts besseres zu tun um ihren Tageslohn weiterzubringen, also einfach ignorieren.

Gehen wir von einem Standardvertrag nach TVÖD aus, so hast Du nach Deiner Rückkehr Anspruch auf Wiederaufnahme Deines Arbeitsverhältnisses am im Vertrag genannten Dienstort und Beschäftigung in einer Tätigkeit, die der Wertigkeit E14 entspricht.

Einen Anspruch auf Rückkehr auf die bisherige Position im Stab besteht nicht, der Vorgang eine solch kritische Position intern nachzubesetzen ist nicht unüblich.

Ich würde Dir raten einmal vorzufühlen, ob die interne Besetzung nur temporär zur Personalentwicklung vorgesehen ist, oder man Dich im Haus schon gänzlich abgeschrieben hat und einen Nachfolger sucht. Je nachdem kann man dann die weitere Entwicklung beeinflussen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version