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Freiwillige Höhergruppierung

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McOldie:
Vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber offenbar mehrere Kindergärten/Kitas betreibt, könne es sein, dass der Arbeitgeber ein freier Träger ist, der nicht tarifgebunden ist sondern den Tarifvertrag nur per arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendet. Dann würde es vermutlich auf die Formulierung im Arbeitsvertrag ankommen, ob es sich um eine "übertarifliche" Bezahlung handeln würde.

KlammeKassen:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 24.05.2024 11:46 ---Nepomuks Beispiel zeigt, dass es auch anderes geht.

Schlimm wird es dann, wenn der HH sich über den TV hinwegsetzten möchte und die EGO bewusst oder unbewusst mißachtet wird. Es gibt hier auf diesen Seiten, die den Mißstand in Richtung nach unten aufzeigen. Da wünscht man sich dann ebenso normkonforme Auslegung wie bei HHRecht.

--- End quote ---

Das stimmt. Vielleicht kommt es ja irgendwann mal auch bei anderen Arbeitgebern an...
Die meisten sind einfach unfassbar starr.

Casa:

--- Zitat ---Vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber offenbar mehrere Kindergärten/Kitas betreibt, könne es sein, dass der Arbeitgeber ein freier Träger ist, der nicht tarifgebunden ist sondern den Tarifvertrag nur per arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendet. Dann würde es vermutlich auf die Formulierung im Arbeitsvertrag ankommen, ob es sich um eine "übertarifliche" Bezahlung handeln würde.
--- End quote ---

Das erscheint möglich.

Da freie Kitas jedoch praktisch immer staatliche Gelder / Zuwendungen zum Betrieb erhalten, kann ich mir gut vorstellen, dass eine begrenzte Möglichkeit für Ausgaben besteht und es kommunalrechtliche Vorschriften zur Rechnungsprüfung gibt, die § 91 Abs. 1 Nr. 3 BHO oder § 91 Abs. 1 Nr. 2 LHO Bayern ähneln.


--- Zitat ---Der Bundesrechnungshof ist vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung berechtigt, bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zu prüfen, wenn sie

3.
vom Bund Zuwendungen erhalten,
--- End quote ---


Hier als Beispiel der MPG und weiterer Einrichtungen.

https://www.tagesspiegel.de/wissen/arger-um-max-planck-institut-in-florida-6622453.html

https://www.forschung-und-lehre.de/politik/bundesrechnungshof-haelt-ausseruniversitaere-fuer-ueberfinanziert-5890

2strong:
Im Bereich des Bundes unterliegen institutionelle Zuwendungsempfänger sowie Einrichtungen, die mindestens zur Hälfte Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten erhalten (Projektfinanzierung), grundsätzlich dem Besserstellungsverbot. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde.

Nepomuk68:
Wir sind eine Gemeinde und somit Tarifgebunden. Ich hatte überlegt, ob es durch einen Gemeinderatsbeschluss möglich wäre, alle hochzugruppieren? Könnte man so das Haushaltsrecht, dass uns "zwingt" unsere Mitarbeiter so einzugruppieren,  "aushebeln"? Ich mache mir nur Sorgen um die Rechtmäßigkeit...

Die reine übertarifliche Arbeitsmarktzulage von 20% ist uns zu niedrig. Wir möchten trotz zu kleiner Einrichtung von einer S9 auf eine S13 hochgruppieren.

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